Verwertung von Biogut aus Biotonnen im Landkreis Cham ab 01.01.2023 Referenznummer der Bekanntmachung: 176/20311/02
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cham
NUTS-Code: DE235 Cham
Postleitzahl: 93413
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreiswerke-cham.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verwertung von Biogut aus Biotonnen im Landkreis Cham ab 01.01.2023
Vergärung von Biogut (Bioabfall) aus Biotonnen (rd. 10.000t pro Jahr) mit anschließender Kompostierung der anfallenden Gärreste
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
- Übernahme und Verwiegung des angelieferten Biogutes an einer vom Bieter zu stellenden Übernahmestelle in einem Radius von 50km zu den Kreiswerken Cham
- Behandlung und Vergärung des übernommenen Biogutes
- Kompostierung der anfallenden Gärreste
- Verwertung und Vermarktung der daraus gewonnenen Erzeugnisse
- Verwertung/Entsorgung der anfallenden Fehlwürfe (nicht kompostierbare Abfälle) und Siebüberläufe
- sowie etwaige erforderliche Nachtransporte
Sofern keine der Vertragsparteien der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis spätestens 18 Monate vor seinem Ablauf widerspricht, verlängert sich die Laufzeit „automatisch“ um fünf Jahre (bis 31.12.2037).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
aa) Eintragung im Berufs- oder Handelsregister
Als Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung wird vorliegend die Eintragung des jeweiligen Unternehmens im einschlägigen Berufs- oder Handelsregister für den Fall, dass das Unternehmen von Rechts wegen dort eingetragen werden kann, verlangt.
Mit dem Angebot sind aktuelle Auszüge (max. drei Monate alt) aus dem Berufs- oder Handelsregister für
- für Bieter bzw. die Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie
. für vorgesehene Unterauftragnehmer und Dritte zur Eignungsleihe
hochzuladen.
bb) Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft
Als Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung wird ferner Auskunft über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft verlangt, soweit das Unternehmen der Pflichtmitgliedschaft in der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung unterliegt.
Mit dem Angebot werden
• vom Bieter bzw. den Mitgliedern einer Bietergemeinschaft sowie
• von vorgesehenen Unterauftragnehmern für die Verwertung des Biogutes
die jeweils der Pflichtmitgliedschaft zur deutschen gesetzlichen Unfallversicherung unterliegen, Angaben über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft mit Mitgliedsnummer verlangt.
aa) Eigenerklärungen über den Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren
Mit dem Angebot haben
- Bieter bzw. die Mitglieder von Bietergemeinschaften sowie
- vorgesehene Unterauftragnehmer und Dritte zur Eignungsleihe für den Betrieb
der Verwertungsanlage für Biogut
Erklärungen über ihre Gesamtumsätze der letzten drei Geschäftsjahre (grds. 2018 – 2020) zu machen, dafür ist dem Angebotsvordruck das Formular 6 beigefügt.
bb) Versicherungsschutz: Betriebshaftpflichtversicherung
Der Bieter/die Bietergemeinschaft sowie die ggf. für die Erbringung der Leistung nach Punkt 3 eingesetzten Unterauftragnehmer, welche Leistungen der Verwertung des Biogutes vornehmen, müssen über einen angemessenen Versicherungsschutz im Sinne einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Personen- und Sachschäden i. H. v. 3 Mio. € sowie für Vermögensschäden i.H.v. 500.000 € je Schadensfall oder pauschal 3,5 Mio. € für alle Schadensfälle eines Jahres verfügen bzw. eine Anpassung der Versicherung auf diese Höhe beabsichtigen.
Mit dem Angebot haben
- der Bieter/die Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie
- die ggf. für die Erbringung der Verwertung von Biogut vorgesehene/n Unterauftragnehmer/Dritten zur Eignungsleihe
hierzu entsprechende Bestätigungen ihrer Versicherungsinstitute über das Bestehen einer solchen Versicherung oder aber die Bereitschaft zum Abschluss oder der Anpassung einer Versicherung an die geforderten Mindestdeckungssummen hochzuladen.
Der Bieter/die Bietergemeinschaft sowie die ggf. für die Erbringung der Leistung nach Punkt 3 eingesetzten Unterauftragnehmer, welche Leistungen der Verwertung des Biogutes vornehmen, müssen über einen angemessenen Versicherungsschutz im Sinne einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Personen- und Sachschäden i. H. v. 3 Mio. € sowie für Vermögensschäden i.H.v. 500.000 € je Schadensfall oder pauschal 3,5 Mio. € für alle Schadensfälle eines Jahres verfügen bzw. eine Anpassung der Versicherung auf diese Höhe beabsichtigen.
Mit dem Angebot haben Bieter bzw. geschäftsführende Mitglieder einer Bietergemeinschaft entweder eine Erklärung (hierfür ist Formular 7 verwendbar) mit Angaben zu selbst erbrachten Leistungen in diesem Sinne hochzuladen mit Angabe mindestens einer Leistung im o.g. Sinne und Bezeichnung
- des erbrachten Leistungsumfanges (Jahresmengen)
- des Leistungszeitraumes sowie
- des/der Auftraggeber/s oder Empfänger/s der Leistungen.
Bei Fehlen eigener Referenzen sind solche Angaben nach Formular 7 von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmern bzw. anderen Dritten, auf die sich der Bieter für die nachzuweisenden Referenzleistungen nach § 37 VgV beruft, hochzuladen.
aa) Referenzen aus den letzten drei Jahren
Der Bieter/die Bietergemeinschaft muss über Erfahrungen in der Erbringung von Leistungen der Vergärung von Biogut verfügen oder sich insoweit auf die Erfahrungen Dritter gem. § 37 VgV berufen können. In diesem Fall müssen die eingesetzten Dritten/Unterauftragnehmer über Erfahrungen in der Erbringung von Leistungen der Vergärung von Biogut verfügen.
bb) Beschreibung der technischen Ausrüstung für die Leistungserbringung
Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat spätestens zum Vertragsbeginn die Verfüg-barkeit einer rechtlich zulässigen und einschlägigen Verwertungsmöglichkeit im Sinne einer Vergärungsanlage mit anschließender Kompostierung gem. Anforde-rungen der Leistungsbeschreibung sicherzustellen.
Mit dem Angebot sind vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft bereits Angaben dazu zu machen, wie bzw. in welcher Anlage/welchen Anlagen die ordnungs-gemäße Erbringung der Leistungen der Verwertung des Biogutes erfolgen und gewährleistet werden soll. Zu diesem Zweck werden folgende Angaben verlangt (vgl. Formular 8):
- Benennung der Übernahmestelle sowie (falls abweichend) der Behandlungsanlage/n für die Vergärung und die Kompostierung (Anlagenbezeichnung, Betreiber, Standort) mit Beschreibung des Vergärungs- und Kompostierverfahrens und der damit verbundenen Verfahrensschritte von der Anlieferung durch den Auftraggeber, der Aussortierung von Fremdstoffen vor der Behandlung, Zugabe von ggf. fehlendem, aber erforderlichem Strukturmaterial, der Vergärung des Materials, Austrag aus der Vergärungsanlage in die anschließende Kompostierung (z.B. eingehauste Kompostieranlage).
- Angaben zur Gesamtkapazität der vorgesehenen Behandlungsanlage/n und zur freien Verarbeitungskapazität pro Jahr während der Mindest-Vertraugslaufzeit.
- Konzept für die Nutzung der erzeugten Gasmengen (Norm-m³) und die Weitergabe/Vermarktung der erzeugten Komposte.
. Erläuterungen zur Genehmigungslage für die Vergärungs- und Kompostieranlagen einschl. ggf. angestrebter Anpassungen oder Änderungen.
- Konzept zur Sicherstellung der Verwertung bei Teil-/oder Gesamtausfall der Anlage (z.B. Revision, umfangreiche Umbaumaßnahmen) durch Angabe von Ausfallanlagen, Zwischenlagermöglichkeiten u.ä..
cc) Einhaltung von Qualitätsanforderungen an erzeugten Kompost
Schließlich wird verlangt, dass der erzeugte Kompost den Anforderungen der entsprechenden Gütekriterien der Bundesgütegemeinschaft Kompost entspricht.
Mit dem Angebot sind für dasjenige Unternehmen, welches die Verwertungsanlage für die Kompostierung der anfallenden Gärreste betreiben wird,
- entweder Fremd-Nachweise durch Übermittlung eines RAL-Zertifikates
- oder Eigenerklärungen zur gleichwertigen Einhaltung der Kriterien der Bundesgütegemeinschaft Kompost unter Bezugnahme auf deren einzelne Anforderungen.
hochzuladen.
Als Mindestanforderung wird der Nachweis mindestens einer Referenz verlangt über
- die Leistung der Übernahme und Vergärung von Biogut aus Biotonnen
- über die Dauer von mindestens einem Jahr
- mit einer Jahresmenge von mindestens 8.000t(Mg)
- innerhalb der letzten drei Jahre
Die Übernahme des Biogutes an einer Übernahmestelle, die sich innerhalb eines Radius von 50km zu den Kreiswerken befinden muss, ist zugleich Mindestbedingung für die Leistungsausführung im Sinne von § 128 Abs. 2 GWB. Angebote, deren Annahmeanlage sich außerhalb des Radius von 50km befindet, finden folglich im Vergabeverfahren keine weitere Berücksichtigung. Ferner wird als Mindestbedingung für die Ausführung der Leistung verlangt:
- dass die Verwertung des Biogutes in einer Vergärungsanlage
- mit anschließender Kompostierung des Gärrestes
- unter Nutzung des bei der Vergärung entstandenen Gases in einem Blockheizkraftwerk zur Stromerzeugung und möglichst auch mit Abwärmenutzung
erfolgt.
Schließlich muss der für die Behandlung des Biogutes vorgesehene Betrieb hinsichtlich der eingesetzten Verwertungsanlage(n) spätestens zum 01.12.2022 die Anforderungen der EfbV erfüllen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung erfolgt elektronisch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieter sind bei der Angebotsöffnung gemäß §55 VgV nicht zugelassen.
Das Vorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123 und 124 GWB beurteilt die Vergabestelle gem. §§ 42, 48 VgV anhand der für
• Bieter und
• Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie
• etwaige Unterauftragnehmer und Dritte zur Eignungsleihe,
einzureichenden Eigenerklärungen gemäß Formular 1 und 2 zum Angebotsvordruck in Teil III. Die ausgefüllten Formulare sind sowohl für Bieter, Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer bereits mit dem Angebot einzureichen. Formulare von Unterauftragnehmern und anderen Dritten sowie weiteren Mitgliedern einer Bietergemeinschaft sind gemäß Erläuterungen in den Ausschreibungsunterlagen zusätzlich zu unterschreiben und über die Plattform Deutsche eVergabe elektronisch hochzuladen.
Mit Ausfüllen der Formulare gibt das jeweilige Unternehmen an, ob in seinem Fall die in §§ 123 oder 124 GWB genannten Ausschlussgründe zutreffen. Hierunter fallen u.a. auch Angaben zu den Ausschlussgründen i.S.d. § 124 Abs. 2 GWB, d.h. nach § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG), nach § 98c Aufenthaltsgesetz (AufenthaltsG) und nach § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG). Treffen Ausschlussgründe zu und hat das Unternehmen zwischenzeitlich Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.v. § 125 GWB ergriffen, hat es auch dazu Angaben zu machen. Hierfür sehen die Formulare 1 und 2 entsprechende Fragen vor.
Die Vergabestelle akzeptiert als vorläufigen Beleg des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach Maßgabe von § 50 VgV (vgl. § 48 Abs. 3 VgV). Die Bieter können eine bereits bei einer früheren Auftragsvergabe verwendete Einheitliche Europäische Eigenerklärung wiederverwenden, sofern sie bestätigen, dass die darin enthaltenen Informationen weiterhin zutreffend sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle bei der Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung den Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern kann, sämtliche oder einen Teil der nach den §§ 44 bis 49 VgV geforderten Unterlagen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Vor einer Zuschlagserteilung werden die Kreiswerke den Bieter, an dem sie den Zuschlag erteilen wollen, auffordern, die geforderten Unterlagen beizubringen (vgl. § 50 Abs. 2 VgV). Auf die Ausnahmeregelung in § 50 Abs. 3 VgV wird Bezug genommen.
Für das Angebot einer Bietergemeinschaft wird mit dem Angebot das Hochladen einer Erklärung der Bietergemeinschaft und ihrer Mitglieder nach Formular 3 gefordert. Darin sind alle Mitglieder aufzuführen und von diesen ist zu erklären, dass
- im Auftragsfall die Bildung der Arbeitsgemeinschaft beabsichtigt ist
- das dafür benannte Mitglied als bevoll¬mäch¬tigter Vertreter fungiert
- der bevollmächtigte Vertreter die Bietergemein¬schaft gegenüber den Kreiswerken rechtsverbindlich vertritt
- dieser zur Entgegennahme von Zahlungen mit befreiender Wirkung berechtigt ist
- und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Soweit der Bieter bereits bei Angebotsabgabe den Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt, hat er im Angebot anzugeben, welche Leistungsteile an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen (Formular 4). Sofern dies bereits feststeht, hat der Bieter ferner bereits im Angebot anzugeben, welches Unternehmen für welche bestimmte Leistungen als Unterauftragnehmer vorgesehen ist. Sind Unterauftragnehmer für den Betrieb der Verwertungsanlage für Biogut vorgesehen, müssen diese in Formular 4 bereits zwingend benannt werden. Weitere Angaben zur Anlage sind übrigens auch in diesem Fall nach Formular 8 mit dem Angebot zu machen.
Für alle in Formular 4 genannten Unternehmen ist eine Verpflichtungserklärung im Sinne von Formular 5 mit dem Angebot hochzuladen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.