TUM_Vergabe Dienstleistungskonzession Gastronomie Weihenstephan_Verhandlungsverfahren nach KonzVgV Referenznummer der Bekanntmachung: TUM_Gastro_Whstph
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freising
NUTS-Code: DE21B Freising
Postleitzahl: 85354
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.tum.de/
Abschnitt II: Gegenstand
TUM_Vergabe Dienstleistungskonzession Gastronomie Weihenstephan_Verhandlungsverfahren nach KonzVgV
Gegenstand der Konzession ist die gastronomische Bewirtschaftung des sich im Bau befindlichen neuen Campus Servicegebäudes (im Folgenden "Gastronomiebetrieb" genannt) auf dem Campus am Standort Vöttinger Str. 40, 85354 Freising auf Basis eines Konzessionsvertrags als Ganztagsgastronomie. Konzessionsgeber ist der Freistaat Bayern, vertreten durch die Technische Universität München (im Folgenden "TUM" genannt).
Zielsetzung des vorliegenden Verfahrens ist es, einen für die TUM geeigneten Konzessionsnehmer (im Folgenden "Konzessionsnehmer" genannt) zu finden, der sowohl aus fachlicher, als auch aus wirtschaftlicher Sicht ein leistungsfähiger und zuverlässiger Vertragspartner ist.
Es handelt sich vorliegend um ein einstufiges Verhandlungsverfahren nach der KonzVgV.
Gegenstand der Konzession ist die gastronomische Bewirtschaftung des sich im Bau befindlichen neuen Campus Servicegebäudes (im Folgenden "Gastronomiebetrieb" genannt) auf dem Campus am Standort Vöttinger Str. 40, 85354 Freising auf Basis eines Konzessionsvertrags als Ganztagsgastronomie. Konzessionsgeber ist der Freistaat Bayern, vertreten durch die Technische Universität München (im Folgenden "TUM" genannt).
Zielsetzung des vorliegenden Verfahrens ist es, einen für die TUM geeigneten Konzessionsnehmer (im Folgenden "Konzessionsnehmer" genannt) zu finden, der sowohl aus fachlicher, als auch aus wirtschaftlicher Sicht ein leistungsfähiger und zuverlässiger Vertragspartner ist. Es handelt sich vorliegend um ein einstufiges Verhandlungsverfahren nach der KonzVgV.
Das Gastronomiegebäude ist die neue Ganztages-Gastronomie der TUM, welche den renommierten Life Sciences-Campus Weihenstephan auf innovative Weise bereichert. Das angestrebte Selbstbedienungskonzept richtet sich mit einer hochwertigen, modernen Frischküche zu einem gutem Preis- Leistungsverhältnis an Studierende, Beschäftigte, Gäste und Besucher der TUM und der benachbarten Einrichtungen sowie an die Freisinger Bevölkerung.
Das Gastronomiegebäude ist für Studierende und Beschäftigte sowie für die Öffentlichkeit zugänglich zu halten. Der Betreiber hat auf dem Gastronomiegelände des Gastronomiebetriebes das Exklusivrecht.
Der Betrieb erfolgt auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko des Konzessionsnehmers (Fremdbewirtschaftung) Der Konzessionsnehmer bereitet das gesamte Angebotsportfolio zwingend vor Ort in den Produktionsräumen der Küche des Gastronomiebetriebes zu.
Der Gastronomiebetrieb verfügt laut Baubescheid über 129 Sitzplätze im Innenbereich und 308 Sitzplätze im Außenbereich.
Für die Leistungserbringung werden dem Konzessionsnehmer voll ausgestattete gastronomische Räumlichkeiten mit entsprechender Küchentechnik zur Verfügung gestellt. Technische Veränderungen und Ergänzungen sind nicht vorgesehen und ohne konkrete Zustimmung der TUM im Einzelfall auch während der gesamten Vertragslaufzeit unzulässig.
Der Konzessionsgeber stellt die Grundausstattung an Schwarzgeschirr und Kleingeräten (Erstausstattung) zur Verfügung. Notwendige Ersatzbeschaffungen während des laufenden Betriebs trägt der Konzessionsnehmer.
Der Konzessionszeitraum beträgt 5 Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Eigenerklärung gemäß § 123 Abs. 1-3 GWB
2) Eigenerklärung gemäß § 123 Abs. 4 GWB
3) Eigenerklärung gemäß § 124 GWB
4) Vorlage eines aktuell gültigen Nachweises über die Eintragung im Handelsregister oder einem vergleichbaren Register, bei dem Eintragungspflicht besteht (soweit einschlägig).
1) Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters
a. mit einer Versicherungssumme je Schadensfall von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und Sachschäden (einschließlich Umwelthaftpflicht und einschließlich Sachschäden an Gebäuden inkl. Gebäudebestandteilen, Zubehör und der technischen Infrastruktur durch Feuer),
b. mit einer Versicherungssumme je Schadensfall von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Vermögensschäden,
c. wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der jeweiligen Versicherungssumme pro Kalenderjahr betragen muss,
bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Im Falle von geringeren Versicherungssumme oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter Ziffer a bis c genannt, ist eine Bestätigung des in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen unter Ziffer a bis c angepasst werden wird.
Bei Bietergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Die vorstehenden Anforderungen nach Ziffer a bis c sind Mindestanforderungen an die Haftpflichtversicherung. Bei Nichterfüllung der Mindestanforderungen erfolgt der Ausschluss des Bieters vom weiteren Verfahren.
2) Eigenerklärung über den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Speisengastronomie mit Außenbewirtschaftung) des Bieters, jeweils der drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre 2017-2019, jeweils in EUR netto.
Mindestanforderung ist ein Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages von mindestens 700.000,- EUR netto in jedem dieser Geschäftsjahre. Die Nichterfüllung dieser Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Angebotes.
Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Letztgenannter Wert ist maßgeblich für die Einhaltung der Mindestanforderung. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrages.
1) Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters
a. mit einer Versicherungssumme je Schadensfall von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und Sachschäden (einschließlich Umwelthaftpflicht und einschließlich Sachschäden an Gebäuden inkl. Gebäudebestandteilen, Zubehör und der technischen Infrastruktur durch Feuer),
b. mit einer Versicherungssumme je Schadensfall von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Vermögensschäden,
c. wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der jeweiligen Versicherungssumme pro Kalenderjahr betragen muss,
bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Im Falle von geringeren Versicherungssumme oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter Ziffer a bis c genannt, ist eine Bestätigung des in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen unter Ziffer a bis c angepasst werden wird.
Bei Bietergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Die vorstehenden Anforderungen nach Ziffer a bis c sind Mindestanforderungen an die Haftpflichtversicherung. Bei Nichterfüllung der Mindestanforderungen erfolgt der Ausschluss des Bieters vom weiteren Verfahren.
2) Eigenerklärung über den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Speisengastronomie mit Außenbewirtschaftung) des Bieters, jeweils der drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre 2017-2019, jeweils in EUR netto.
Mindestanforderung ist ein Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages von mindestens 700.000,- EUR netto in jedem dieser Geschäftsjahre. Die Nichterfüllung dieser Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Angebotes.
Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Letztgenannter Wert ist maßgeblich für die Einhaltung der Mindestanforderung. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrages.
1) Nachweis, dass der Bieter im Umkreis einer Fahrzeit von 30 Minuten (ermittelt per Routenplaner wie z. B. Google Maps, zu üblichen Betriebszeiten an Arbeitstagen) über eine Produktionsküche mit den erforderlichen Kapazitäten verfügt, aus der der Bieter im Falle einer Belegung der auftragsgegenständlichen Küche durch die Universität (für Lehrveranstaltungen, Praktika etc.) die Speiseversorgung des Betriebs aufrechterhalten kann.
2) Eigenerklärung über genau eine (1) geeignete Referenz (Mindestanforderung) des Bieters über die Betriebsführung einer Speisengastronomie mit Außenbewirtschaftung, nach folgenden Maßgaben, jeweils mit Angabe
– bei Bietergemeinschaften: des Namens des Unternehmens, das das Referenzprojekt durchgeführt hat,
– der Rolle des Bieters in dem Referenzprojekt,
– der Projektbezeichnung und Projektbeschreibung inkl. Beschreibung der er-brachten Leistungen,
– des Umsatzvolumens,
– des Erbringungszeitpunkts (Zeitraum der Leistungserbringung),
– falls einschlägig: des öffentlichen oder privaten Empfängers (Name/ Anschrift des Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse).
Eine Referenz eines Bieters gilt als geeignet in vorgenanntem Sinne, wenn alle folgenden Anforderungen erfüllt sind:
– Merkmal 1: die Betriebsführung des Bieters in der Referenz erfolgt im eigenen Betrieb oder auf Pacht-/Konzessionsbasis mit Tragung des vollständigen wirtschaftlichen Risikos der Betriebsführung (d. h. ohne jegliche Zuschüsse/Subventionen eines Verpächters / Konzessionsgebers / sonstigen Dritten, z. B. in Form von Zuzahlungen oder in Form von reduzierten Pacht-/Nebenkosten- oder sonstigen Zahlungsverpflichtungen des Bieters),
– Merkmal 2: Es handelt sich bei der Referenz des Bieters um eine Betriebsführung eines mehrgliedrigen gastronomischen Betriebs mit À-la-Carte-Geschäft, Veranstaltungen und Events, mit einer Mindestfläche von 1.000 m² gastronomischer Nutzfläche inkl. Freiflächen,
– Merkmal 3: Die Betriebsführung des Bieters im Rahmen der Referenz beinhaltet die eigenverantwortliche Durchführung von geschlossenen Gesellschaften (Abschlussfeiern, Geburtstagen, Kongressen o. ä.) mit mehrgängigen Menüs (auf Tellern angerichtet mit Tischservice) und Sonderveranstaltungen mit offenem Teilnehmerkreis (z. B. Sommerfeste, Kulturveranstaltungen etc.) im Betrieb, sowie das Catering von Fremdveranstaltungen mit bis zu 300 Personen außerhalb des Betriebs, jeweils ausschließlich mit den gastronomischen Produkten des Betriebs, durch den Bieter,
– Merkmal 4: Die Referenz beinhaltet das Herstellen von gekühlten, mindestens 4 Wochen haltbaren (pasteurisierten) verzehrfertigen Speisen zur Vermarktung nicht ausschließlich im eigenen Betrieb (Erläuterung: im ausschreibungsgegenständlichen Projekt hat der Konzessionsnehmer solche Produkte zum Zwecke der Versorgung von Studierenden mit solchen verzehrfertigen Speisen für die Individualversorgung außerhalb der Öffnungszeiten des Betriebs anzubieten),
– Merkmal 5: Laufzeit der Betriebsführung der Referenz: mindestens 5 Jahre; bei Ablauf der Angebotsfrist in diesem Verfahren: seit mindestens 3 Jahren laufend oder bereits abgeschlossen (das Referenzprojekt darf allerdings nicht vor dem Jahr 2018 geendet haben),
– Merkmal 6: Das Umsatzvolumen des Bieters aus dem Betrieb (Gastronomie, Veranstaltungen, Catering) der Referenz beträgt mindestens 700.000,- EUR netto pro Jahr.
Die Nichterfüllung eines Merkmals führt zum Ausschluss des Angebots.
Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welchem Mitglied der Bietergemeinschaft die Referenz zuzuordnen ist. Eine die Merkmale erfüllende Referenz der Mitglieder wird der Bietergemeinschaft zugerechnet.
1) Nachweis, dass der Bieter im Umkreis einer Fahrzeit von 30 Minuten (ermittelt per Routenplaner wie z. B. Google Maps, zu üblichen Betriebszeiten an Arbeitstagen) über eine Produktionsküche mit den erforderlichen Kapazitäten verfügt, aus der der Bieter im Falle einer Belegung der auftragsgegenständlichen Küche durch die Universität (für Lehrveranstaltungen, Praktika etc.) die Speiseversorgung des Betriebs aufrechterhalten kann.
2) Eigenerklärung über genau eine (1) geeignete Referenz (Mindestanforderung) des Bieters über die Betriebsführung einer Speisengastronomie mit Außenbewirtschaftung, nach folgenden Maßgaben, jeweils mit Angabe
– bei Bietergemeinschaften: des Namens des Unternehmens, das das Referenzprojekt durchgeführt hat,
– der Rolle des Bieters in dem Referenzprojekt,
– der Projektbezeichnung und Projektbeschreibung inkl. Beschreibung der er-brachten Leistungen,
– des Umsatzvolumens,
– des Erbringungszeitpunkts (Zeitraum der Leistungserbringung),
– falls einschlägig: des öffentlichen oder privaten Empfängers (Name/ Anschrift des Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse).
Eine Referenz eines Bieters gilt als geeignet in vorgenanntem Sinne, wenn alle folgenden Anforderungen erfüllt sind:
– Merkmal 1: die Betriebsführung des Bieters in der Referenz erfolgt im eigenen Betrieb oder auf Pacht-/Konzessionsbasis mit Tragung des vollständigen wirtschaftlichen Risikos der Betriebsführung (d. h. ohne jegliche Zuschüsse/Subventionen eines Verpächters / Konzessionsgebers / sonstigen Dritten, z. B. in Form von Zuzahlungen oder in Form von reduzierten Pacht-/Nebenkosten- oder sonstigen Zahlungsverpflichtungen des Bieters),
– Merkmal 2: Es handelt sich bei der Referenz des Bieters um eine Betriebsführung eines mehrgliedrigen gastronomischen Betriebs mit À-la-Carte-Geschäft, Veranstaltungen und Events, mit einer Mindestfläche von 1.000 m² gastronomischer Nutzfläche inkl. Freiflächen,
– Merkmal 3: Die Betriebsführung des Bieters im Rahmen der Referenz beinhaltet die eigenverantwortliche Durchführung von geschlossenen Gesellschaften (Abschlussfeiern, Geburtstagen, Kongressen o. ä.) mit mehrgängigen Menüs (auf Tellern angerichtet mit Tischservice) und Sonderveranstaltungen mit offenem Teilnehmerkreis (z. B. Sommerfeste, Kulturveranstaltungen etc.) im Betrieb, sowie das Catering von Fremdveranstaltungen mit bis zu 300 Personen außerhalb des Betriebs, jeweils ausschließlich mit den gastronomischen Produkten des Betriebs, durch den Bieter,
– Merkmal 4: Die Referenz beinhaltet das Herstellen von gekühlten, mindestens 4 Wochen haltbaren (pasteurisierten) verzehrfertigen Speisen zur Vermarktung nicht ausschließlich im eigenen Betrieb (Erläuterung: im ausschreibungsgegenständlichen Projekt hat der Konzessionsnehmer solche Produkte zum Zwecke der Versorgung von Studierenden mit solchen verzehrfertigen Speisen für die Individualversorgung außerhalb der Öffnungszeiten des Betriebs anzubieten),
– Merkmal 5: Laufzeit der Betriebsführung der Referenz: mindestens 5 Jahre; bei Ablauf der Angebotsfrist in diesem Verfahren: seit mindestens 3 Jahren laufend oder bereits abgeschlossen (das Referenzprojekt darf allerdings nicht vor dem Jahr 2018 geendet haben),
– Merkmal 6: Das Umsatzvolumen des Bieters aus dem Betrieb (Gastronomie, Veranstaltungen, Catering) der Referenz beträgt mindestens 700.000,- EUR netto pro Jahr.
Die Nichterfüllung eines Merkmals führt zum Ausschluss des Angebots.
Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welchem Mitglied der Bietergemeinschaft die Referenz zuzuordnen ist. Eine die Merkmale erfüllende Referenz der Mitglieder wird der Bietergemeinschaft zugerechnet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es handelt sich vorliegend um ein einstufiges Verhandlungsverfahren nach der KonzVgV, welches elektronisch über die Vergabeplattform DTVP (siehe Link zum Projektraum unter Ziffer I.3) der Konzessionsbekanntmachung) abgewickelt wird. Da Verfahren nach der KonzVgV derzeit auf dem Vergabemarktplatz von DTVP noch nicht abgebildet werden können, wurde der dortige Projektraum als "Öffentliche Ausschreibung" nach "Sonstiger Verfahrensordnung" angelegt. Klargestellt wird, dass es sich um ein einstufiges Verhandlungsverfahren nach der KonzVgV handelt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
– der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Konzessionsgeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
– Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Konzessionsgeber gerügt werden,
– Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Konzessionsgeber gerügt werden,
– mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Konzessionsgebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Konzessionsgeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bieter, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Konzessionsgeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bieter kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bieter durch den öffentlichen Konzessionsgeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Konzessionsgeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.