SWZ-Ausbildungszentrum (BT-S) mit SWZ-KFZ Werkstatt (BT-R)
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80287
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.swm.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.swm.de/einkauf/bekanntmachungen
Abschnitt II: Gegenstand
SWZ-Ausbildungszentrum (BT-S) mit SWZ-KFZ Werkstatt (BT-R)
Die Stadtwerke München GmbH (SWM) planen auf Ihrem Stammgelände an der Emmy-Noether-Straße in München den Neubau Bauteil R (KFZ-Werkstatt mit Aus- und Fortbildung) und den Neubau Bauteil S (Ausbildungszentrum).
Bauteil R
Das Gebäude hat im UG Grundrissabmessungen von ca. 82,00m x 27,00m. Die maximale Höhe des Gebäudes liegt bei Oberkante DG mit +20,67m über GOK.
Bauteil S
Das Gebäude hat im UG Grundrissabmessungen von ca. 82,00m x 22,00m. Die maximale Höhe des Gebäudes liegt bei Oberkante Technikzentrale DG mit +24,33m GOK.
Los 1 – BT-R und Los 2 – BT-S
Bauteil R (KFZ-Werkstatt mit Aus- und Fortbildung)
Bauteil R - KFZ-Werkstatt mit Aus- und Fortbildung
Das Gebäude hat im UG eine Grundrissfläche von 82,0 m x 27,0 m, in den Regelgeschossen 82,0 m x 19,0 m. Die Attikahöhe beträgt 20,67 m, die Bruttogrundfläche (BGF) 8.763,0 m².
Das Gebäude wird über den Haupteingang im Nordwesten erschlossen, ein weiterer Zugang erschließt das Treppenhaus im Nordosten. Zwei Personenaufzüge dienen der vertikalen Er-schließung, UG und EG sind für den Transport der Räder mit einem Lastenaufzug verbunden.
Die LKW-Werkstatt ist als Durchfahrtswerkstatt geplant. Die Zufahrt erfolgt von Norden, die Ausfahrt nach Süden. Die Zu- und Ausfahrt zu den PKW-Werkstätten und Waschanlagen erfolgt jeweils durch dasselbe Tor.
Das Gebäude ist komplett unterkellert, unterhalb der Werkstatt befinden sich hauptsächlich Technik- und Lagerflächen sowie Umkleideräume. Auf der Ostseite liegt der Fahrradkeller, der über eine Unterführung mit dem BT-S verbunden ist.
Unterhalb der Fahrstraße zwischen BT-R und BT-S sind Räderlager und Reifenmontage der KFZ-Werkstatt angeordnet. Im EG und 1.OG befindet sich Administration und Ersatzteillager des Bereichs, die PKW- und LKW-Werkstätten erstrecken sich mit doppelter Geschosshöhe über ca. 66 m Länge.
Die Fortbildung belegt im 2.OG rund 3/4 der Etagenfläche, oberhalb der LKW Werkstatt liegt in dieser Etage die Technikzentrale für den gesamten Werkstattbereich. Im 3. OG sind Unterrichtsräume der IT-Ausbildung untergebracht.
Neben Unterrichtsräumen der gewerblich-technischen Berufe, sind im 4.OG die TGA-Zentralen angeordnet. Die restliche Grundfläche ist als „Co-Working-Space“ geplant und kann von SWM-Mitarbeitern, die keinen oder nur geringen Anspruch auf einen persönlichen Arbeitsplatz in der SWZ haben, genutzt werden.
Die Fassade im EG+1.OG (Höhe ca. von ca. 6,75 m) ist als Schichtbetonfassade in Ortbeton vorgesehen. Die transparente Fassadengestaltung ist in Form einer Pfosten-Riegel-Konstruktion über 2 Etagen hinweg geplant. In den Werkstätten sind motorisch offenbare Echtglas-Falttore geplant. Ab dem 2. OG erhält das Gebäude eine Elementfassade mit öffenbaren Fensterflügeln. Ein außenliegender Sonnenschutz (Raffstore) und innenliegender Blendschutz (manuell, textil) sind vorgesehen.
Bauteil S (Ausbildungszentrum)
Bauteil S - Neubau Ausbildungszentrum
Das komplett unterkellerte Gebäude besitzt die Gesamtabmessung von ca. L x B x H von 82,04m x 22,29m x 20,37m. Die Bruttogrundfläche (BGF) beträgt ca. 11.540 m². Um die Gebäudehöhe nach Bebauungsplan einhalten zu können, musste das Erdgeschoss (EG) ca. 1,50m in das Erdreich eingebunden werden. Nach ebenerdigem Eingang im Südwesten und der Anlieferung im Osten erfolgt daher ein Höhensprung der UG-Decke auf -1,50m. Am Südöstlichen Gebäudeeck ist ein vorgelagerter Zugang zum Fahrradkeller im Untergeschoss (UG) vorgesehen.
In der nördlichen Hälfte des länglichen Gebäudes sind in den Geschossen EG bis OG4 hauptsächlich Schulungs- und Werkstatträume untergebracht, im südlichen Teil Flur und Funktionsräume wie z.B. Technikräume, Lagerflächen, Sanitärräumlichkeiten und zwei Treppenhäuser zur Erschließung mit jeweils einem Personenaufzug. Die Anlieferung im Osten des Gebäudes ist 2-geschossig über EG+OG1 und an einen Lastenaufzug angebunden, welcher alle Geschosse erschließt.
In der westlichen Dachhälfte ist eine Dachterrasse angeordnet, die über einen Innenhof im OG4 und eine breit ausgebildete Treppe mit Sitzstufen erschlossen wird. In der östlichen Dachhälfte ist die Technikzentrale untergebracht, in die der Lastenaufzug geführt wird.
Im nordwestlichen Gebäudeeck ist im OG3+4 der Kreativraum SWM-Lab untergebracht.
Das OG2 des BT-S wird über Verbindungsbrücken an die benachbarten Gebäude BT-Q und BT-R angebunden. An das südlich gelegene BT-UVW erfolgt die Anbindung im OG3 (aufgrund der durch den Bestand vorgegebenen Geschosshöhen).
Südöstlich des Gebäudes wird mit einem vorgeschriebenen Sicherheitsabstand von über 5m ein Gasflaschenlager, zur Versorgung der Werkstätten im EG, mit Abmessungen von ca. 8,50m x 5,50m errichtet.
Die Fassade im EG+OG1 sowie im Bereich des SWM-Labs im OG3+4 ist als Pfosten-Riegel Fassade geplant, die restliche Fassade mit einer Element-Fassade aus Aluminium. Die geschlossenen Bereiche der Fassade werden im EG+OG1 mit einer Sichtbetonfassade, in den darüberliegenden Stockwerken mit Aluminiumpaneelen verkleidet. Die Fassade fügt sich in das heterogene Umfeld des Betriebszentrums ein und gibt dem Gebäude eine moderne Ausstrahlung. Das Gebäude ist lichtdurchflutet und zeigt die Funktionen der Werkstätten nach außen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 3 GWB).