Abbrucharbeiten inkl. Entsorgung Referenznummer der Bekanntmachung: 43-11
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oettingen i.Bay.
NUTS-Code: DE27D Donau-Ries
Postleitzahl: 86732
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.oettingen.de/homepage
Abschnitt II: Gegenstand
Abbrucharbeiten inkl. Entsorgung
Im Rahmen der Sanierung bzw. des Teilneubaus des Projektes Reaktivierung Hotel Krone soll zunächst ein
Zwischengebäude und ein angrenzendes Stadelgebäude abgerissen werden.
Teil 1: Abbruch Müllerstadel
Teil 2: Abbruch Zwischengebäude
Teil 3: Garagen Sparkasse
Teil 4: Kronensaal
Los 1 und Los 2
Wenn in Los 1 und 2 jeweils die Angebote desselben Bieters die wirtschaftlichsten sind, wird ein einheitlicher Auftrag über beide Lose an diesen Bieter erteilt.
Abbrucharbeiten inkl. Entsorgung LOS 1: statische Abbrucharbeiten
Oettingen i.Bay.
Im Rahmen der Sanierung bzw. des Teilneubaus des Projektes Reaktivierung Hotel Krone soll zunächst ein
Zwischengebäude und ein angrenzendes Stadelgebäude abgerissen werden.
Teil 1: Abbruch Müllerstadel
-Rückbau Dachtragwerk aus Holz
-Abbruch Ziegel- und Bruchsteinmauerwerk
-Abbruch Betondecken und Betontreppen
Teil 2: Abbruch Zwischengebäude
-Rückbau Dachtragwerk aus Holz
-Abbruch Ziegel- und Bruchsteinmauerwerk
-Abbruch Betondecken und Betontreppen
-Freilegung und Abbruch Betonkeller
Teil 3: Abbruch Garagen Sparkasse
Danach wird der Abbruch des Dachtragwerks durchgeführt.
Anschließend wird der Betonsturz überhalb der Tore abgebrochen.
Es folgt der Rückbau von Wänden und Bodenplatte.
Abbrucharbeiten inkl. Entsorgung LOS 2: Nicht-Statischer Abbruch
Oettingen i.Bay.
m Rahmen der Sanierung bzw. des Teilneubaus des Projektes Reaktivierung Hotel Krone soll zunächst ein
Zwischengebäude und ein angrenzendes Stadelgebäude abgerissen werden.
Teil 1: Abbruch Müllerstadel
-Schutz und Verfüllung von archäologischer Grabung im EG (Planung ca. -1,2m)
-Demontage Hausinstallation Elektro und zwei Toilettenanlagen
-Rückbau Biberschwanzdeckung Satteldach
-Rückbau von Einbauten und Oberböden aus Holz im DG
-Demontage Fenster, Türen, Scheunentore
-Rückbau Toilettenanlagen mit Fliesenbeläge und Estriche inkl. Trennlagen
Teil 2: Abbruch Zwischengebäude
-Demontage GK-Wände und GK-Decken inkl. KMF –Dämmung
-Demontage Hausinstallation Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro inkl. Kücheneinbauten und Bühnenausstattung
-Rückbau Biberschwanzdeckung Satteldächer
-Demontage Fenster, Türen, Bäder, Oberböden, Estriche inkl. Trennlagen
Teil 3: Abbruch Garagen Sparkasse Länge: ca. 15,3m
Nach Rückbau der Installationen wird das Dach abgedeckt und die Lattung entfernt.
Die Garagentore und Türen werden ausgebaut.
Teil 4: Kronensaal
Der westliche Anbau des Saals wird partiell zurückgebaut.
Das rote Blechdach wird zurückgebaut.
Die Gartenmauer mit den Metallelementen wird abgebrochen.
Die Türen und Fenster der Seitenwände werden ausgebaut.
Die Mittel- und Seitenwände werden abgebrochen.
Im Foyer und den Vorräumen des Saals werden folgende Arbeiten ausgeführt:
Die Einbauten der Garderobe sowie alle Gipskarton-Flächen inkl. UK werden zurückgebaut.
Die Toilettenbereiche werden entkernt und die Wände abgebrochen.
Fliesenboden, Estrich und Dämmung werden ausgebaut.
Der unbewährte Betonboden wird in voller Fläche ausgebaut.
Im Saal wird der gesamte Fischgrät-Parkettboden ausgebaut.
Ebenso wird die darunter befindliche Fehlbodenschüttung mitsamt der Unterkonstruktions-Hölzer entfernt.
Auch hier wir der unbewährte Betonboden in voller Fläche entfernt.
Im 1. Obergeschoss des Saals wird die hölzerne Überbauung der Empore zurückgebaut.
Die Theke und alle Einbauten aus Gipskarton inkl. UK werden ausgebaut.
Der PVC-Boden wird ausgebaut.
Im Bereich des Biergartens südlich des Saals werden Gartenmauern entfernt.
Auch der Holzzaun zwischen Weg und Biergarten wird entfernt.
Die Steinplatten der Biergartenfläche werden ausgebaut.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/OVuFilledAsPdf?z_param=1533494
— Unternehmen, die in einem amtlichen Präqualifikationsverzeichnis (z. B. Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. oder gleichwertig) für einen der zu vergebenden Leistung entsprechenden Leistungsbereich (z. B. 112_03 konstruktive Fassadenarbeiten) eingetragen (präqualifiziert) sind, können den Nachweis ihrer Eignung durch Angabe des Präqualifikationsverzeichnisses und der Nummer ihres Eintrags (PQ-Nummer) führen,
— nicht in diesem Sinne präqualifizierte Unternehmen haben mit dem Angebot als vorläufigen Nachweis ihrer Eignung entweder die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung gemäß Formblatt 124 EU (zum Download bereit unter: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/pdf/124_VOB_N.pdf) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Darin sind Angaben zu machen u. a. zu Name, Anschrift und Umsatzsteuer-ID-Nummer des Unternehmens, zur Eintragung im Handels- oder Berufsregister, zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123 und 124 GWB,§ 6e VOB/A, § 21 AentG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG (z. B. Insolvenzverfahren und Liquidation, schwere Verfehlungen oder Verurteilungen oder Nichtzahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung u. ä.),
— auf gesondertes Verlangen haben die (auch präqualifizierten) Bieter Nachweise zur Bestätigung ihrer Eignung vorzulegen, sofern diese Nachweise nicht im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegt sind oder dem Auftraggeber bereits vorliegen (z. B. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, Freistellungsbescheinigung nach § 48 EStG, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Sozialversicherungsträger und der Berufsgenossenschaft, Auszüge auf dem Bundeszentralregister für die gesetzlichen Vertreter und Führungskräfte u. ä.). Der Auftraggeber prüft vor der Zuschlagserteilung ab Inkrafttreten von § 6 WRegG, ob gegen den Bieter, der für den Zuschlag vorgesehen ist, Eintragungen im Wettbewerbsregister gespeichert sind; vor Inkrafttreten von § 6 WRegG wird der Auftraggeber für den Bieter, eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a GewO anfordern.
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/OVuFilledAsPdf?z_param=1533494
— die Unternehmen müssen über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die vertrags- und ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags verfügen. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bieters darf nach der Einschätzung des Auftraggebers keine Zweifel zulassen, dass der Bieter über die erforderlichen Kapazitäten verfügt, um seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hier zu vergebenden Auftrag (inkl. Vor- und Anlaufkosten) zu erfüllen,
— zur Präqualifikation s. o. Ziffer III.1.1). Nicht in diesem Sinne präqualifizierte Unternehmen haben in der Eigenerklärung Angaben zu machen u.a. zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
— auf gesondertes Verlangen haben die (auch präqualifizierten) Bieter Nachweise zur Bestätigung ihrer Eignung vorzulegen, sofern diese Nachweise nicht im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegt sind oder dem Auftraggeber bereits vorliegen (z. B. Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse bzw. Gewinn- und Verlustrechnungen, Haftpflichtversicherungsnachweis, ggf. Liquiditätsnachweis).
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/OVuFilledAsPdf?z_param=1533494
Wir verweisen auf die Datei "Eignungskriterien (Beiblatt zu 124)" unter weitere Dateien!
— die Unternehmen müssen über die erforderlichen personellen und technischen Mittel für die vertrags-, ordnungs- und zeitgemäße Ausführung des Auftrags verfügen. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters darf nach der Einschätzung des Auftraggebers keine Zweifel zulassen, dass der Bieter über die erforderlichen Kapazitäten und Fähigkeiten (Kenntnisse und Erfahrungen) verfügt, um den Auftrag vertrags- und ordnungsgemäß in angemessener Qualität auszuführen,
Der Bieter muss folgende Sachkundenachweise für beide Lose (statischer und nicht-statischer Abbruch) im Vergabeverfahren vorlegen: Sachkunde nach Nr. 2.7 in Verbindung mit Anlage 3 der TRGS 519 für Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten, Gerätefachkunde auf Grundlage der TRGS 519 Nr. 2.16, Sachkunde im Umgang mit mineralischen Dämmstoffen auf Grundlage der TRGS 521.
Der Bieter hat eine Betriebshaftpflichtversicherung nachzuweisen.
Der Bieter für das Los 1 – statischer Abbruch – hat eine Referenz vorzuweisen, die folgendes Kriterium erfüllt:
Abbruch eines Gebäudes, das angrenzend an oder zwischen zu erhaltende Gebäudesubstanz liegt. Es ist konkret darzulegen, wie die zu erhaltende Gebäudesubstanz geschützt wurde und welches Abbruchkonzept deshalb zum Schutz der Gebäudesubstanz verfolgt wurde.
Sollten die entsprechenden Nachweise nicht erbracht werden, wird der Bieter vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
siehe Beiblatt unter folgendem Link:
Abschnitt IV: Verfahren
Vorab-Veröffentlichung: 2021/S133-352437
Rathaus Oettingen, Schloßsstraße 36, 86732 Oettingen i.Bay
Die Öffnung der Angebote erfolgt ohne Bieter im Vier-Augen-Prinzip. Die Bieter werden anschließend über das Submissionsergebnis elektronisch informiert.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen
nach Kenntnisnahme rügen.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160
Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der
Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160
Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen.
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.