Unterhaltsreinigung für das Dientzenhofer-Gymnasium und Kaiser-Heinrich-Gymnasium, Bamberg Referenznummer der Bekanntmachung: ZV_BAM_2021_02
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96047
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt.bamberg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhaltsreinigung für das Dientzenhofer-Gymnasium und Kaiser-Heinrich-Gymnasium, Bamberg
Unterhaltsreinigung für das Dientzenhofer-Gymnasium, Feldkirchenstraße 22, 96052 Bamberg und das Kaiser-Heinrich-Gymnasium, Altenburger Straße 16 in 96049 Bamberg.
Der Zweckverband Gymnasien Stadt und Landkreis Bamberg ist Auftraggeber der ausgeschriebenen Leistungen. Dieser wird vertreten durch die Stadt Bamberg – Amt 23 Immobilienmanagement
Voraussichtlicher Vertragsbeginn: 1.7.2021.
Unterhaltsreinigung für das Dientzenhofer-Gymnasium, Feldkirchenstraße 22, 96052 Bamberg.
Bamberg
Die Gebäudeinnenreinigung umfasst die arbeitstägliche Reinigung von Klassenzimmer, Fach-, Vorbereitungs- und Werkräume, Bibliothek, Bücherei, Schülerzeitung, Mehrzweckraum, Medienraum, Lehrerzimmer, Aufenthalts-, Ruheräume, Silentiumraum, Garderoben, Elternsprechzimmer, sozialpädagogische Betreuung, Sanitärräume (bspw. Toiletten, Duschen, Waschräume, Nasszellen), Verwaltungs-, Besprechungs- und Kopierräume, Seminarraum, Büros, Tee-, Kaffee- und Schulküchen, Speiseräume, Kantinen, Milchbar, Gänge, Eingangs- und Pausenhallen, Windfänge, Aula, Treppenhäuser, Aufzüge, Abstell-, Lager- und Technikräume, Fahrradkeller, Keller, Brennraum, Bücherlager, Papierlager, Heizung, Systembetreuung, Archiv/Sanitätsraum, Turnhallen, Geräteräume, Gymnastikräume, Freizeitraum, Umkleideräume, Auszeitraum und Grundreinigung, Pflegefilsanierung sowie Sonderreinigung. Fläche ca. 13 011,71 m2.
Unterhaltsreinigung für das Kaiser-Heinrich-Gymnasium, Altenburger Straße 16 in 96049 Bamberg.
Bamberg
Die Gebäudeinnenreinigung umfasst die arbeitstägliche Reinigung von Klassenzimmer, Fach-, Vorbereitungs- und Werkräume, Bibliothek, Bücherei, Schülerzeitung, Mehrzweckraum, Medienraum, Lehrerzimmer, Aufenthalts-, Ruheräume, Silentiumraum, Garderoben, Elternsprechzimmer, sozialpädagogische Betreuung, Sanitärräume (bspw. Toiletten, Duschen, Waschräume, Nasszellen), Verwaltungs-, Besprechungs- und Kopierräume, Seminarraum, Büros, Tee-, Kaffee- und Schulküchen, Speiseräume, Kantinen, Milchbar, Gänge, Eingangs- und Pausenhallen, Windfänge, Aula, Treppenhäuser, Aufzüge, Abstell-, Lager- und Technikräume, Fahrradkeller, Keller, Brennraum, Bücherlager, Papierlager, Heizung, Systembetreuung, Archiv/Sanitätsraum, Turnhallen, Geräteräume, Gymnastikräume, Freizeitraum, Umkleideräume, Auszeitraum und Grundreinigung, Pflegefilsanierung sowie Sonderreinigung. Fläche ca. 8 606,85 m2.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhaltsreinigung für das Dientzenhofer-Gymnasium, Feldkirchenstraße 22, 96052 Bamberg.
Ort: Bad Neustadt
NUTS-Code: DE266 Rhön-Grabfeld
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhaltsreinigung für das Kaiser-Heinrich-Gymnasium, Altenburger Straße 16 in 96049 Bamberg.
Ort: Bad Neustadt
NUTS-Code: DE266 Rhön-Grabfeld
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Gesamtwert der Beschaffung unter II.1.7 und der Gesamtwert des Auftrags/Loses unter V.2.4 werden zur Wahrung von berechtigten geschäftlichen Interessen und des lauteren Wettbewerbs gem. § 39 Abs. 6 Nr. 3 und Nr. 4 VgV nicht bekannt gegeben. Daher ist der fiktive Wert [Betrag gelöscht] EUR angegeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt. Die Unwirksamkeit des Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags bzw. nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht worden ist (§ 135 Abs. 2 GWB). § 135 GWB bleibt unberührt.
Ort: Ansbach
Land: Deutschland