Stationierung und Betrieb von 2 Rettungswagen (RTW) im Rettungsdienstbereich Hochfranken Referenznummer der Bekanntmachung: ZRF 4-20.1
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hof
NUTS-Code: DE244 Hof, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95032
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.zrf-bayern.de/index.php/rd-in-bayern/oberfranken/hochfranken
Abschnitt II: Gegenstand
Stationierung und Betrieb von 2 Rettungswagen (RTW) im Rettungsdienstbereich Hochfranken
Der Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Hochfranken (im Folgenden auch ZRF Hochfranken oder der Konzessionsgeber) beabsichtigt zwei Dienstleistungskonzessionen zum Betrieb jeweils eines RTW an zwei verschiedenen Standorten im Rettungsdienstbereich Hochfranken für den voraussichtlichen Zeitraum vom 01.07.2022 bis 30.06.2032 zu vergeben.
Für jede Konzession bzw. jeden Standort ist innerhalb dieses Verfahrens ein eigenes Los (Los 1 bzw. Los 2) vorgesehen. Die Erbringung von Leistungen des sog. Sonderbedarfs ist nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens. Das Vergabeverfahren erfolgt auf Grundlage des Art. 13 des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes (BayRDG) in Verbindung mit den einschlägigen Bestimmungen des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG). Gemäß §§ 97 ff., 148 ff., § 153 GWB und § 22 KonzVgV wird ein europaweites Vergabeverfahren in Anlehnung an ein offenes Verfahren durchgeführt.
Los 1: Rettungswagen Rettungswache Hof Nord
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Vorhaltezeiten für Los 1
Die vorgesehene wöchentliche Bereitstellung (= betriebsbereite Vorhaltung) beträgt 168
Stunden (24 Stunden / 7 Tage) pro Woche
Standort in Los 1
Der Standort ist im nördlichen Bereich der Stadt Hof verkehrsgünstig zu wählen. Die Rettungswache muss im markierten Bereich der Karte als Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung liegen. Der Standort darf nicht innerhalb eines reinen Wohngebietes i.S.d. § 3 Baunutzungsverordnung liegen.
Die vertragsgegenständliche Leistung des Konzessionsnehmers besteht in der Vorhaltung und dem Betrieb eines RTW (pro Los) sowie dem Transport von Notfallpatienten bzw. kranken, verletzten oder sonstigen hilfsbedürftigen Personen, die keine Notfallpatienten sind, mittels entsprechend geschulten Personals auf Weisung der Integrierten Leitstelle HochFranken, grundsätzlich unabhängig von den Grenzen des Rettungsdienstbereichs.
Der Bieter muss für die Besatzung des RTW eine angemessene, den arbeits- und sicherheitsrechtlichen Vorschriften entsprechende Arbeitsstätte bzw. Unterkunft geeignete Unterkunft mit Umkleide- und Sanitärräumen sicherstellen. Der RTW ist in einer verschließbaren und beheizbaren Garage unterzubringen. Von diesem Erfordernis kann der ZRF Hochfranken auf Antrag eine Ausnahme bewilligen, wenn vom Durchführenden nachgewiesen wird, dass diese Anforderung innerhalb eines Jahres ab Leistungsbeginn erfüllt sein wird.
Eine Vergütung durch den Konzessionsgeber erfolgt nicht. Die Benutzungsentgelte für die Vorhaltung und den Betrieb werden vielmehr zwischen den Durchführenden und den Sozialversicherungsträgern vereinbart, vgl. Art. 34 BayRDG. Die vom Durchführenden mit dem Angebot vorzulegende Kostenkalkulation wird bei Auftragserteilung den Kostenträgern offengelegt.
Weitere Einzelheiten zum Gegenstand der Konzession bzw. zur Leistungserbringung regeln die Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) und der Vertrag (Teil C der Vergabeunterlagen).
- Kriterium: Preis(50)
- Kriterium: Qualität(50)
Los 2: Rettungswagen Stellplatz Helmbrechts
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Vorhaltezeiten für Los 2
Die vorgesehene wöchentliche Bereitstellung (= betriebsbereite Vorhaltung) beträgt 84 Stunden pro Woche.
Die Stundenzahl ist nach derzeitigem Stand wie folgt einzubringen:
Montag bis Sonntag: von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Standort in Los 2
Der Standort ist innerhalb des Versorgungsbereiches der Rettungswache Münchberg zu wählen. Die Rettungswache muss im markierten Bereich der Karte als Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung liegen. Der Standort darf nicht innerhalb eines reinen Wohngebietes i.S.d. § 3 Baunutzungsverordnung liegen.
Die vertragsgegenständliche Leistung des Konzessionsnehmers besteht in der Vorhaltung und dem Betrieb eines RTW (pro Los) sowie dem Transport von Notfallpatienten bzw. kranken, verletzten oder sonstigen hilfsbedürftigen Personen, die keine Notfallpatienten sind, mittels entsprechend geschulten Personals auf Weisung der Integrierten Leitstelle HochFranken, grundsätzlich unabhängig von den Grenzen des Rettungsdienstbereichs.
Der Bieter muss für die Besatzung des RTW eine angemessene, den arbeits- und sicherheitsrechtlichen Vorschriften entsprechende Arbeitsstätte bzw. Unterkunft geeignete Unterkunft mit Umkleide- und Sanitärräumen sicherstellen. Der RTW ist in einer verschließbaren und beheizbaren Garage unterzubringen. Von diesem Erfordernis kann der ZRF Hochfranken auf Antrag eine Ausnahme bewilligen, wenn vom Durchführenden nachgewiesen wird, dass diese Anforderung innerhalb eines Jahres ab Leistungsbeginn erfüllt sein wird.
Eine Vergütung durch den Konzessionsgeber erfolgt nicht. Die Benutzungsentgelte für die Vorhaltung und den Betrieb werden vielmehr zwischen den Durchführenden und den Sozialversicherungsträgern vereinbart, vgl. Art. 34 BayRDG. Die vom Durchführenden mit dem Angebot vorzulegende Kostenkalkulation wird bei Auftragserteilung den Kostenträgern offengelegt.
Weitere Einzelheiten zum Gegenstand der Konzession bzw. zur Leistungserbringung regeln die Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) und der Vertrag (Teil C der Vergabeunterlagen).
- Kriterium: Preis(50)
- Kriterium: Qualität(50)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Handelsregisterauszug oder gleichwertiger Nachweis zum Gewerbebetrieb des Bieters, sofern dieser/dieses nicht im Handelsregister eingetragen ist (nicht älter als sechs Monate bei Ende der Frist zur Abgabe des Angebots). Der Nachweis ist nicht erforderlich, sofern der Bieter bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft kein Handelsgewerbe betreibt und nicht ins Handelsregister eingetragen ist. Der Nachweis ist im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen.
2) Eigenerklärung zur Eignung (siehe Anlage 4 der Vergabeunterlagen). Die Eigenerklärung ist im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft entsprechend von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen.
3) Auszug aus dem Gewerbezentralregister des Bieters (nicht älter als sechs Monate bei Ende der Frist zur Abgabe des Angebots). Der Nachweis ist nicht erforderlich, sofern der Bieter bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft kein Gewerbe betreibt. Der Nachweis ist im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen. Der Nachweis ist auf die Person des Bieters (juristische Person), nicht auf die für ihn handelnden natürlichen Personen auszustellen.
4) Polizeiliche(s) Führungszeugnis(se) des Bieters oder der für ihn handelnden Personen (nicht älter als sechs Monate bei Ende der Frist zur Abgabe des Angebots). Der Nachweis ist im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft entsprechend von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Versicherungsnachweis (in Form eines Versicherungsvertrags/ Versicherungsscheins) über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von jeweils 5.000.000 € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Alternativ genügt eine Bestätigung des Versicherers (nicht Versicherungsmaklers) über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall. Der Nachweis ist im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen, die den Rettungsdienst am betreffenden Standort im eigenen Unternehmen durchführen sollen.
Die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung muss jeweils 5.000.000 € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden betragen.
1) Eigenerklärung zu Referenzen (s. Anlage 5 Vergabeunterlagen). Der Bieter hat mit seinem Angebot mindestens eine vergleichbare Referenz aus den Jahren 2019 bis 2021 zu benennen. Die Angaben sind auf dem Formblatt „Eigenerklärung zu Referenzen“ zu machen, wobei das Formblatt für jede Referenz vollständig auszufüllen ist. Dem Konzessionsgeber ist zu gestatten, bei den jeweils genannten Vertragspartnern Erkundigungen zu Art, Umfang und Qualität der Leistungserbringung einzuholen.
2) Nachweis(e) der fachlichen Eignung der zur Führung der Geschäfte des Bieters berechtigten Person(en) gemäß § 24 Abs. 1 Nr. 3 BayRDG und §§ 19 ff. AVBayRDG. Alternativ genügt ein gleichwertiger Nachweis aus anderen Bundesländern bzw. Mitgliedstaaten. Der Nachweis ist im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft entsprechend von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen, die den Rettungsdienst am betreffenden Standort im eigenen Unternehmen durchführen sollen.
3) Befähigung zur Mitwirkung am Sonderbedarf gemäß Art. 13 Abs. 2 Satz 3 BayRDG
Hierzu hat der Bieter entsprechende Angaben in der Eigenerklärung zur Eignung Teil D der Vergabeunterlagen, Anlage 4, dort Ziffer 2) zu machen. Die zusätzlichen Mittel für den Sonderbedarf werden dabei vom Konzessionsgeber als ausreichend angesehen, wenn der Bieter mindestens ein zusätzliches, für den Transport von Notfallpatienten zugelassenes Fahrzeug (Notfall-KTW, Typ B nach DIN 1789, oder RTW, Typ C nach DIN 1789) vorweisen und dieses Fahrzeug durch genügend, entsprechend qualifiziertes Personal besetzt werden kann. Hinsichtlich der Qualifikation des Personals ist zu beachten, dass abweichend von Art. 43 Abs. 1 Satz 2 BayRDG, weil diese Bestimmung sich allein auf die Regelvorhaltung bezieht, die Besetzung eines RTW mit einem Notfallsanitäter für den Sonderbedarf nicht (!) gefordert wird.
4) Standort, Personal und Rettungsmittel
Der Bieter muss für die Besetzung des RTW sicherstellen, dass die Voraussetzungen des Art. 43 BayRDG gewahrt sind. Der Personalbedarf darf maximal mit einem Anteil von 20% ehrenamtliches Personal / geringfügig Beschäftigte sichergestellt werden. Es ist ein Rettungswagen gem. DIN EN 1789 (Typ C) (in der entsprechenden Ausführung des sog. „Bayern-RTW“) einzusetzen und auszurüsten. Der Materialverbrauch ist nach einem Einsatz schnellstmöglich wieder zu ersetzen. Es ist daher – ggf. ersatzweise bei einer nahegelegenen Rettungswache – ein Lager zu führen. Das Einsatzfahrzeug muss mit geeigneten Sonderwarneinrichtungen sowie einem Sprechfunksystem zur Verständigung mit den Einrichtungen des Rettungsdienstes und der BOS ausgerüstet sein. Der Bieter muss für die Besatzung des RTW eine angemessene, den arbeits- und sicherheitsrechtlichen Vorschriften entsprechende Unterkunft bzw. Arbeitsstätte sicherstellen. Als Nachweis ist der Standort insb. unter Adressangabe und Beschreibung des genauen Standorts im Konzept Notfallrettung darzustellen. Die Verfügbarkeit des betreffenden Standorts für den Bieter/die Bietergemeinschaft bspw. durch Vorlage eines Mietvertrages bzw. eines entsprechenden Vorvertrages zu belegen. Der Standort muss innerhalb der in den Karten in Anlage 1 bzw. 2 markierten Bereiche gelegen sein.
Die Unterbringung des Fahrzeuges muss in einer abgeschlossenen und beheizbaren Garage erfolgen. Von den Anforderungen an den Standort kann der ZRF auf Antrag eine temporäre Ausnahme bewilligen (s. Vergabeunterlagen). Soweit die Desinfektion des Fahrzeuges nach Infekttransporten wegen der notwendigen Infrastruktureinrichtungen nicht in einer nahegelegenen Rettungswache erfolgen kann (max. 25 Fahrminuten einfach), sind entsprechende Vorrichtungen direkt am Standort vorzuhalten. Der Standort ist verkehrsgünstig zu wählen und darf nicht innerhalb eines reinen Wohngebietes i. S. d. § 3 BauNVO liegen.
5) Konzept für Durchführung der Notfallrettung Teil 1
Der Bieter hat darzustellen, dass die in der Leistungsbeschreibung genannten Mindestbedingungen erfüllt werden.
1) Referenzen
Benennung mindestens einer Referenz des Bieters aus den letzten drei Jahren, welche die Erbringung vergleichbarer Leistungen mit dem Hauptleistungsgegenstand im Bereich Notfallrettung entsprechend der Definition des Art. 2 Abs. 2 BayRDG zum Gegenstand haben.
Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft sind entsprechende Referenzen von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzuweisen, die den Rettungsdienst am betreffenden Standort durchführen sollen.
2) Befähigung Mitwirkung Sonderbedarf gemäß Art. 13 Abs. 2 Satz 3 BayRDG
Nachweis von mindestens einem zusätzlichen, für den Transport von Notfallpatienten zugelassenen Fahrzeug (Notfall-KTW, Typ B nach DIN 1789, oder RTW, Typ C nach DIN 1789) inkl. entsprechend qualifiziertem Personal für die Besetzung
3) Standort, Personal und Rettungsmittel
Der Bieter muss für die Besetzung des RTW sicherstellen, dass die Voraussetzungen des Art. 43 BayRDG gewahrt sind. Der Personalbedarf darf maximal mit einem Anteil von 20% ehrenamtliches Personal / geringfügig Beschäftigte sichergestellt werden. Es ist ein Rettungswagen gem. DIN EN 1789 (Typ C) (in der entsprechenden Ausführung des sog. „Bayern-RTW“) einzusetzen und auszurüsten. Der Materialverbrauch ist nach einem Einsatz schnellstmöglich wieder zu ersetzen. Es ist daher – ggf. ersatzweise bei einer nahegelegenen Rettungswache – ein Lager zu führen. Das Einsatzfahrzeug muss mit geeigneten Sonderwarneinrichtungen sowie einem Sprechfunksystem zur Verständigung mit den Einrichtungen des Rettungsdienstes und der BOS ausgerüstet sein. Der Bieter muss für die Besatzung des RTW eine angemessene, den arbeits- und sicherheitsrechtlichen Vorschriften entsprechende Unterkunft bzw. Arbeitsstätte sicherstellen. Als Nachweis ist der Standort insb. unter Adressangabe und Beschreibung des genauen Standorts im Konzept Notfallrettung darzustellen. Die Verfügbarkeit des betreffenden Standorts für den Bieter/die Bietergemeinschaft bspw. durch Vorlage eines Mietvertrages bzw. eines entsprechenden Vorvertrages zu belegen. Der Standort muss innerhalb der in den Karten in Anlage 1 bzw. 2 markierten Bereiche gelegen sein.
Die Unterbringung des Fahrzeuges muss in einer abgeschlossenen und beheizbaren Garage erfolgen. Von den Anforderungen an den Standort kann der ZRF auf Antrag eine temporäre Ausnahme bewilligen (s. Vergabeunterlagen). Soweit die Desinfektion des Fahrzeuges nach Infekttransporten wegen der notwendigen Infrastruktureinrichtungen nicht in einer nahegelegenen Rettungswache erfolgen kann (max. 25 Fahrminuten einfach), sind entsprechende Vorrichtungen direkt am Standort vorzuhalten. Der Standort ist verkehrsgünstig zu wählen und darf nicht innerhalb eines reinen Wohngebietes i. S. d. § 3 BauNVO liegen.
4) Konzept für Durchführung der Notfallrettung Teil 1
Der Bieter hat darzustellen, dass die in der Leistungsbeschreibung genannten Mindestbedingungen (siehe dazu näher Teil B, dort Ziffern 2 ff.) erfüllt werden.
Zu den weiteren Einzelheiten siehe Vergabeunterlagen.
1) Genehmigung zur Durchführung rettungsdienstlicher Leistungen gemäß Art. 21 Abs. 1 BayRDG
2) Der Personalbedarf darf maximal mit einem Anteil von 20% ehrenamtlichem Personal / geringfügig Beschäftigte sichergestellt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Angebotswertung
Die Angebotswertung erfolgt in folgenden drei Stufen:
a) Erste Stufe: Prüfung der Wertungsfähigkeit der Angebote
Die Angebote werden auf der ersten Wertungsstufe auf Vollständigkeit sowie auf rechnerische Richtigkeit geprüft. Ferner wird auf der ersten Wertungsstufe geprüft, ob die Angebote den Bewerbungsbedingungen entsprechen, insbesondere ob die Mindestbedingungen der Leistungsbeschreibung erfüllt werden. Ausgeschlossen werden insbesondere Angebote, deren Konzepte für die Notfallrettung nicht erkennen lassen, dass die Mindestbedingungen der Leistungsbeschreibung (siehe dazu näher Teil B, dort Ziffern 2 ff.) erfüllt werden.
b) Zweite Stufe: Feststellung der Eignung der Bieter
Es werden deshalb nur Angebote von Bietern bzw. Bietergemeinschaften berücksichtigt, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung besitzen (§ 152 Abs. 2 GWB, § 13 Abs. 1 Nr. 1 KonzVgV und Art. 13 Abs. 2 S. 2 BayRDG). Die Feststellung der Eignung ist Gegenstand der zweiten Prüfungsstufe.
Zur Beurteilung der Eignung nach Maßgabe der oben geschilderten Anforderungen sind die nachfolgend geforderten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot vorzulegen:
aa) Handelsregisterauszug
bb) Eigenerklärung zur Eignung
cc) Polizeiliche(s) Führungszeugnis(se)
dd) Auszug aus dem Gewerbezentralregister
dd) Versicherungsnachweis
ee) Eigenerklärung zu Referenzen
ff) Nachweis(e) der fachlichen Eignung
gg) Nachweis Befähigung zur Mitwirkung am Sonderbedarf
hh) Nachweis geeigneter Standort
ii) Konzept Notfallrettung
c) Dritte Stufe: Vergleichende Angebotswertung
c) Dritte Stufe: Vergleichende Angebotswertung anhand der Zuschlagskriterien
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die vergleichende Wertung der Angebote erfolgt anhand der nachfolgenden Zuschlagskriterien:
aa) Preis zu 50 %
bb) Konzept Notfallrettung (Teil 2) zu 50 %
aaa) Unterkriterium Ausfallsicherheit des Personals und der Sachmittel (25 %)
bbb) Unterkriterium Konzept Fortbildung des Personals (12,5 %)
ccc) Unterkriterium Effektivität der Hygieneschutzmaßnahmen (12,5 %)
2. Sonstige Fristen
a) Fristende für Bieterfragen: 08.10.2021, 18:00 Uhr
b). Voraussichtliche Erteilung des Zuschlags: 13.12.2021
c). Voraussichtliche Aufforderung zur Vorlage einer Genehmigung bzw. über das Vorliegen eines genehmigungsfähigen Antrags gemäß Art. 21 Abs. 1 BayRDG: 14.12.2021
d). Ablauf der Bindefrist: 31.12.2021
3. Verfahrenssprache
Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache zu verfassen. Die Verfahrenssprache ist Deutsch.
4. Fahrzeugbeschaffung
Der Konzessionsnehmer kann sich bei der Beschaffung von Fahrzeugen für die ausgeschriebene öffentlich-rechtliche Vorhaltung an der Sammelbeschaffung der Durchführenden im Rettungsdienst in Bayern beteiligen. Federführend ist hier die Landesgeschäftsstelle des Bayerischen Roten Kreuzes in München. Eine Erstattung von Investitionskosten für das Fahrzeug durch den Konzessionsgeber ist ausgeschlossen, auch wenn der Bieter an der Sammelbeschaffung nicht teilnimmt. Zu den weiteren Einzelheiten siehe Vergabeunterlagen.
5. Entgelthöhe
Die im Angebot angegebenen Kosten werden daher nicht Bestandteil des Vertrages mit dem Konzessionsgeber. Der Auftragnehmer hat allerdings in den Entgeltverhandlungen mit den Sozialversicherungsträgern die Kostenkalkulation aus seinem Angebot zugrunde zu legen; bei Nichteinhaltung steht dem Konzessionsgeber ein Sonderkündigungsrecht des Vertrages zu. Umgekehrt besteht kein Anspruch auf einen Entgeltabschluss in Höhe der Kostenkalkulation des hier abgegebenen Angebotes. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Entgeltabschluss erheblich unter der Angebotskalkulation liegen kann. Defizitausgleichsansprüche gegen den Konzessionsgeber bestehen nicht.
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft hat sich ausdrücklich für den Auftragsfall damit einverstanden zu erklären, dass der Konzessionsgeber das Angebot an die Sozialversicherungsträger weiterleitet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.