Stationierung und Betrieb von 2 Rettungswagen (RTW) im Rettungsdienstbereich Hochfranken Referenznummer der Bekanntmachung: ZRF 4-20.1

Konzessionsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hof
NUTS-Code: DE244 Hof, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95032
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.zrf-bayern.de/index.php/rd-in-bayern/oberfranken/hochfranken
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/78B19B5F-BAA5-4DFC-A50A-D6A89FD37A4E
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Bewerbungen oder gegebenenfalls Angebote sind einzureichen elektronisch via: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/78B19B5F-BAA5-4DFC-A50A-D6A89FD37A4E
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich unter: https://www.deutsche-evergabe.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Stationierung und Betrieb von 2 Rettungswagen (RTW) im Rettungsdienstbereich Hochfranken

Referenznummer der Bekanntmachung: ZRF 4-20.1
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
75252000 Rettungsdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Hochfranken (im Folgenden auch ZRF Hochfranken oder der Konzessionsgeber) beabsichtigt zwei Dienstleistungskonzessionen zum Betrieb jeweils eines RTW an zwei verschiedenen Standorten im Rettungsdienstbereich Hochfranken für den voraussichtlichen Zeitraum vom 01.07.2022 bis 30.06.2032 zu vergeben.

Für jede Konzession bzw. jeden Standort ist innerhalb dieses Verfahrens ein eigenes Los (Los 1 bzw. Los 2) vorgesehen. Die Erbringung von Leistungen des sog. Sonderbedarfs ist nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens. Das Vergabeverfahren erfolgt auf Grundlage des Art. 13 des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes (BayRDG) in Verbindung mit den einschlägigen Bestimmungen des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG). Gemäß §§ 97 ff., 148 ff., § 153 GWB und § 22 KonzVgV wird ein europaweites Vergabeverfahren in Anlehnung an ein offenes Verfahren durchgeführt.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los 1: Rettungswagen Rettungswache Hof Nord

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
75250000 Dienstleistungen der Feuerwehr und von Rettungsdiensten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE249 Hof, Landkreis
NUTS-Code: DE244 Hof, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

in den Vergabeunterlagen aufgeführt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Vorhaltezeiten für Los 1

Die vorgesehene wöchentliche Bereitstellung (= betriebsbereite Vorhaltung) beträgt 168

Stunden (24 Stunden / 7 Tage) pro Woche

Standort in Los 1

Der Standort ist im nördlichen Bereich der Stadt Hof verkehrsgünstig zu wählen. Die Rettungswache muss im markierten Bereich der Karte als Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung liegen. Der Standort darf nicht innerhalb eines reinen Wohngebietes i.S.d. § 3 Baunutzungsverordnung liegen.

Die vertragsgegenständliche Leistung des Konzessionsnehmers besteht in der Vorhaltung und dem Betrieb eines RTW (pro Los) sowie dem Transport von Notfallpatienten bzw. kranken, verletzten oder sonstigen hilfsbedürftigen Personen, die keine Notfallpatienten sind, mittels entsprechend geschulten Personals auf Weisung der Integrierten Leitstelle HochFranken, grundsätzlich unabhängig von den Grenzen des Rettungsdienstbereichs.

Der Bieter muss für die Besatzung des RTW eine angemessene, den arbeits- und sicherheitsrechtlichen Vorschriften entsprechende Arbeitsstätte bzw. Unterkunft geeignete Unterkunft mit Umkleide- und Sanitärräumen sicherstellen. Der RTW ist in einer verschließbaren und beheizbaren Garage unterzubringen. Von diesem Erfordernis kann der ZRF Hochfranken auf Antrag eine Ausnahme bewilligen, wenn vom Durchführenden nachgewiesen wird, dass diese Anforderung innerhalb eines Jahres ab Leistungsbeginn erfüllt sein wird.

Eine Vergütung durch den Konzessionsgeber erfolgt nicht. Die Benutzungsentgelte für die Vorhaltung und den Betrieb werden vielmehr zwischen den Durchführenden und den Sozialversicherungsträgern vereinbart, vgl. Art. 34 BayRDG. Die vom Durchführenden mit dem Angebot vorzulegende Kostenkalkulation wird bei Auftragserteilung den Kostenträgern offengelegt.

Weitere Einzelheiten zum Gegenstand der Konzession bzw. zur Leistungserbringung regeln die Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) und der Vertrag (Teil C der Vergabeunterlagen).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden Kriterien:
  • Kriterium: Preis(50)
  • Kriterium: Qualität(50)
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Beginn: 01/07/2022
Ende: 30/06/2032
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los 2: Rettungswagen Stellplatz Helmbrechts

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
75250000 Dienstleistungen der Feuerwehr und von Rettungsdiensten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE249 Hof, Landkreis
NUTS-Code: DE244 Hof, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

in den Vergabeunterlagen aufgeführt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Vorhaltezeiten für Los 2

Die vorgesehene wöchentliche Bereitstellung (= betriebsbereite Vorhaltung) beträgt 84 Stunden pro Woche.

Die Stundenzahl ist nach derzeitigem Stand wie folgt einzubringen:

Montag bis Sonntag: von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr

Standort in Los 2

Der Standort ist innerhalb des Versorgungsbereiches der Rettungswache Münchberg zu wählen. Die Rettungswache muss im markierten Bereich der Karte als Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung liegen. Der Standort darf nicht innerhalb eines reinen Wohngebietes i.S.d. § 3 Baunutzungsverordnung liegen.

Die vertragsgegenständliche Leistung des Konzessionsnehmers besteht in der Vorhaltung und dem Betrieb eines RTW (pro Los) sowie dem Transport von Notfallpatienten bzw. kranken, verletzten oder sonstigen hilfsbedürftigen Personen, die keine Notfallpatienten sind, mittels entsprechend geschulten Personals auf Weisung der Integrierten Leitstelle HochFranken, grundsätzlich unabhängig von den Grenzen des Rettungsdienstbereichs.

Der Bieter muss für die Besatzung des RTW eine angemessene, den arbeits- und sicherheitsrechtlichen Vorschriften entsprechende Arbeitsstätte bzw. Unterkunft geeignete Unterkunft mit Umkleide- und Sanitärräumen sicherstellen. Der RTW ist in einer verschließbaren und beheizbaren Garage unterzubringen. Von diesem Erfordernis kann der ZRF Hochfranken auf Antrag eine Ausnahme bewilligen, wenn vom Durchführenden nachgewiesen wird, dass diese Anforderung innerhalb eines Jahres ab Leistungsbeginn erfüllt sein wird.

Eine Vergütung durch den Konzessionsgeber erfolgt nicht. Die Benutzungsentgelte für die Vorhaltung und den Betrieb werden vielmehr zwischen den Durchführenden und den Sozialversicherungsträgern vereinbart, vgl. Art. 34 BayRDG. Die vom Durchführenden mit dem Angebot vorzulegende Kostenkalkulation wird bei Auftragserteilung den Kostenträgern offengelegt.

Weitere Einzelheiten zum Gegenstand der Konzession bzw. zur Leistungserbringung regeln die Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) und der Vertrag (Teil C der Vergabeunterlagen).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden Kriterien:
  • Kriterium: Preis(50)
  • Kriterium: Qualität(50)
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Beginn: 01/07/2022
Ende: 30/06/2032
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:

1) Handelsregisterauszug oder gleichwertiger Nachweis zum Gewerbebetrieb des Bieters, sofern dieser/dieses nicht im Handelsregister eingetragen ist (nicht älter als sechs Monate bei Ende der Frist zur Abgabe des Angebots). Der Nachweis ist nicht erforderlich, sofern der Bieter bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft kein Handelsgewerbe betreibt und nicht ins Handelsregister eingetragen ist. Der Nachweis ist im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen.

2) Eigenerklärung zur Eignung (siehe Anlage 4 der Vergabeunterlagen). Die Eigenerklärung ist im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft entsprechend von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen.

3) Auszug aus dem Gewerbezentralregister des Bieters (nicht älter als sechs Monate bei Ende der Frist zur Abgabe des Angebots). Der Nachweis ist nicht erforderlich, sofern der Bieter bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft kein Gewerbe betreibt. Der Nachweis ist im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen. Der Nachweis ist auf die Person des Bieters (juristische Person), nicht auf die für ihn handelnden natürlichen Personen auszustellen.

4) Polizeiliche(s) Führungszeugnis(se) des Bieters oder der für ihn handelnden Personen (nicht älter als sechs Monate bei Ende der Frist zur Abgabe des Angebots). Der Nachweis ist im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft entsprechend von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:

Versicherungsnachweis (in Form eines Versicherungsvertrags/ Versicherungsscheins) über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von jeweils 5.000.000 € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Alternativ genügt eine Bestätigung des Versicherers (nicht Versicherungsmaklers) über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall. Der Nachweis ist im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen, die den Rettungsdienst am betreffenden Standort im eigenen Unternehmen durchführen sollen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung muss jeweils 5.000.000 € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden betragen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:

1) Eigenerklärung zu Referenzen (s. Anlage 5 Vergabeunterlagen). Der Bieter hat mit seinem Angebot mindestens eine vergleichbare Referenz aus den Jahren 2019 bis 2021 zu benennen. Die Angaben sind auf dem Formblatt „Eigenerklärung zu Referenzen“ zu machen, wobei das Formblatt für jede Referenz vollständig auszufüllen ist. Dem Konzessionsgeber ist zu gestatten, bei den jeweils genannten Vertragspartnern Erkundigungen zu Art, Umfang und Qualität der Leistungserbringung einzuholen.

2) Nachweis(e) der fachlichen Eignung der zur Führung der Geschäfte des Bieters berechtigten Person(en) gemäß § 24 Abs. 1 Nr. 3 BayRDG und §§ 19 ff. AVBayRDG. Alternativ genügt ein gleichwertiger Nachweis aus anderen Bundesländern bzw. Mitgliedstaaten. Der Nachweis ist im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft entsprechend von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen, die den Rettungsdienst am betreffenden Standort im eigenen Unternehmen durchführen sollen.

3) Befähigung zur Mitwirkung am Sonderbedarf gemäß Art. 13 Abs. 2 Satz 3 BayRDG

Hierzu hat der Bieter entsprechende Angaben in der Eigenerklärung zur Eignung Teil D der Vergabeunterlagen, Anlage 4, dort Ziffer 2) zu machen. Die zusätzlichen Mittel für den Sonderbedarf werden dabei vom Konzessionsgeber als ausreichend angesehen, wenn der Bieter mindestens ein zusätzliches, für den Transport von Notfallpatienten zugelassenes Fahrzeug (Notfall-KTW, Typ B nach DIN 1789, oder RTW, Typ C nach DIN 1789) vorweisen und dieses Fahrzeug durch genügend, entsprechend qualifiziertes Personal besetzt werden kann. Hinsichtlich der Qualifikation des Personals ist zu beachten, dass abweichend von Art. 43 Abs. 1 Satz 2 BayRDG, weil diese Bestimmung sich allein auf die Regelvorhaltung bezieht, die Besetzung eines RTW mit einem Notfallsanitäter für den Sonderbedarf nicht (!) gefordert wird.

4) Standort, Personal und Rettungsmittel

Der Bieter muss für die Besetzung des RTW sicherstellen, dass die Voraussetzungen des Art. 43 BayRDG gewahrt sind. Der Personalbedarf darf maximal mit einem Anteil von 20% ehrenamtliches Personal / geringfügig Beschäftigte sichergestellt werden. Es ist ein Rettungswagen gem. DIN EN 1789 (Typ C) (in der entsprechenden Ausführung des sog. „Bayern-RTW“) einzusetzen und auszurüsten. Der Materialverbrauch ist nach einem Einsatz schnellstmöglich wieder zu ersetzen. Es ist daher – ggf. ersatzweise bei einer nahegelegenen Rettungswache – ein Lager zu führen. Das Einsatzfahrzeug muss mit geeigneten Sonderwarneinrichtungen sowie einem Sprechfunksystem zur Verständigung mit den Einrichtungen des Rettungsdienstes und der BOS ausgerüstet sein. Der Bieter muss für die Besatzung des RTW eine angemessene, den arbeits- und sicherheitsrechtlichen Vorschriften entsprechende Unterkunft bzw. Arbeitsstätte sicherstellen. Als Nachweis ist der Standort insb. unter Adressangabe und Beschreibung des genauen Standorts im Konzept Notfallrettung darzustellen. Die Verfügbarkeit des betreffenden Standorts für den Bieter/die Bietergemeinschaft bspw. durch Vorlage eines Mietvertrages bzw. eines entsprechenden Vorvertrages zu belegen. Der Standort muss innerhalb der in den Karten in Anlage 1 bzw. 2 markierten Bereiche gelegen sein.

Die Unterbringung des Fahrzeuges muss in einer abgeschlossenen und beheizbaren Garage erfolgen. Von den Anforderungen an den Standort kann der ZRF auf Antrag eine temporäre Ausnahme bewilligen (s. Vergabeunterlagen). Soweit die Desinfektion des Fahrzeuges nach Infekttransporten wegen der notwendigen Infrastruktureinrichtungen nicht in einer nahegelegenen Rettungswache erfolgen kann (max. 25 Fahrminuten einfach), sind entsprechende Vorrichtungen direkt am Standort vorzuhalten. Der Standort ist verkehrsgünstig zu wählen und darf nicht innerhalb eines reinen Wohngebietes i. S. d. § 3 BauNVO liegen.

5) Konzept für Durchführung der Notfallrettung Teil 1

Der Bieter hat darzustellen, dass die in der Leistungsbeschreibung genannten Mindestbedingungen erfüllt werden.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

1) Referenzen

Benennung mindestens einer Referenz des Bieters aus den letzten drei Jahren, welche die Erbringung vergleichbarer Leistungen mit dem Hauptleistungsgegenstand im Bereich Notfallrettung entsprechend der Definition des Art. 2 Abs. 2 BayRDG zum Gegenstand haben.

Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft sind entsprechende Referenzen von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzuweisen, die den Rettungsdienst am betreffenden Standort durchführen sollen.

2) Befähigung Mitwirkung Sonderbedarf gemäß Art. 13 Abs. 2 Satz 3 BayRDG

Nachweis von mindestens einem zusätzlichen, für den Transport von Notfallpatienten zugelassenen Fahrzeug (Notfall-KTW, Typ B nach DIN 1789, oder RTW, Typ C nach DIN 1789) inkl. entsprechend qualifiziertem Personal für die Besetzung

3) Standort, Personal und Rettungsmittel

Der Bieter muss für die Besetzung des RTW sicherstellen, dass die Voraussetzungen des Art. 43 BayRDG gewahrt sind. Der Personalbedarf darf maximal mit einem Anteil von 20% ehrenamtliches Personal / geringfügig Beschäftigte sichergestellt werden. Es ist ein Rettungswagen gem. DIN EN 1789 (Typ C) (in der entsprechenden Ausführung des sog. „Bayern-RTW“) einzusetzen und auszurüsten. Der Materialverbrauch ist nach einem Einsatz schnellstmöglich wieder zu ersetzen. Es ist daher – ggf. ersatzweise bei einer nahegelegenen Rettungswache – ein Lager zu führen. Das Einsatzfahrzeug muss mit geeigneten Sonderwarneinrichtungen sowie einem Sprechfunksystem zur Verständigung mit den Einrichtungen des Rettungsdienstes und der BOS ausgerüstet sein. Der Bieter muss für die Besatzung des RTW eine angemessene, den arbeits- und sicherheitsrechtlichen Vorschriften entsprechende Unterkunft bzw. Arbeitsstätte sicherstellen. Als Nachweis ist der Standort insb. unter Adressangabe und Beschreibung des genauen Standorts im Konzept Notfallrettung darzustellen. Die Verfügbarkeit des betreffenden Standorts für den Bieter/die Bietergemeinschaft bspw. durch Vorlage eines Mietvertrages bzw. eines entsprechenden Vorvertrages zu belegen. Der Standort muss innerhalb der in den Karten in Anlage 1 bzw. 2 markierten Bereiche gelegen sein.

Die Unterbringung des Fahrzeuges muss in einer abgeschlossenen und beheizbaren Garage erfolgen. Von den Anforderungen an den Standort kann der ZRF auf Antrag eine temporäre Ausnahme bewilligen (s. Vergabeunterlagen). Soweit die Desinfektion des Fahrzeuges nach Infekttransporten wegen der notwendigen Infrastruktureinrichtungen nicht in einer nahegelegenen Rettungswache erfolgen kann (max. 25 Fahrminuten einfach), sind entsprechende Vorrichtungen direkt am Standort vorzuhalten. Der Standort ist verkehrsgünstig zu wählen und darf nicht innerhalb eines reinen Wohngebietes i. S. d. § 3 BauNVO liegen.

4) Konzept für Durchführung der Notfallrettung Teil 1

Der Bieter hat darzustellen, dass die in der Leistungsbeschreibung genannten Mindestbedingungen (siehe dazu näher Teil B, dort Ziffern 2 ff.) erfüllt werden.

Zu den weiteren Einzelheiten siehe Vergabeunterlagen.

III.2)Bedingungen für die Konzession
III.2.2)Bedingungen für die Konzessionsausführung:

1) Genehmigung zur Durchführung rettungsdienstlicher Leistungen gemäß Art. 21 Abs. 1 BayRDG

2) Der Personalbedarf darf maximal mit einem Anteil von 20% ehrenamtlichem Personal / geringfügig Beschäftigte sichergestellt werden.

III.2.3)Angaben zu den für die Ausführung der Konzession verantwortlichen Mitarbeitern
Pflicht zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Mitarbeiter, die für die Ausführung der betreffenden Konzession eingesetzt werden

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbungen oder den Eingang der Angebote
Tag: 15/10/2021
Ortszeit: 10:00
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Angebotswertung

Die Angebotswertung erfolgt in folgenden drei Stufen:

a) Erste Stufe: Prüfung der Wertungsfähigkeit der Angebote

Die Angebote werden auf der ersten Wertungsstufe auf Vollständigkeit sowie auf rechnerische Richtigkeit geprüft. Ferner wird auf der ersten Wertungsstufe geprüft, ob die Angebote den Bewerbungsbedingungen entsprechen, insbesondere ob die Mindestbedingungen der Leistungsbeschreibung erfüllt werden. Ausgeschlossen werden insbesondere Angebote, deren Konzepte für die Notfallrettung nicht erkennen lassen, dass die Mindestbedingungen der Leistungsbeschreibung (siehe dazu näher Teil B, dort Ziffern 2 ff.) erfüllt werden.

b) Zweite Stufe: Feststellung der Eignung der Bieter

Es werden deshalb nur Angebote von Bietern bzw. Bietergemeinschaften berücksichtigt, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung besitzen (§ 152 Abs. 2 GWB, § 13 Abs. 1 Nr. 1 KonzVgV und Art. 13 Abs. 2 S. 2 BayRDG). Die Feststellung der Eignung ist Gegenstand der zweiten Prüfungsstufe.

Zur Beurteilung der Eignung nach Maßgabe der oben geschilderten Anforderungen sind die nachfolgend geforderten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot vorzulegen:

aa) Handelsregisterauszug

bb) Eigenerklärung zur Eignung

cc) Polizeiliche(s) Führungszeugnis(se)

dd) Auszug aus dem Gewerbezentralregister

dd) Versicherungsnachweis

ee) Eigenerklärung zu Referenzen

ff) Nachweis(e) der fachlichen Eignung

gg) Nachweis Befähigung zur Mitwirkung am Sonderbedarf

hh) Nachweis geeigneter Standort

ii) Konzept Notfallrettung

c) Dritte Stufe: Vergleichende Angebotswertung

c) Dritte Stufe: Vergleichende Angebotswertung anhand der Zuschlagskriterien

Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die vergleichende Wertung der Angebote erfolgt anhand der nachfolgenden Zuschlagskriterien:

aa) Preis zu 50 %

bb) Konzept Notfallrettung (Teil 2) zu 50 %

aaa) Unterkriterium Ausfallsicherheit des Personals und der Sachmittel (25 %)

bbb) Unterkriterium Konzept Fortbildung des Personals (12,5 %)

ccc) Unterkriterium Effektivität der Hygieneschutzmaßnahmen (12,5 %)

2. Sonstige Fristen

a) Fristende für Bieterfragen: 08.10.2021, 18:00 Uhr

b). Voraussichtliche Erteilung des Zuschlags: 13.12.2021

c). Voraussichtliche Aufforderung zur Vorlage einer Genehmigung bzw. über das Vorliegen eines genehmigungsfähigen Antrags gemäß Art. 21 Abs. 1 BayRDG: 14.12.2021

d). Ablauf der Bindefrist: 31.12.2021

3. Verfahrenssprache

Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache zu verfassen. Die Verfahrenssprache ist Deutsch.

4. Fahrzeugbeschaffung

Der Konzessionsnehmer kann sich bei der Beschaffung von Fahrzeugen für die ausgeschriebene öffentlich-rechtliche Vorhaltung an der Sammelbeschaffung der Durchführenden im Rettungsdienst in Bayern beteiligen. Federführend ist hier die Landesgeschäftsstelle des Bayerischen Roten Kreuzes in München. Eine Erstattung von Investitionskosten für das Fahrzeug durch den Konzessionsgeber ist ausgeschlossen, auch wenn der Bieter an der Sammelbeschaffung nicht teilnimmt. Zu den weiteren Einzelheiten siehe Vergabeunterlagen.

5. Entgelthöhe

Die im Angebot angegebenen Kosten werden daher nicht Bestandteil des Vertrages mit dem Konzessionsgeber. Der Auftragnehmer hat allerdings in den Entgeltverhandlungen mit den Sozialversicherungsträgern die Kostenkalkulation aus seinem Angebot zugrunde zu legen; bei Nichteinhaltung steht dem Konzessionsgeber ein Sonderkündigungsrecht des Vertrages zu. Umgekehrt besteht kein Anspruch auf einen Entgeltabschluss in Höhe der Kostenkalkulation des hier abgegebenen Angebotes. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Entgeltabschluss erheblich unter der Angebotskalkulation liegen kann. Defizitausgleichsansprüche gegen den Konzessionsgeber bestehen nicht.

Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft hat sich ausdrücklich für den Auftragsfall damit einverstanden zu erklären, dass der Konzessionsgeber das Angebot an die Sozialversicherungsträger weiterleitet.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.

(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
02/09/2021

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Furth im Wald
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Gablingen
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Gaimersheim
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Geisenhausen
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Haar
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Röttenbach (Landkreis Roth)
Rottenbuch
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