Restrukturierung Markt am Elisabethplatz - Förderanlagen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81371
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.muenchen.de/ekomm
Abschnitt II: Gegenstand
Restrukturierung Markt am Elisabethplatz - Förderanlagen
Restrukturierung Markt am Elisabethplatz - Förderanlagen AUFZUGSANLAGEN Es werden zwei Lastenaufzüge in den Tiefgaragenbereich des 1. UGs vorgesehen.
Neben dem Treppenhaus befindet sich ein Personenaufzug ins 2. UG.
80796 München
AUFZUGSANLAGEN Es werden zwei Lastenaufzüge in den Tiefgaragenbereich des 1. UGs vorgesehen.
Neben dem Treppenhaus befindet sich ein Personenaufzug ins 2. UG.
Folgende Spezifikationen werden für die Aufzüge festgelegt:
Lastenaufzug Innenmaße: 1,500 x 2.550 mm Traglast: 2.200 kg Fahrgeschwindigkeit: 0,5 m/s Mit Durchladung In der Kabine sind beidseitig Rammleisten aus Hartholz ca. 150 x 20-30 mm erforderlich.
Die Türen außen und in der Kabine müssen die gesamte lichte Aufzugbreite freigeben.
Türrahmen/ -leibungen der Lastenaufzüge müssen außen seitlich robust ausgeführt werden.
Poller vor den Lastenaufzügen dienen als Anfahrschutz.
Die innere Kabinentür wird in verstärkter Ausführung und verstärktem Antrieb ausgeführt, idealerweise als bodenführungsfreies System.
Bedientableaus in den Kabinen dürfen nicht hervorragen.
Die Flächen müssen leicht zu reinigen sein.
Personenaufzug Der Personenaufzug wird auch von Personen mit eingeschränkter Mobilität genutzt. In Deutschland wird die Barrierefreiheit von Aufzügen in der Norm DIN EN 81-70 geregelt. Für die „Zugänglichkeit von Aufzügen für Personen mit Behinderungen“ definiert die DIN EN 81-70 eine Reihe von zu erfüllenden Merkmalen, wie z.B.:
• Handlauf an mindestens einer Seitenwand der Kabine • Spiegel an Rück- oder Seitenwand in der Kabine • Mechanische Taster mit optischer Kontrastierung,
fühlbarem Höhenunterschied und Symbolen in Reliefform (inkl. „Braille“-Blindenschriftzeichen) • Anzeigen in der Kabine und an den Haltestellen • Informationen über Sprachansage Typ Personenaufzug Gesetzeskonformität: EN81-20 + EN81-70 barrierefrei / behindertengerecht Geschwindigkeit: 1,0 m/s Tragfähigkeit: 630 kg / 8 Personen Anzahl Haltestellen: 3 Summe der Zugänge zum Aufzug: 3 Antrieb: Seilaufzug ohne Maschinenraum Schachtbreite: 1.600 mm Schachttiefe: 1.800 mm Förderhöhe: 12,22 m Kabinenbreite: 1.100 mm Kabinentiefe: 1.400 mm Lichte Kabinenhöhe: 2.200 mm Türen: 2, gegenüber liegend angeordnet Türart: zweiblättrig, einseitig öffnend Türbreite: 900 mm Türhöhe: 2.100 mm Nur Mieter der Anwohnerstellplätze dürfen mit dem Aufzug ins 2. UG gelangen können. Dies wird über einen Leser im Kabinentableu realisert. Die Fahrt zu den Haltestellen im EG und OG ist für alle Nutzer möglich.
Die Fahrt ins OG (Dachterrasse) kann über einen Schlüsselschalter sowie zeitgesteuert nach Betriebsschluss gesperrt werden.
Notruf Die Aufzugsteuerung wird mit einem Notrufsystem nach EN 81-28 ausgerüstet. Die Aufschaltung des Aufzugsnotrufs erfolgt über die Markthallen München (MHM).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Bergkirchen
NUTS-Code: DE217 Dachau
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Den Bietern wird empfohlen sich auf der e-Vergabeplattform zu registrieren um automatisch über etwaige Änderungen an den Vergabeunterlagen oder am Verfahren informiert zu werden. Ohne Registrierung muss der Bieter eigenverantwortlich 6 Kalendertage vor Submissionszeitpunkt überprüfen ob Änderungsmeldungen in den Vergabeunterlagen hinzugekommen sind.
Auf Bieterfragen die innerhalb von 8 Kalendertagen (bzw. 192 h) vor Submissionszeitpunkt eingehen können keine Antworten mehr erteilt werden. Zuvor eingegangene etwaige Fragen werden bis spätestens 6 Kalendertage vor Submissionszeitpunkt beantwortet. Beachten Sie etwaige Änderungsmeldungen in den Vergabeunterlagen.
Ort: München
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Ort: München
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Die Einleitung eines Nachprüfungsantrags ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. §160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Ort: München
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]