Softwarelösung Dienst- und Personaleinsatzplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 2106/21

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80337
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.muenchen-klinik.de
Adresse des Beschafferprofils: www.muenchen-klinik.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YL5R42C/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YL5R42C
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: gGmbH
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Softwarelösung Dienst- und Personaleinsatzplanung

Referenznummer der Bekanntmachung: 2106/21
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Beschaffung einer Dienstplansoftware für die München Klinik gGmbH

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

München Klinik gGmbH Thalkirchner Straße 48 80337 München

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die München Klinik gGmbH ist Deutschlands zweitgrößter kommunaler Krankenhausverbund - mit über 7.000 Beschäftigten, rund 3.300 Betten und vier Häusern der Maximalversorgung.

Mit den Kliniken in Bogenhausen, Harlaching, Neuperlach, Schwabing und Thalkirchner Straße bietet die München Klinik eine umfassende Versorgung auf höchstem medizinischem und pflegerischem Niveau. Die Arbeit ist geprägt von der engen Zusammenarbeit mit den Münchner Universitäten. Jährlich lassen sich im Durchschnitt rund 135.000 Menschen stationär behandeln - aus München und aus der Region. In der Notfallmedizin ist die München Klinik die Nr. 1 der Region. Über 40 Prozent aller Notfälle der Landeshauptstadt werden in den vier Notfallzentren aufgenommen.

***

Ein anforderungs- und eignungsgerechten Personaleinsatz erfordert eine entsprechende Dienst- und Personaleinsatzplanung, die den mannigfaltigen Anforderungen u.a. aus gesetzlichen, tariflichen (insbesondere TVÖD, TVA, Arbeitszeitgesetz, BetrVG) betrieblichen, prozessualen und fachlichen Vorgaben gerecht wird. Diese von hoher Komplexität geprägte Dienst- und Personaleinsatzplanung stellt eine große Belastung im täglichen Arbeitsprozess der Mitarbeiter des Klinikums dar. Kontinuierlicher Wechsel der Arbeitszeiten (Früh-/Spät-/Nachtdienst), verursachte Schwankungen in Dienstzeiten, da-mit verbundene Überstunden, zu kurze Ruhepausen und permanente Zeitnot können die Ursachen für das hohe Belastungsempfinden sein.

Das erforderliche Wissen rund um die gesetzlichen, tariflichen und betrieblichen Rahmenbedingungen stellen weitere Anforderungen an den "Planer". Zudem beeinflussen äußere und innere Bedingungen und Bedürfnisse die Dienst- und Personaleinsatzplanung in der München Klinik. Die Dienstplanverantwortlichen stehen nun vor der Aufgabe, Führungsverantwortung wahrzunehmen und Patienten zu betreuen, andererseits sollen sie den oben genannten Interessen in einem hochkomplexen Umfeld in gleicher Weise gerecht werden. Konstant voranschreitende Struktur- und Prozessveränderungen im Gesundheitswesen erfordern hohe Sach-, Sozial- und Methodenkompetenz im Umgang mit Personaleinsatz, Arbeitszeitplanung und Dienstplangestaltung - und jede Fehlplanung kostet ggfs. Geld.

***

Ziel des vorliegenden Projektes ist es, die Dienst- und Personaleinsatzplanung durch ein geeignetes IT-System signifikant zu unterstützen. Dabei muss sich dieses neu einzuführende IT-System in die vorhandene IT-Infrastruktur einfügen, die für die zugrundeliegenden Prozesse relevant sind, aber nicht ausgetauscht werden sollen.

***

Die Einzelheiten sind der Anlage 1 zu diesen Vergabeunterlagen zu entnehmen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Lastenheft / Gewichtung: 35
Qualitätskriterium - Name: Realisierungs- und Implementierungskonzept / Gewichtung: 15
Preis - Gewichtung: 50
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 60
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Auftraggeber behält sich vor nach Implementierung des Dienstplansoftware, den Service und die Wartung des Systems zu beauftragen.

***

Weitere Informationen entnehmen Sie der Aufforderung zur Angebotsabgabe

II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Der Auftraggeber fordert die drei geeigneten Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen in der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe auf. Dazu wertet die Vergabestelle die Teilnahmeanträge zunächst nach form- und fristgerechtem Eingang aus und prüft die Vollständigkeit der Unterlagen. Hierbei wird auch geprüft, inwiefern der Bewerber die aufgestellten Mindestanforderungen an die Eignung (A-Kriterien) erfüllt. Teilnahmeanträge, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden zwingend aus dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. A-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die verbliebenen Teilnahmeanträge wertet die Vergabe-stelle im Hinblick auf die B-Kriterien aus. B-Kriterien sind als solche gekennzeichnet.

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a) Auswahlkriterium 1: Durchschnittlicher jährlicher Umsatz des Bewerbers in den drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen, vgl. Ziffer C. II 2 Nr. 3 der MüK_DP_Teilnahme_Vergabeunterlagen gemäß Ziffer I.3 dieser Bekanntmachung.

****

b) Auswahlkriterium 2: Anzahl und Qualität der vergleichbaren Referenzen nach Ziffer C II Nr. 8 der MüK_DP_Teilnahme_Vergabeunterlagen gemäß Ziffer I.3 dieser Bekanntmachung. Die vom Bieter mit den Nrn. 1-5 bezeichneten Referenzformulare wertet die Vergabestelle darüber hinaus QUALITATIV aus, prüft also die inhaltliche Übereinstimmung der Bieterreferenz mit den Anforderungen aus dem beabsichtigten Projekt anhand der Eingaben im Formular. Die Vergabestelle wählt die ersten fünf Referenzen aus den Unterlagen in der Reihenfolge des übermittelten Antrags aus, wenn der Bieter diese nicht entsprechend mit den Ziffern 1, 2, 3, 4, 5 markiert. Es werden mindestens die drei geeignetsten Unternehmen zur Angebotsabgabe zugelassen. Die Reihenfolge bestimmt sich nach den Punktzahlen in der Eignungsprüfung. Haben mehrere Bewerber dieselbe Punktzahl, erhalten diese denselben Rang. Bei mehreren Bewerbern auf demselben Rang, werden diese zugelassen, bis mindestens drei Bewerber zugelassen sind.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Sofern optionale Leistungen Gegenstand der Beschaffung sind, werden diese im Rahmen der Verhandlungen sichtbar und spätestens mit Aufforderung zur Angebotsabgabe des finalen Angebotes für alle Bieter gleichermaßen festgelegt.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

A) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform DTVP zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ebenfalls ausschließlich auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform. Die potentiellen Bieter werden hierüber nur gesondert informiert, wenn Sie sich auf der Vergabeplattform registrieren. Anderenfalls obliegt es den Bietern selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahren bereitstehen.

****

B) Die Angebote sind in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP einzureichen. Auf postalischem Wege oder per E-Mail übermittelte Angebote sind nicht zugelassen.

****

C) Die Bieter haben eine Eigenerklärung darüber einzureichen, ob Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG , § 21 SchwarzArbG und nach Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung Vom 29. Oktober 1996 Nr. 476-2-151 (AllMBl. S.701, StAnz. Nr. 44) vorliegen (s. Anlage 2 Eigenerklärungen Eignung).

****

D) Sofern sich Bietergemeinschaften beteiligen, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der u. a. ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Das Formblatt Eignung und die weiteren Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bietergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt.

****

E) Das Formblatt Eignung (Anlage 2F2.1) ist auch zu verwenden von Nachunternehmen, welche Teile des Auftrags erbringen sollen (Unteraufträge gemäß § 36 VgV), und Drittunternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV). Nachunternehmen müssen lediglich die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 2F2.1.) abgeben. Drittunternehmen müssen ebenfalls die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abgeben. Darüber hinaus sind Angaben zu denjenigen Eignungskriterien zu machen, die der Bieter/die Bietergemeinschaft im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch nehmen will.

****

F) Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 10. Kalendertag vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabeportals zu stellen.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Der Bieter hat mit seinem Teilnahmeantrag mindestens mittels Eigenerklärung die nachfolgenden Unterlagen einzureichen, wobei sich die Vergabestelle auf Nachfrage eine Überprüfung von Eigenerklärungen mittels Vorlage weiterer Unterlagen vorbehält:

****

1) Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V.m. § 44 Abs. 1 VgV)

****

2) Auf Nachfrage der Vergabestelle: Darstellung der gesellschaftsrechtlichen Strukturen des Bewerbers

****

Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

3) Erklärung zum Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV)

***

4) Mindestanforderung:

Der Bewerber weist mindestens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einen Nettoumsatz mit vergleichbaren Leistungen in Höhe von 1. Mio. Euro auf.

Der Bieter muss diesen Umsatz auf Nachfrage der Vergabestelle durch entsprechende Referenzen nachweisen.

***

5) Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).

Nachweis der aufgeführten Versicherungen durch Eigenerklärung nach Anlage 2.4 oder Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).

Im Einzelnen:

- Personenschäden [Betrag gelöscht] Euro

- Sach- und Umweltschäden [Betrag gelöscht] Euro

- Allmählichkeitsschäden [Betrag gelöscht] Euro

- Obhut- und Bearbeitungsschäden [Betrag gelöscht] Euro

- Schlüsselrisiko [Betrag gelöscht] Euro

(2 fache Jahresmaximierung der Versicherungssumme).

***

6) Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).

Nachweis einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von 3,0 Mio. EUR p.a. (zweifach maximiert) durch Eigenerklärung nach Anlage 2.4 oder Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).

***

7) Auf gesonderte Anforderung: Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

4) Mindestanforderung:

Der Bewerber weist mindestens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einen Nettoumsatz mit vergleichbaren Leistungen in Höhe von 1. Mio. Euro auf. Der Bieter muss diesen Umsatz auf Nachfrage der Vergabestelle durch entsprechende Referenzen nachweisen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

8) Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) durch Eigenerklärung des Bieters:

Geeignete Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form eines Nachweises nach Anlage 3 der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen.

***

9) Mindestanforderung:

Der Bewerber weist mindestens mind. 3 Referenzprojekte im KH-Umfeld mit vergleichbarer MA-Größe und Leistungsumfang nach.

***

10) Falls Leistungen nicht vom Auftragnehmer selbst, sondern von Dritten (sog. Nachunternehmer oder Subunternehmer) ausgeführt werden sollen: Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern nebst Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers.

***

11) Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. Eignungsleihe), so nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit muss der Eignungsleihende Nachunternehmer sein, nimmt der Bieter für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" abzugeben).

***

12) Nachweis nach DIN ISO 9001:2015 (Qualitätsmanagementsystem) oder vergleichbar durch Eigenerklärung des Bieters

***

13) Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV) durch Eigenerklärung des Bieters:

Der Bewerber weist einen Personalstamm nach, der die Durchführung der mit diesem Projekt verbundenen Aufgaben sicherstellt. Der Nachweis der erforderlichen Personalkapazität- und -fachlichkeit ist durch geeignete Nachweise zu erbringen.

***

14) Eigenerklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV).

Angaben, inwiefern der Bieter eine eigene, zertifizierte Serviceorganisation vorhält, so dass Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten eigenständig vom Bieter durchgeführt werden können.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

9) Mindestanforderung:

Der Bewerber weist mindestens mind. 3 Referenzprojekte im KH-Umfeld mit vergleichbarer MA-Größe und Leistungsumfang nach.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

15) Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 GWB)

16) Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB)

17) Erklärung zur Selbstreinigung (§ 125 GWB) - falls zutreffend -

18) Erklärung zur Einhaltung des MiLoG

19) Auszug aus dem Gewerbezentralregister (falls vorliegend)

20) Eigenerklärung zur Anerkennung der Antikorruptionserklärung

21) Scientology-Schutzerklärung

****

Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 04/10/2021
Ortszeit: 09:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 15/10/2021
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

A. Nutzung der Vergabeplattform

Die Vergabestelle stellt diese Vergabeunterlagen für die Durchführung des Verfahrens sowie die Erstellung des Teilnahmeantrages auf einer Vergabeplattform zur Verfügung. Die Vergabeunterlagen können über das Vergabeportal DTVP bezogen werden. Die Registrierung auf der Plattform und die Vergabeunterlagen sind für interessierte Unternehmen kostenfrei. Interessierte Unternehmen können auch ohne Registrierung die Vergabeunterlagen unter DTVP herunterladen. Weitere Einzelheiten können dem Leitfaden zur Vergabeplattform entnommen werden. Sofern sich ein Bewerber nicht auf der Plattform registriert, müssen sich die Bewerber stets über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren. Eventuelle Fristverlängerungen, Bewerberfragen mit den entsprechenden Antworten oder sonstige Aktualisierungen und Änderungen zu diesem Vergabeverfahren können insofern ausschließlich über das e-Vergabeportal DTVP abgerufen werden. Nachrichten an die Vergabestelle sind ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP unter dem Bereich "Kommunikation" zu stellen. Anonymisierte Antworten zu rechtzeitig gestellten Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Unterlagen, können unter DTVP unter Beachtung der dort genannten Nutzungsbedingungen heruntergeladen werden. Soweit sich interessierte Unternehmen nicht registrieren lassen, obliegt ihnen die Verpflichtung, diesen Link regelmäßig einzusehen. Mündliche Auskünfte und Erklärungen sind ungültig.

***

B. Rügeerfordernis

Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in diesen Teilnahmeunterlagen für diesen Teilnahmewettbewerb oder den Vergabeunterlagen zur Abforderung sogenannter Erster Angebote erkennbar sind, von den Bewerbern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Abgabe erster Angebote gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 2 und Nr. 3 GWB), damit die Bewerber für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens an den Rügenden diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).

***

C. Zahlungsbedingungen

Gemäß des zu verhandelnden Vertrags.

***

D. Hinweise

1. Veränderung der Vergabeunterlagen

Nur der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin, dass die Komplexität des Beschaffungsgegenstandes bedingt, dass der Auftraggeber die Anforderungen in diesem Stadium des Verfahrens noch nicht abschließend festlegen kann. Der Auftraggeber wird die Mindestanforderungen, d.h. alle Anforderungen im Lastenheft, die bei Nichteinhaltung zum Angebotsausschluss führen (Ausschlusskriterien, Mindestkriterien, Mindestanforderungen) spätestens mit der Aufforderung zur Abgabe des finalen Angebotes festlegen. Damit sieht der Auftraggeber die Rechtsauffassung des OLG München, Beschl. v. 21.04.2017 - Verg 1/17 als beachtet an. Ein Verhandeln über Mindestanforderungen ist damit ausgeschlossen, vgl. § 17 Abs. 10 VgV, § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV, vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 28.3.2018 - VII Verg 54/17. Sofern der Bieter hier anderer Auffassung ist, muss er einen etwaigen Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen rügen bzw. spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung seines Teilnahmeantrags gegenüber dem Auftraggeber rügen, vgl. § 160 GWB. Erst mit Aufforderung zur Abgabe des finalen Angebotes übergibt der Auftraggeber damit ein finales Lastenheft nach § 121 GWB. Alle Unterlagen des Verhandlungsverfahrens sind daher bis zur Aufforderung zur Abgabe des finalen Angebotes abänderbar in den vergaberechtlich zulässigen

Grenzen.

***

2. Finanzierung

Das Beschaffungsvorhaben wird durch Fördermittel aus dem Krankenhauszukunftsfonds finanziert. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass er auf Basis der ihm derzeit vorliegenden Informationen davon ausgeht, dass die Finanzierung des Beschaffungsvorhabens gesichert ist. Zugleich hat der Auftraggeber noch keinen Fördermittelbescheid erhalten. Für den aus Sicht des öffentlichen Auftraggebers äußerst unwahrscheinlichen Fall, dass eine Förderung nicht erfolgt, behält der öffentliche Auftraggeber sich vor, das Vergabeverfahren unter Darstellung der genauen Gründe aufzuheben. Aufgrund der derzeit mit Rechtsunsicherheiten einhergehenden Rechtslage in Bezug auf das grundsätzlich bestehende Verbot eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns, kann es im Einzelfall geboten sein, den Zuschlag erst nach Erhalt des Fördermittelbescheids zu erteilen. Der öffentliche Auftraggeber hat den zeitlichen Ablauf des gegenständlichen Vergabeverfahrens so konzipiert, dass der öffentliche Auftraggeber davon ausgeht, dass er den Fördermittelbescheid vor Abschluss des Vergabeverfahrens erhalten wird. Es kann allerdings nicht in Gänze ausgeschlossen werden, dass der Zuschlag zu einem späteren Zeitpunkt zu erteilen ist. In diesem Fall würde der öffentliche Auftraggeber die betreffenden Bieter - sofern dies verhältnismäßig ist - um Verlängerung der Bindefrist bitten und die Zuschlagserteilung auf einen späteren Zeitpunkt verlegen.

Bekanntmachungs-ID: CXP4YL5R42C

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

1) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

***

2) Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten.

***

3) Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
01/09/2021

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