Herstellung und Lieferung eines Mehrzweckbootes
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Traunstein
NUTS-Code: DE21M Traunstein
Postleitzahl: 83278
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.traunstein.com
Abschnitt II: Gegenstand
Herstellung und Lieferung eines Mehrzweckbootes
Der Landkreis Traunstein beschafft ein Mehrzweckboot für den Einsatz im Katastrophen- und Brandschutz auf Binnengewässern. Als Einsatzort des Bootes ist der Chiemsee, Bayern, vorgesehen. Das Boot wird in Chieming in einem Bootshaus gelagert und soll 365 Tage im Jahr, 24 h am Tag, einsatzfähig sein.
Der Landkreis Traunstein beschafft ein Mehrzweckboot für den Einsatz im Katastrophen- und Brandschutz auf Binnengewässern. Als Einsatzort des Bootes ist der Chiemsee, Bayern, vorgesehen. Das Boot wird in Chieming in einem Bootshaus gelagert und soll 365 Tage im Jahr, 24 h am Tag, einsatzfähig sein.
Der Vertrag umfasst die Planung, Herstellung und Lieferung des Mehrweckbootes, einschließlich Transport.
Hebe- und Bergungskran gemäß Leistungsbeschreibung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Herstellung und Lieferung eines Mehrzweckbootes
Ort: Neckarsteinach
NUTS-Code: DE7 Hessen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.