Koordinierung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes gemäß Baustellenverordnung für die Baumaßnahme: Grundinstandsetzung 6 Mainwehre Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/835/004
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aschaffenburg
NUTS-Code: DE261 Aschaffenburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 63743
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wna-aschaffenburg.wsv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Koordinierung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes gemäß Baustellenverordnung für die Baumaßnahme: Grundinstandsetzung 6 Mainwehre
Die sechs Wehranlagen Erlabrunn, Harrbach, Steinbach, Rothenfels, Faulbach und Freudenberg an der Bundeswasserstraße Main haben ihre theoretische Nutzungsdauer überschritten und es treten vermehrt technische Probleme auf. Diese sechs Anlagen werden durch das WNA Aschaffenburg parallel beplant und zeitgleich bzw. mit geringemzeitlichen Versatz von ca. einem Jahr umfassend grundinstand gesetzt (Massivbau, Stahlbau, Stahlwasserbau, Nachrichtentechnik, Elektrotechnik, Steuerungstechnik, Maschinenbau) um sie in einen dauerhaften und betriebssicheren Zustand zu bringen und eine weitere theoretische Nutzungsdauer von 100 Jahren zu erreichen. Begleitend werden Baugrunderkundungen und Kampfmittelräumungen durchgeführt.
Aschaffenburg und auf den Baustellen der Wehranlagen (Erlabrunn, Harrbach, Steinbach, Rothenfels, Faulbach, Freudenberg)
Auftragsgegenstand sind Beratungs- und Planungsleistungen für die Koordinierung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes gemäß Baustellenverordnung während der Planung und Ausführung des Bauvorhabens.
Während der Planung der Ausführung: Koordinierung der SiGe-Belange zwischen allen bei der technischen Planung und organisatorischen Planung Beteiligten gemäß § 2 BaustellV, insbesondere durch Hinwirken auf Kooperation und ständigen Informationsaustausch über sicherheitstechnische Fragen in Form von Sicherheitsbesprechungen und Protokollen.
Während der Ausführung des Bauvorhabens: Koordinierung der Belange der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes zwischen allen bei der technischen und der organisatorischen Planung Beteiligten sowie der gleichzeitig oder nacheinander auf der Baustelle tätigen Unternehmen gemäß § 3 BaustellV, insbesondere durch die laufende Kontrolle der Einhaltung des jeweiligen SiGe-Planes und der Baustellenverordnung.
Die für die Bewertung vorzulegenden Erklärungen und Nachweise sind III.1.3) zu entnehmen. Gefordert sind Angaben über vergleichbare abgeschlossenen Leistungen in den letzten 10 Jahren nach § 46 (3) 1 VgV:
a) Wichtung: 40 %, Vergleichbare Dienstleistungen sind wie folgt definiert: Referenzen für erbrachte SiGeKo-Leistungen (Planungsphase) im Anlagenbau (z.B. (Petro-) Chemische Industrie, Papierindustrie, Energietechnik, etc.) von der Entwurfsplanung bis zur abgeschlossenen Ausführungsplanung von Neubauten oder eines Umbaus (Definition nach § 2 Absätze (2) und (5) HOAI).
Folgende Bepunktung ist vorgesehen:
- 5 Punkte: 5 geplante Bauwerke; jeweils Bausumme >10 Mio € (netto)
- 4 Punkte: 4 geplante Bauwerke; jeweils Bausumme >10 Mio € (netto)
- 3 Punkte: 3 geplante Bauwerke; jeweils Bausumme >10 Mio € (netto)
- 2 Punkte: 2 geplante Bauwerke; jeweils Bausumme >10 Mio € (netto)
- 1 Punkt (Mindestanforderung noch erfüllt): 1 geplantes Bauwerk; Bausumme >10 Mio € (netto)
- 0 Punkte: keines der o. g. Merkmale erfüllt
b) Wichtung: 60 %, Vergleichbare Dienstleistungen sind wie folgt definiert: Referenzen für erbrachte SiGeKo-Leistungen (Bauabwicklung) an verkehrwasserbaulichen Ingenieurbauwerken (z.B. Kanalbau, Schleusenbau, Hafenbau, Wehranlagen, etc.). Die Bauarbeiten müssen am (≤10m Abstand) oder im Gewässer erfolgt sein.
Folgende Bepunktung ist vorgesehen:
- 5 Punkte: 5 ausgeführte Bauwerke
- 4 Punkte: 4 ausgeführte Bauwerke
- 3 Punkte: 3 ausgeführte Bauwerke
- 2 Punkte: 2 ausgeführte Bauwerke
- 1 Punkt (Mindestanforderung noch erfüllt): 1 ausgeführtes Bauwerk
- 0 Punkte: keines der o. g. Merkmale erfüllt
Ist die Mindestanforderung nicht erfüllt (= 0 Punkte des Bewerbers), ist die Eignung nicht nachgewiesen und der Bewerber wird nicht zur Verhandlung/zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist nicht zugelassen.
Der Bieter oder die Bietergemeinschaft, der/die diesen SiGeKo-Auftrag erhält, sowie mit ihm/ihr gesellschaftsrechtlich verbundene Unternehmen ebenso wie vorgesehene Nachunternehmer können gem. Ziffer II.2.14 der Auftragsbekanntmachung 2020/S 017-037025 vom 24.01.2020 nicht der Auftragnehmer oder Nachunternehmer für die zugehörigen Planungsleistungen sein.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der unter IV.2.2 genannte Schlusstermin bezieht sich auf die Teilnahmeanträge. Der in der e-Vergabe bzw. auf bund.de hinterlegte vorläufige Schlusstermin für den Eingang der Angebote (IV.2.3) bezieht sich auf die Erstangebote. Für Folgeangebote bzw. endgültige Angebote wird dieser im Laufe des Verfahrens aktualisiert. Er kann sich aber auch für die Erstangebote noch ändern.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Absatz 3 Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.