Personenbeförderung nach PBefG; Rufbus Stadt Traunstein Linie 9446
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Traunstein
NUTS-Code: DE21M Traunstein
Postleitzahl: 83278
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.traunstein.de
Abschnitt II: Gegenstand
Personenbeförderung nach PBefG; Rufbus Stadt Traunstein Linie 9446
Linienverkehr gemäß § 42 PBefG in Form eines Rufbusses im gesamten Stadtgebiet Traunstein, einschließlich Ortsteile Wolkersdorf, Haslach und Kammer.
Beförderung vorrangig im Elektro-Kleinbus (Fahrer + 8 Fahrgäste), Anteil Elektromobilität mindestens 60 %.
Betrieb einer entsprechenden Telefonzentrale.
83278 Traunstein
Linienverkehr gemäß § 42 PBefG in Form eines Rufbusses: Auf telefonische Anforderung (mind. 30 Minuten vor Fahrtantritt) können Fahrgäste an bestimmten Haltestellen nach Fahrplan ein- und aussteigen; 59 Haltestellen, Fahrzeiten werktags Montag bis Freitag 7.00 Uhr bis ca. 19:15 Uhr und Samstag 7.00 Uhr bis ca. 13.15 Uhr; Fahrgastzahlen derzeit täglich ca. 40 bzw. jährlich ca. 12 000, Tendenz steigend; derzeitige Fahrleistung täglich ca. 150 km.
Beförderung vorrangig im Elektro-Kleinbus (Fahrer + 8 Fahrgäste), bei Ausfall muss Ersatzfahrzeug zur Verfügung stehen; bei erhöhtem Fahrgastaufkommen Einsatz eines Verstärkerbusses (möglicher Bedarf schwerpunktmäßig Montag bis Freitag in den Vormittagsstunden); Anteil Elektromobilität mindestens 60 %. Ausstattung der Fahrzeuge behindertengerecht und mit Sicherheitseinrichtungen für Kinder.
Das Fahrpersonal leistet den Fahrgästen beim Ein- und Aussteigen Hilfestellung.
Fahrscheinverkauf im Bus. Abrechnung mit Auftraggeber monatlich.
Der Auftragnehmer betreibt eine Telefonzentrale (werktags Montag bis Freitag 6.30 Uhr bis 18.30 Uhr und Samstag 6.30 Uhr bis 12.30 Uhr), die die Fahrtwünsche der Fahrgäste entgegennimmt und an das Fahrpersonal weitergibt; die Fahrten sind entsprechend den Abfahrtszeiten des Fahrplans zu koordinieren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freilassing
NUTS-Code: DE215 Berchtesgadener Land
Postleitzahl: 83395
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis zu II.1.7), V.2.4) und V.2.5):
Auf die Angabe des Auftragswertes wurde gem. § 39 Abs. 6 VgV verzichtet. Der Eintragung eines Werts erfolgt ausschließlich aus technischen Gründen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.