Personenbeförderungen im freigestellten Schülerverkehr mit Kraftomnibussen (KOM) von und zur Grundschule Schernfeld
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eichstätt
NUTS-Code: DE219 Eichstätt
Postleitzahl: 85072
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gemeinde-schernfeld.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Personenbeförderungen im freigestellten Schülerverkehr mit Kraftomnibussen (KOM) von und zur Grundschule Schernfeld
Personenbeförderungen im freigestellten Schülerverkehr mit Kraftomnibussen (KOM) von und zur Grundschule Schernfeld
Gemeinde Schernfeld
Gegenstand der Vergabe sind die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen im freigestellten Schülerverkehr.
Die Leistung umfasst die Beförderung von voraussichtlich ca. 104 Schülerinnen und Schülern von und zur Grundschule Schernfeld, Leitenbuck 1, 85132 Schernfeld.
Einzelheiten sind dem Fahrplan (Anlage 2) zu entnehmen.
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht, Zu-, Ab- und Umbestellungen vorzunehmen. Zudem kann der Auftraggeber verlangen, dass die nach der Leistungsbeschreibung einzusetzenden Fahrzeuge soweit technisch machbar mit weiteren Ausstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet werden. Näheres zum Vorgenannten regeln die Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schernfeld-Workerszell
NUTS-Code: DE219 Eichstätt
Postleitzahl: 85132
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis zu II.1.7) und V.2.4):
Auf die Angabe des Auftragswertes wurde gem. § 39 Abs. 6 VgV verzichtet. Der Eintragung eines Werts erfolgt ausschließlich aus technischen Gründen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI 4.1) genannten Vergabekammer des Auftraggebers eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).