Tetra Aktiv Digitalfunk in der U-Bahn München Referenznummer der Bekanntmachung: SV-SWE-200402-002
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80287
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.swm.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.swm.de/privatkunden/unternehmen/einkauf-logistik.html
Abschnitt II: Gegenstand
Tetra Aktiv Digitalfunk in der U-Bahn München
Aktive Verstärkertechnik für den Tetra-Digitalfunk in der U-Bahn München
München
Ziel dieser Ausschreibung ist es, die für die Realisierung einer Objektfunkanlage für Digitalfunk BOS und TETRA Betriebsfunk erforderlichen Liefer- und Installationsleistungen für ein optisches Verteilsystem für die folgenden Bauwerke der U-Bahn München zu beschaffen:
– 94 unterirdische Bahnhöfe
– 95 Tunnelabschnitte
– 94 Notausstiege
– 13 Tunnelrampen
– 31 unterirdischen Abstellanlagen
– mit dem U-Bahnhof verbundene Park & Ride Anlagen
– die Fahrradkeller in den U-Bahn Stationen
– die Mehrzweckanlage (z.B. Bunker)
– das Stellwerk Riem
Die zu liefernden Systeme umfassen im Wesentlichen die nachfolgend aufgezählten Komponenten:
– ca. 20 optische Masterunits
– ca. 320 optische Repeater
– ca. 150 Systemtechnikschränke für die Montage der aktiven Komponenten
– Netzmanagementsystem für das optische Verteilsystem
Zur Fertigstellung der Anlage sind dabei u.A. die folgenden Leistungen anzubieten:
– Lieferung, Montage, Anschluss, Parametrierung, Inbetriebnahme und Konfiguration der aktiven Systemtechnik
– Dokumentation der gelieferten und installierten Komponenten und Systeme
– Durchführung und Dokumentation von Messungen im Rahmen der Systemabnahmen und zum Nachweis der erreichten Versorgung bei den anfordernden Behörden
– Mitwirkung bei der Weiterführung und zum Abschluss des Antragsverfahrens Objektfunkanlage gemäß den Vorgaben der BDBOS
– Mitwirkung beim Probebetrieb und Endabnahme der Systeme
– Durchführung von Schulungen
Der detaillierte Liefer- und Leistungsumfang ergibt sich aus einer Leistungsbeschreibung und den Leistungsverzeichnissen. Diese werden nach Einladung zur Angebotsabgabe und nach Rücksendung einer unterschriebenen Vertraulichkeitsvereinbarung zur Verfügung gestellt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tetra Aktiv Digitalfunk in der U-Bahn München
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 3 GWB).