Dämmarbeiten an technischen Anlagen Referenznummer der Bekanntmachung: KB.3040.002
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80337
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.muenchen-klinik.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dämmarbeiten an technischen Anlagen
München Klinik Bogenhausen, Neubau Erweiterung Ost (Neubau, HLP, Energiezentrale)
München Klinik Bogenhausen Englschalkinger Straße 77 81925 München
Mit dem Leistungsverzeichnis werden die Dämmarbeiten an technischen Anlagen ausgeschrieben.
Die Massen der im LV abgefragten Inhalte schlüsseln sich folgendermaßen für den Erweiterungsneubau auf:
ca. 10.600 lfdm Heizleitungen (DN 15 bis DN 150)
ca. 2.320 lfdm Dampf-/Kondensatleitungen (DN 15 bis DN 150)
ca. 7.230 lfdm Kälteleitungen (DN 15 bis DN 250)
ca. 9.360 m² Lüftungskanäle eckig, Wärme- und Kältedämmung
ca. 400 m Lüftungskanäle rund, Wärme- und Kältedämmung
ca. 16.330 lfdm Trinkwasserleitungen (DN 15 bis DN 100)
ca. 1.200 lfdm Regenwasserleitungen u Schmutzwasserentlüftungen
ca. 150 m Regenwasserleitungen mit Ummantelung im Außenbereich
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Dämmarbeiten an technischen Anlagen
Ort: Mülheim an der Ruhr
NUTS-Code: DEA16 Mülheim an der Ruhr, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y32RBU4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig,
soweit:
1) die Antragstellerin/ der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von
10 Kalendertagen gerügt hat, oder
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
der Auftraggeberin gerügt werden, oder
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
oder
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.