Lortzing- / Scapinellistraße, Malerarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 318 / 2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81739
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gewofag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lortzing- / Scapinellistraße, Malerarbeiten
Wohnbau mit 71 Einheiten und TG mit Doppelparker, einem UG und EG + 5 Obergeschosse.
Lortzing- / Scapinellistraße 81739 München
Es handelt sich um ein Mehrfamilienhauses mit 71 Wohneinheiten und einer Tiefgarage. Zu
den Leistungen zählen sämtliche Maler-, Lackier- und Besichtungsarbeiten im gesamten Gebäude.
Der Innenanstrich umfasst eine Fläche von knappen 30.000m². Die Innenräume werden mit einem
Dispersions(-silikat)anstrich ausgeführt. Ergänzend zu den Malerleistungen werden alle
Stahlblechtürzargen, die Türblätter der Kellertüren und die Treppenhausgeländer lackiert. Zu den
Beschichtungsarbeiten zählt der staubbindende Anstrich in den Kellerräumen, der ölfeste Anstrich
in den Funktions-/technikräumen, eine Kustharz Bodenbeschichtung im Fahrrad-/Müllraum, sowie
das Aufbringen der notwendigen Markierungen in der Tiefgarage.
Der Abruf der Leistungen erfolgt 12 Werktage vor dem Arbeitsbeginn der zwischen dem 27.03.2022 und dem 27.05.2022 ist. Die Leistungen sind innerhalb von 191 Kalendertagen zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81369
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6FRB86
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).