Rahmenvereinbarung Getränkelieferung Kliniken Referenznummer der Bekanntmachung: L-2021-0010
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landshut
NUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 84028
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.drv-bayernsued.de
Adresse des Beschafferprofils: www.test-beschafferprofil-url.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Getränkelieferung Kliniken
Regelmäßige Versorgung eines Rehafachzentrums mit zwei Standorten und einer Klinik der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd mit alkoholischen und nicht-alkoholischen Getränken.
Reha-Fachzentrum Bad Füssing - Passau - Biere und alkoholfreie Getränke
Reha-Fachzentrum Bad Füssing-Passau, Kohlbruck 5, 94036 Passau und Waldstraße 12, 94072 Bad Füssing
Regelmäßige Versorgung des Reha-Fachzentrums Bad Füssing - Passau mit zwei Standorten mit alkoholischen und nicht-alkoholischen Getränken.
Orthopädische Klinik Tegernsee - Biere und alkoholfreie Getränke
Orthopädische Klinik Tegernsee, Seestraße 80, 83684 Tegernsee
Regelmäßige Versorgung der Orthopädischen Klinik Tegernsee mit alkoholischen und nicht-alkoholischen Getränken.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Reha-Fachzentrum Bad Füssing - Passau - Biere und alkoholfreie Getränke
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eichendorf
NUTS-Code: DE22C Dingolfing-Landau
Postleitzahl: 94428
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Orthopädische Klinik Tegernsee - Biere und alkoholfreie Getränke
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tegernsee
NUTS-Code: DE21F Miesbach
Postleitzahl: 83684
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.