Los 1: To-Go-Geschirr ZuckerrohrLos 2: To-Go-Geschirr Verpackung sonstiges MaterialLos 3: To-Go-Geschirr siegelbar mit Zubehör Referenznummer der Bekanntmachung: Verg_EU-044_21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80802
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Los 1: To-Go-Geschirr ZuckerrohrLos 2: To-Go-Geschirr Verpackung sonstiges MaterialLos 3: To-Go-Geschirr siegelbar mit Zubehör
Das Studentenwerk München schreibt die Lieferung von To-Go-Geschirr und Verpackungen aus nachhaltigen Materialien aus. Der zustande kommende Rahmenvertrag beinhaltet die Lieferung an etwa 30 Betriebsstellen im Großraum München. Ebenso übernimmt der Auftragnehmer für das Studentenwerk die Lizenzierung der gelieferten Serviceverpackungen nach den Verpflichtungen aus der Verpackungsverordnung. Die hieraus entstehenden gesetzlichen Kosten können auf das Studentenwerk umgelegt werden.
Das Studentenwerk München behält sich vor einzelne Muster anzufordern, falls die Eignungsprüfung anhand der beigefügten Informationen nicht abschließend durchgeführt werden kann. Die Muster müssen auf Anforderung in kleinen Mengen kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.
Der Rahmenvertrag beginnt am 01.09.2021. Die Laufzeit ist je Los verschieden. Details hierzu sind in der Leistungsbeschreibung vermerkt.
To-Go-Geschirr Zuckerrohr
München und Umgebung, Freising, Rosenheim
Der Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung ist die Belieferung der Betriebsstellen der
Hochschulgastronomie mit To-Go-Geschirr Zuckerrohr (Los 1).
Der Rahmenvertrag wird für ein Jahr, mit der Option der dreimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr geschlossen. Der Leistungszeitraum beginnt am 1.9.2021 und endet für das erste Jahr am 31.8.2022. Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien mit einer 5-monatigen Kündigungsfrist gekündigt werden. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, insofern nicht innerhalb der genannten Kündigungsfrist
gekündigt wird. Der Vertrag endet nach 3-malig möglicher Verlängerung automatisch, spätestens jedoch am 31.8.2025, ohne das es einer Kündigung bedarf.
Der Vertrag endet, wenn das Gesamtkontingent i. H. v. [Betrag gelöscht] EUR netto für Los 1 erreicht ist, auch vor Ablauf der o.g. Frist.
To-Go-Geschirr Verpackung sonstiges Material
München und Umgebung, Freising, Rosenheim
Der Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung ist die Belieferung der Betriebsstellen der
Hochschulgastronomie mit To-Go-Geschirr Verpackung sonstiges Material (Los 2).
Der Rahmenvertrag wird für ein Jahr, mit der Option der dreimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr geschlossen. Der Leistungszeitraum beginnt am 1.9.2021 und endet für das erste Jahr am 31.8.2022. Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien mit einer 5-monatigen Kündigungsfrist gekündigt werden. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, insofern nicht innerhalb der genannten Kündigungsfrist gekündigt wird. Der Vertrag endet nach 3-malig möglicher Verlängerung automatisch, spätestens jedoch am
31.8.2025, ohne das es einer Kündigung bedarf.
Der Vertrag endet, wenn das Gesamtkontingent i. H. v. [Betrag gelöscht] EUR netto für Los 2 erreicht ist, auch vor Ablauf der o.g. Frist.
To-Go-Geschirr siegelbar mit Zubehör
München und Umgebung, Freising, Rosenheim
Der Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung ist die Belieferung der Betriebsstellen der
Hochschulgastronomie mit To-Go-Geschirr siegelbar mit Zubehör (Los 3).
Die Rahmenvereinbarung wird für eine Laufzeit von 1.9.2021 bis 31.6.2022 geschlossen. Der Vertrag endet wenn, wenn das Gesamtkontingent i. H. v. [Betrag gelöscht] EUR netto für Los 3 erreicht ist, auch vor Ablauf der o.g.Frist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung für das Studentenwerk München - Los 1: To-Go Geschirr Zuckerrohr
Ort: Dettingen a. d. Erms
NUTS-Code: DE141 Reutlingen
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung für das Studentenwerk München - Los 2: To-Go Geschirr Verpackung sonstiges Material
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung-oberbayern.de
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein
Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll,über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Ort: München
Land: Deutschland