Strombezug in Bayern, Belieferung von Abnahmestellen mit elektrischer Energie Referenznummer der Bekanntmachung: LBD21-44-L-003
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE 811335517
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ebern
NUTS-Code: DE267 Haßberge
Postleitzahl: 96106
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]50
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lbd.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Strombezug in Bayern, Belieferung von Abnahmestellen mit elektrischer Energie
Dachvereinbarung mit sich der Auftragnehmer und die späteren Auftraggeber verpflichten den (die) Stromlieferungs-vertrag(-verträge) entsprechend dem in Anlage 2 beiliegenden Mustervertrag und den Bedingungen der Leistungsbeschreibung sowie den Preisen gemäß dem Angebot des Auftragnehmers für die Strombelieferung (Anlage 1 ?Preisblatt?) abzuschließen.
Grundlage der Verträge ist das Energiewirtschaftsgesetz vom 7. Juli. 2005 (BGBl. I S. 1970, ber.
S. 3621), zuletzt geändert am 21.12.2020 (BGBl. I S. 1818) sowie die hierzu ergangenen Rechtsverordnungen.
Oberbayern Dienststellen
München
Dachvereinbarung des Auftragnehmers mit dem Freistaat Bayern, dieser vertreten durch die Landesbaudirektion Bayern, auf dessen Grundlage sich der Auftragnehmer und die darunter nachfolgenden Auftraggeber der Abnahmestellen, siehe Preisblatt Los 1 / Oberbayern / Dienststellen, verpflichten den (die) Strombelieferungsvertrag(-verträge) entsprechend dem in Anlage 3 den Vergabe- und Vertragsunterlagen beiliegenden Mustervertrag und den Bedingungen der Anlage 1 — Leistungsbeschreibung sowie den Preisen gemäß dem Angebot des Auftragnehmers für die Strombelieferung (siehe Anlage 2 — „Preisblatt") abzuschließen. Als Grundlage des (der)Stromlieferungsvertrags(-verträge) wesentlich ist das Energiewirtschaftsgesetz vom 7. Juli. 2005 (BGBl. I S. 1970, ber. S. 3621), zuletzt geändert am 21.12.2020 (BGBl. I S. 1818) sowie die hierzu ergangenen Rechtsverordnungen.
Oberbayern Dienststellen München
München
Dachvereinbarung des Auftragnehmers mit dem Freistaat Bayern, dieser vertreten durch die Landesbaudirektion Bayern, auf dessen Grundlage sich der Auftragnehmer und die darunter nachfolgenden Auftraggeber der Abnahmestellen, siehe Preisblatt Los 2 / Oberbayern / Dienststellen München, verpflichten den (die) Strombelieferungsvertrag(-verträge) entsprechend dem in Anlage 3 den Vergabe- und Vertragsunterlagen beiliegenden Mustervertrag und den Bedingungen der Anlage 1 — Leistungsbeschreibung sowie den Preisen gemäß dem Angebot des Auftragnehmers für die Strombelieferung (siehe Anlage 2 — „Preisblatt") abzuschließen. Als Grundlage des (der) Stromlieferungsvertrags(-verträge) wesentlich ist das Energiewirtschaftsgesetz vom 7. Juli. 2005 (BGBl. I S. 1970, ber. S. 3621), zuletzt geändert am 21.12.2020 (BGBl. I S. 1818) sowie die hierzu ergangenen Rechtsverordnungen.
Oberbayern TU-Weihenstephan
Freising
Dachvereinbarung des Auftragnehmers mit dem Freistaat Bayern, dieser vertreten durch die Landesbaudirektion Bayern, auf dessen Grundlage sich der Auftragnehmer und die darunter nachfolgenden Auftraggeber der Abnahmestellen, siehe Preisblatt Los 3 / Oberbayern TU-Weihenstephan, verpflichten den (die) Strombelieferungsvertrag(-verträge) entsprechend dem in Anlage 3 den Vergabe- und Vertragsunterlagen beiliegenden Mustervertrag und den Bedingungen der Anlage 1 — Leistungsbeschreibung sowie den Preisen gemäß dem Angebot des Auftragnehmers für die Strombelieferung (siehe Anlage 2 — „Preisblatt") abzuschließen. Als Grundlage des (der) Stromlieferungsvertrags(-verträge) wesentlich ist das Energiewirtschaftsgesetz vom 7. Juli. 2005 (BGBl. I S. 1970, ber. S. 3621), zuletzt geändert am 21.12.2020 (BGBl. I S. 1818) sowie die hierzu ergangenen Rechtsverordnungen.
Oberbayern und München Universitäten Klinika Hochschulen
München
Dachvereinbarung des Auftragnehmers mit dem Freistaat Bayern, dieser vertreten durch die Landesbaudirektion Bayern, auf dessen Grundlage sich der Auftragnehmer und die darunter nachfolgenden Auftraggeber der Abnahmestellen, siehe Preisblatt Los 4 / Oberbayern und München Universitäten Klinika Hochschulen, verpflichten den (die) Strombelieferungsvertrag(-verträge) entsprechend dem in Anlage 3 den Vergabe- und Vertragsunterlagen beiliegenden Mustervertrag und den Bedingungen der Anlage 1 — Leistungsbeschreibung sowie den Preisen gemäß dem Angebot des Auftragnehmers für die Strombelieferung (siehe Anlage 2 — „Preisblatt") abzuschließen. Als Grundlage des (der) Stromlieferungsvertrags(-verträge) wesentlich ist das Energiewirtschaftsgesetz vom 7. Juli. 2005 (BGBl. I S. 1970, ber. S. 3621), zuletzt geändert am 21.12.2020 (BGBl. I S. 1818) sowie die hierzu ergangenen Rechtsverordnungen.
Niederbayern Dienststellen
Landshut
Dachvereinbarung des Auftragnehmers mit dem Freistaat Bayern, dieser vertreten durch die Landesbaudirektion Bayern, auf dessen Grundlage sich der Auftragnehmer und die darunter nachfolgenden Auftraggeber der Abnahmestellen, siehe Preisblatt Los 5 / Niederbayern / Dienststellen, verpflichten den (die) Strombelieferungsvertrag(-verträge) entsprechend dem in Anlage 3 den Vergabe- und Vertragsunterlagen beiliegenden Mustervertrag und den Bedingungen der Anlage 1 — Leistungsbeschreibung sowie den Preisen gemäß dem Angebot des Auftragnehmers für die Strombelieferung (siehe Anlage 2 — „Preisblatt") abzuschließen. Als Grundlage des (der) Stromlieferungsvertrags(-verträge) wesentlich ist das Energiewirtschaftsgesetz vom 7. Juli. 2005 (BGBl. I S. 1970, ber. S. 3621), zuletzt geändert am 21.12.2020 (BGBl. I S. 1818) sowie die hierzu ergangenen Rechtsverordnungen.
Niederbayern Universität Passau
Passau
Dachvereinbarung des Auftragnehmers mit dem Freistaat Bayern, dieser vertreten durch die Landesbaudirektion Bayern, auf dessen Grundlage sich der Auftragnehmer und die darunter nachfolgenden Auftraggeber der Abnahmestellen, siehe Preisblatt Los 6 / Niederbayern / Universität Passau, verpflichten den (die) Strombelieferungsvertrag(-verträge) entsprechend dem in Anlage 3 den Vergabe- und Vertragsunterlagen beiliegenden Mustervertrag und den Bedingungen der Anlage 1 — Leistungsbeschreibung sowie den Preisen gemäß dem Angebot des Auftragnehmers für die Strombelieferung (siehe Anlage 2 — „Preisblatt") abzuschließen. Als Grundlage des (der) Stromlieferungsvertrags(-verträge) wesentlich ist das Energiewirtschaftsgesetz vom 7. Juli. 2005 (BGBl. I S. 1970, ber. S. 3621), zuletzt geändert am 21.12.2020 (BGBl. I S. 1818) sowie die hierzu ergangenen Rechtsverordnungen.
Oberpfalz Dienststellen
Regensburg
Dachvereinbarung des Auftragnehmers mit dem Freistaat Bayern, dieser vertreten durch die Landesbaudirektion Bayern, auf dessen Grundlage sich der Auftragnehmer und die darunter nachfolgenden Auftraggeber der Abnahmestellen, siehe Preisblatt Los 7 / Oberbayern / Dienststellen, verpflichten den (die) Strombelieferungsvertrag(-verträge) entsprechend dem in Anlage 3 den Vergabe- und Vertragsunterlagen beiliegenden Mustervertrag und den Bedingungen der Anlage 1 — Leistungsbeschreibung sowie den Preisen gemäß dem Angebot des Auftragnehmers für die Strombelieferung (siehe Anlage 2 — „Preisblatt") abzuschließen. Als Grundlage des (der) Stromlieferungsvertrags(-verträge) wesentlich ist das Energiewirtschaftsgesetz vom 7. Juli. 2005 (BGBl. I S. 1970, ber. S. 3621), zuletzt geändert am 21.12.2020 (BGBl. I S. 1818) sowie die hierzu ergangenen Rechtsverordnungen.
Oberpfalz Universität Regensburg
Regensburg
Dachvereinbarung des Auftragnehmers mit dem Freistaat Bayern, dieser vertreten durch die Landesbaudirektion Bayern, auf dessen Grundlage sich der Auftragnehmer und die darunter nachfolgenden Auftraggeber der Abnahmestellen, siehe Preisblatt Los 8 / Oberpfalz Universität Regensburg, verpflichten den (die) Strombelieferungsvertrag(-verträge) entsprechend dem in Anlage 3 den Vergabe- und Vertragsunterlagen beiliegenden Mustervertrag und den Bedingungen der Anlage 1 — Leistungsbeschreibung sowie den Preisen gemäß dem Angebot des Auftragnehmers für die Strombelieferung (siehe Anlage 2 — „Preisblatt") abzuschließen.
Als Grundlage des (der) Stromlieferungsvertrags(-verträge) wesentlich ist das Energiewirtschaftsgesetz vom 7. Juli. 2005 (BGBl. I S. 1970, ber. S. 3621), zuletzt geändert am 21.12.2020 (BGBl. I S. 1818) sowie die hierzu ergangenen Rechtsverordnungen.
Oberfranken Dienststellen
Bayreuth
Dachvereinbarung des Auftragnehmers mit dem Freistaat Bayern, dieser vertreten durch die Landesbaudirektion Bayern, auf dessen Grundlage sich der Auftragnehmer und die darunter nachfolgenden Auftraggeber der Abnahmestellen, siehe Los 9 / Oberfranken / Dienststellen, verpflichten den (die) Strombelieferungsvertrag(-verträge) entsprechend dem in Anlage 3 den Vergabe- und Vertragsunterlagen beiliegenden Mustervertrag und den Bedingungen der Anlage 1 - Leistungsbeschreibung sowie den Preisen gemäß dem Angebot des Auftragnehmers für die Strombelieferung (siehe Anlage 2 - "Preisblatt") abzuschließen. Als Grundlage des (der) Stromlieferungsvertrags(-verträge) wesentlich ist das Energiewirtschaftsgesetz vom 7. Juli. 2005 (BGBl. I S. 1970, ber. S. 3621), zuletzt geändert am 21.12.2020 (BGBl. I S. 1818) sowie die hierzu ergangenen Rechtsverordnungen.
Oberfranken Universität Bamberg
Bamberg
Dachvereinbarung des Auftragnehmers mit dem Freistaat Bayern, dieser vertreten durch die Landesbaudirektion Bayern, auf dessen Grundlage sich der Auftragnehmer und die darunter nachfolgenden Auftraggeber der Abnahmestellen, siehe Preisblatt Los 10 / Oberfranken / Universität Bamberg , verpflichten den (die) Strombelieferungsvertrag(-verträge) entsprechend dem in Anlage 3 den Vergabe- und Vertragsunterlagen beiliegenden Mustervertrag und den Bedingungen der Anlage 1 - Leistungsbeschreibung sowie den Preisen gemäß dem Angebot des Auftragnehmers für die Strombelieferung (siehe Anlage 2 - "Preisblatt") abzuschließen. Als Grundlage des (der) Stromlieferungsvertrags(-verträge) wesentlich ist das Energiewirtschaftsgesetz vom 7. Juli. 2005 (BGBl. I S. 1970, ber. S. 3621), zuletzt geändert am 21.12.2020 (BGBl. I S. 1818) sowie die hierzu ergangenen Rechtsverordnungen.
Oberfranken Universität Bayreuth
Bayreuth
Dachvereinbarung des Auftragnehmers mit dem Freistaat Bayern, dieser vertreten durch die Landesbaudirektion Bayern, auf dessen Grundlage sich der Auftragnehmer und die darunter nachfolgenden Auftraggeber der Abnahmestellen, siehe Preisblatt Los 11 / Oberfranken / Universität Bayreuth, verpflichten den (die) Strombelieferungsvertrag(-verträge) entsprechend dem in Anlage 3 den Vergabe- und Vertragsunterlagen beiliegenden Mustervertrag und den Bedingungen der Anlage 1 - Leistungsbeschreibung sowie den Preisen gemäß dem Angebot des Auftragnehmers für die Strombelieferung (siehe Anlage 2 - "Preisblatt") abzuschließen. Als Grundlage des (der) Stromlieferungsvertrags(-verträge) wesentlich ist das Energiewirtschaftsgesetz vom 7. Juli. 2005 (BGBl. I S. 1970, ber. S. 3621), zuletzt geändert am 21.12.2020 (BGBl. I S. 1818) sowie die hierzu ergangenen Rechtsverordnungen.
Mittelfranken Dienststellen
Ansbach
Dachvereinbarung des Auftragnehmers mit dem Freistaat Bayern, dieser vertreten durch die Landesbaudirektion Bayern, auf dessen Grundlage sich der Auftragnehmer und die darunter nachfolgenden Auftraggeber der Abnahmestellen, siehe Preisblatt Los 12 Mittelfranken / Dienststellen , verpflichten den (die) Strombelieferungsvertrag(-verträge) entsprechend dem in Anlage 3 den Vergabe- und Vertragsunterlagen beiliegenden Mustervertrag und den Bedingungen der Anlage 1 - Leistungsbeschreibung sowie den Preisen gemäß dem Angebot des Auftragnehmers für die Strombelieferung (siehe Anlage 2 - "Preisblatt") abzuschließen. Als Grundlage des (der) Stromlieferungsvertrags(-verträge) wesentlich ist das Energiewirtschaftsgesetz vom 7. Juli. 2005 (BGBl. I S. 1970, ber. S. 3621), zuletzt geändert am 21.12.2020 (BGBl. I S. 1818) sowie die hierzu ergangenen Rechtsverordnungen.
Mittelfranken RLM-Universität Erlangen-Nürnberg u Klinikum in Erlangen
Erlangen
Dachvereinbarung des Auftragnehmers mit dem Freistaat Bayern, dieser vertreten durch die Landesbaudirektion Bayern, auf dessen Grundlage sich der Auftragnehmer und die darunter nachfolgenden Auftraggeber der Abnahmestellen, siehe Preisblatt Los 13 / Mittelfranken / RLM-Universität Erlangen-Nürnberg u. Klinikum Erlangen, verpflichten den (die) Strombelieferungsvertrag(-verträge) entsprechend dem in Anlage 3 den Vergabe- und Vertragsunterlagen beiliegenden Mustervertrag und den Bedingungen der Anlage 1 - Leistungsbeschreibung sowie den Preisen gemäß dem Angebot des Auftragnehmers für die Strombelieferung (siehe Anlage 2 - "Preisblatt") abzuschließen. Als Grundlage des (der) Stromlieferungsvertrags(-verträge) wesentlich ist das Energiewirtschaftsgesetz vom 7. Juli. 2005 (BGBl. I S. 1970, ber. S. 3621), zuletzt geändert am 21.12.2020 (BGBl. I S. 1818) sowie die hierzu ergangenen Rechtsverordnungen.
Mittelfranken SLP Universität Erlangen-Nürnberg
Erlangen
Dachvereinbarung des Auftragnehmers mit dem Freistaat Bayern, dieser vertreten durch die Landesbaudirektion Bayern, auf dessen Grundlage sich der Auftragnehmer und die darunter nachfolgenden Auftraggeber der Abnahmestellen, siehe Preisblatt Los 14 / Mittelfranken / SLP Universität Erlangen-Nürnberg, verpflichten den (die) Strombelieferungsvertrag(-verträge) entsprechend dem in Anlage 3 den Vergabe- und Vertragsunterlagen beiliegenden Mustervertrag und den Bedingungen der Anlage 1 - Leistungsbeschreibung sowie den Preisen gemäß dem Angebot des Auftragnehmers für die Strombelieferung (siehe Anlage 2 - "Preisblatt") abzuschließen. Als Grundlage des (der) Stromlieferungsvertrags(-verträge) wesentlich ist das Energiewirtschaftsgesetz vom 7. Juli. 2005 (BGBl. I S. 1970, ber. S. 3621), zuletzt geändert am 21.12.2020 (BGBl. I S. 1818) sowie die hierzu ergangenen Rechtsverordnungen.
Unterfranken Dienststellen
Würzburg
Dachvereinbarung des Auftragnehmers mit dem Freistaat Bayern, dieser vertreten durch die Landesbaudirektion Bayern, auf dessen Grundlage sich der Auftragnehmer und die darunter nachfolgenden Auftraggeber der Abnahmestellen, siehe Preisblatt Los 15 Unterfranken / Dienststellen, verpflichten den (die) Strombelieferungsvertrag(-verträge) entsprechend dem in Anlage 3 den Vergabe- und Vertragsunterlagen beiliegenden Mustervertrag und den Bedingungen der Anlage 1 - Leistungsbeschreibung sowie den Preisen gemäß dem Angebot des Auftragnehmers für die Strombelieferung (siehe Anlage 2 - "Preisblatt") abzuschließen. Als Grundlage des (der) Stromlieferungsvertrags(-verträge) wesentlich ist das Energiewirtschaftsgesetz vom 7. Juli. 2005 (BGBl. I S. 1970, ber. S. 3621), zuletzt geändert am 21.12.2020 (BGBl. I S. 1818) sowie die hierzu ergangenen Rechtsverordnungen.
Unterfranken Universität Würzburg Klinikum Hochschulen in Würzburg
Würzburg
Dachvereinbarung des Auftragnehmers mit dem Freistaat Bayern, dieser vertreten durch die Landesbaudirektion Bayern, auf dessen Grundlage sich der Auftragnehmer und die darunter nachfolgenden Auftraggeber der Abnahmestellen, siehe Preisblatt Los 16 Unterfranken / Universität Würzburg / Klinikum / Hochschulen, verpflichten den (die) Strombelieferungsvertrag(-verträge) entsprechend dem in Anlage 3 den Vergabe- und Vertragsunterlagen beiliegenden Mustervertrag und den Bedingungen der Anlage 1 - Leistungsbeschreibung sowie den Preisen gemäß dem Angebot des Auftragnehmers für die Strombelieferung (siehe Anlage 2 - "Preisblatt") abzuschließen. Als Grundlage des (der) Stromlieferungsvertrags(-verträge) wesentlich ist das Energiewirtschaftsgesetz vom 7. Juli. 2005 (BGBl. I S. 1970, ber. S. 3621), zuletzt geändert am 21.12.2020 (BGBl. I S. 1818) sowie die hierzu ergangenen Rechtsverordnungen.
Schwaben Dienststellen
Augsburg
Dachvereinbarung des Auftragnehmers mit dem Freistaat Bayern, dieser vertreten durch die Landesbaudirektion Bayern, auf dessen Grundlage sich der Auftragnehmer und die darunter nachfolgenden Auftraggeber der Abnahmestellen, siehe Preisblatt Los 17 / Schwaben / Dienststellen, verpflichten den (die) Strombelieferungsvertrag(-verträge) entsprechend dem in Anlage 3 den Vergabe- und Vertragsunterlagen beiliegenden Mustervertrag und den Bedingungen der Anlage 1 - Leistungsbeschreibung sowie den Preisen gemäß dem Angebot des Auftragnehmers für die Strombelieferung (siehe Anlage 2 - "Preisblatt") abzuschließen. Als Grundlage des (der) Stromlieferungsvertrags(-verträge) wesentlich ist das Energiewirtschaftsgesetz vom 7. Juli. 2005 (BGBl. I S. 1970, ber. S. 3621), zuletzt geändert am 21.12.2020 (BGBl. I S. 1818) sowie die hierzu ergangenen Rechtsverordnungen.
Schwaben Universität und Hochschule Augsburg
Augsburg
Dachvereinbarung des Auftragnehmers mit dem Freistaat Bayern, dieser vertreten durch die Landesbaudirektion Bayern, auf dessen Grundlage sich der Auftragnehmer und die darunter nachfolgenden Auftraggeber der Abnahmestellen, siehe Preisblatt Los 18 Schwaben / Universität und Hochschule Augsburg, verpflichten den (die) Strombelieferungsvertrag(-verträge) entsprechend dem in Anlage 3 den Vergabe- und Vertragsunterlagen beiliegenden Mustervertrag und den Bedingungen der Anlage 1 - Leistungsbeschreibung sowie den Preisen gemäß dem Angebot des Auftragnehmers für die Strombelieferung (siehe Anlage 2 - "Preisblatt") abzuschließen. Als Grundlage des (der) Stromlieferungsvertrags(-verträge) wesentlich ist das Energiewirtschaftsgesetz vom 7. Juli. 2005 (BGBl. I S. 1970, ber. S. 3621), zuletzt geändert am 21.12.2020 (BGBl. I S. 1818) sowie die hierzu ergangenen Rechtsverordnungen.
Schwaben Hochschule Kempten und Neu-Ulm
Kempten
Dachvereinbarung des Auftragnehmers mit dem Freistaat Bayern, dieser vertreten durch die Landesbaudirektion Bayern, auf dessen Grundlage sich der Auftragnehmer und die darunter nachfolgenden Auftraggeber der Abnahmestellen, siehe Preisblatt Los 19 Schwaben / Hochschule Kempten und Neu-Ulm, verpflichten den (die) Strombelieferungsvertrag(-verträge) entsprechend dem in Anlage 3 den Vergabe- und Vertragsunterlagen beiliegenden Mustervertrag und den Bedingungen der Anlage 1 - Leistungsbeschreibung sowie den Preisen gemäß dem Angebot des Auftragnehmers für die Strombelieferung (siehe Anlage 2 - "Preisblatt") abzuschließen. Als Grundlage des (der) Stromlieferungsvertrags(-verträge) wesentlich ist das Energiewirtschaftsgesetz vom 7. Juli. 2005 (BGBl. I S. 1970, ber. S. 3621), zuletzt geändert am 21.12.2020 (BGBl. I S. 1818) sowie die hierzu ergangenen Rechtsverordnungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Oberbayern Dienststellen - Strombezug in Bayern, Belieferung von Abnahmestellen mit elektrischer Energie
Nationale Identifikationsnummer: DE 811116141
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30449
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 5114300
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.enercity.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Oberbayern Dienststellen München - Strombezug in Bayern, Belieferung von Abnahmestellen mit elektrischer Energie
Nationale Identifikationsnummer: DE 811116141
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30449
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 5114300
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.enercity.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Oberbayern TU-Weihenstephan - Strombezug in Bayern, Belieferung von Abnahmestellen mit elektrischer Energie
Nationale Identifikationsnummer: DE 811116141
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30449
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 5114300
Fax: +49 5114300
Internet-Adresse: https://www.enercity.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Oberbayern und München Universitäten Klinika Hochschulen - Strombezug in Bayern, Belieferung von Abnahmestellen mit elektrischer Energie
Nationale Identifikationsnummer: DE 811116141
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30449
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 5114300
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.enercity.de/impressum
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Niederbayern Dienststellen - Strombezug in Bayern, Belieferung von Abnahmestellen mit elektrischer Energie
Nationale Identifikationsnummer: DE 811116141
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30449
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 5114300
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.enercity.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Niederbayern Universität Passau - Strombezug in Bayern, Belieferung von Abnahmestellen mit elektrischer Energie
Nationale Identifikationsnummer: DE 811116141
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30449
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 5114300
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.enercity.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Oberpfalz Dienststellen - Strombezug in Bayern, Belieferung von Abnahmestellen mit elektrischer Energie
Nationale Identifikationsnummer: DE 811116141
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30449
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 5114300
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.enercity.de/impressum
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Oberpfalz Universität Regensburg - Strombezug in Bayern, Belieferung von Abnahmestellen mit elektrischer Energie
Nationale Identifikationsnummer: DE 133690162
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93055
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 9416010
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.rewag.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Oberfranken Dienststellen - Strombezug in Bayern, Belieferung von Abnahmestellen mit elektrischer Energie
Nationale Identifikationsnummer: DE 811116141
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30449
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 5114300
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.enercity.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Oberfranken Universität Bamberg - Strombezug in Bayern, Belieferung von Abnahmestellen mit elektrischer Energie
Nationale Identifikationsnummer: DE 811116141
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30449
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 5114300
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.enercity.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Oberfranken Universität Bayreuth - Strombezug in Bayern, Belieferung von Abnahmestellen mit elektrischer Energie
Nationale Identifikationsnummer: DE 811116141
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30449
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 5114300
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.enercity.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Mittelfranken Dienststellen - Strombezug in Bayern, Belieferung von Abnahmestellen mit elektrischer Energie
Nationale Identifikationsnummer: DE 811116141
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30449
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 5114300
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.enercity.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Mittelfranken RLM-Universität Erlangen-Nürnberg u Klinikum in Erlangen - Strombezug in Bayern, Belieferung von Abnahmestellen mit elektrischer Energie
Nationale Identifikationsnummer: DE - 132 490 623
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erlangen
NUTS-Code: DE252 Erlangen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91052
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.estw.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Mittelfranken SLP Universität Erlangen-Nürnberg - Strombezug in Bayern, Belieferung von Abnahmestellen mit elektrischer Energie
Nationale Identifikationsnummer: DE 811116141
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30449
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 5114300
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.enercity.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterfranken Dienststellen - Strombezug in Bayern, Belieferung von Abnahmestellen mit elektrischer Energie
Nationale Identifikationsnummer: DE 811116141
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30449
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 5114300
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.enercity.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterfranken Universität Würzburg Klinikum Hochschulen in Würzburg - Strombezug in Bayern, Belieferung von Abnahmestellen mit elektrischer Energie
Nationale Identifikationsnummer: DE 133690162
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93055
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.rewag.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schwaben Dienststellen - Strombezug in Bayern, Belieferung von Abnahmestellen mit elektrischer Energie
Nationale Identifikationsnummer: DE 811116141
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30449
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 5114300
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.enercity.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schwaben Universität und Hochschule Augsburg - Strombezug in Bayern, Belieferung von Abnahmestellen mit elektrischer Energie
Nationale Identifikationsnummer: DE 811116141
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30449
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 5114300
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.enercity.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schwaben Hochschule Kempten und Neu-Ulm - Strombezug in Bayern, Belieferung von Abnahmestellen mit elektrischer Energie
Nationale Identifikationsnummer: DE 811116141
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30449
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 5114300
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.enercity.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Auf die Mitteilung des geschätzten Auftragswertes in Nr. II.1.7) sowie in Nr. V.2.4 wird gemäß § 39 Abs .6 VgV verzichtet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]50
Internet-Adresse: https://www-lbd.bayern.de