LV 700-10 Reinigungsdienste in 3 Losen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: D7026
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86156
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uk-augsburg.de
Adresse des Beschafferprofils: www.staatsanzeiger-eservices.de
Abschnitt II: Gegenstand
LV 700-10 Reinigungsdienste in 3 Losen
Unterhalts- und Spontanreinigungen (auf Abruf) in 3 Losen
Gebäudeinnnenreinigung als Unterhaltsgrundreinigung: ca. 9.200 m² Grundfläche;
Spontanreinigung als Abrufleistungen ca. 4000 Stunden pro Jahr
Im Verfahren ist eine Loslimitierung und Loskombination vorgesehen.
Die Loslimitierung bezieht sich auf die Vergabe von insgesamt maximal 2 von 3 Losen.
Somit kann ein Bieter maximal den Zuschlag für 2 Lose erhalten.
Die gemeinsame Vergabe von Los 1 und Los 2 sowie von Los 1 und Los 3 wird ausgeschlossen.
Unterhaltsreinigung in den Personalwohnheimen und Verwaltungsgebäuden
Universitätsklinikum Augsburg, Stenglinstr. 2, 86156 Augsburg
Unterhaltsreinigung in den Personalwohnheimen Semmelweißstraße 1+2 und Familie-Einstein-Str. 11a
Verwaltungsgebäude Piechlerstraße
Verwaltungsgebäude Augsburger Straße 15 und 20
ca. 7.500 m² Grundfläche
maximal 2-malige Verlängerung um jeweils 1 Jahr
Alle Bieter, welche die Mindesteignungskriterien erfüllen, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Eine weitere Reduzierung findet nicht statt.
maximal 2-malige Verlängerung um jeweils 1 Jahr
Unterhaltsreinigung in Verwaltungsgebäuden und Spontanreinigungen (Abrufleistungen) in Gebäuden auf dem Campus des UKA
Universitätsklinikum Augsburg, Stenglinstr. 2, 86156 Augsburg
Unterhaltsreinigung in 3 Verwaltungsgebäuden mit Untersuchungs- und Behandlungsbereichen und Laborgebäude sowie Spontanreinigungen (Abrufleistungen) in Gebäuden auf dem Campus des UKA
ca. 1.700 m² Grundfläche
maximal 2-malige Verlängerung um jeweils 1 Jahr
Alle Bieter, welche die Mindesteignungskriterien erfüllen, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Eine weitere Reduzierung findet nicht statt.
maximal 2-malige Verlängerung um jeweils 1 Jahr
Spontanreinigungen (Abrufleistungen) in Gebäuden auf dem Campus des UKA
Universitätsklinikum Augsburg, Stenglinstr. 2, 86156 Augsburg
Spontanreinigungen (Abrufleistungen) in Gebäuden auf dem Campus des UKA;
ca. 4.000 Tsd. Std. pro Jahr
maximal 2-malige Verlängerung um jeweils 1 Jahr
Alle Bieter, welche die Mindesteignungskriterien erfüllen, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Eine weitere Reduzierung findet nicht statt.
maximal 2-malige Verlängerung um jeweils 1 Jahr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=228281
Einreichung einer Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie ggf. Bietergemeinschafts- und Nachunternehmererklärung über den Abruf der Teilnahmeunterlagen
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=228281
Erklärung über den Umsatz, der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, unter Angabe des Eigenleistungsanteils, aufgeteilt für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (01.01.2018 – 31.12.2020).
Erklärung darüber, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen besteht bzw. im Auftragsfall erhöht oder abgeschlossen wird, die mindestens den nachfolgenden Deckungssummen entsprechen:
Personenschäden 3 Millionen €
Sachschäden 3 Millionen €
Bearbeitungsschäden 3 Millionen €
Allmählichkeitsschäden 3 Millionen €
Umweltschäden 3 Millionen €
Vermögensschäden 500.000 €
Schlüsselverlust 125.000 €
Weitere Einzelheiten und Konkretisierungen ergeben sich aus den Teilnahmeunterlagen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Nachweis von mindestens 2 Referenzen in der Unterhaltsreinigung über die in den letzten abgeschlossenen 3 Geschäftsjahren (01.01.2018 – 31.12.2020) durchgängig erbrachten vergleichbaren Leistungen mit einem Mindestumsatz für das jeweilige Los:
- Los 1 Unterhaltsreinigung Mindestumsatz von [Betrag gelöscht] Euro netto pro Jahr
- Los 2 Unterhaltsreinigung Mindestumsatz von [Betrag gelöscht] Euro netto pro Jahr
- Los 3 Unterhaltsreinigung Mindestumsatz von [Betrag gelöscht] Euro netto pro Jahr
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=228281
1. Nachweis über die in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (01.01.2018 – 31.12.2020) jahresdurchschnittlich beschäftigten produktiven Arbeitskräfte, welche im Geschäftsbereich tätig sind, in den die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen fällt.
Geforderte Mindeststandards:
- Los 1 Unterhaltsreinigung Mindestanzahl von 15 produktiven Arbeitskräfte
- Los 2 Unterhaltsreinigung Mindestanzahl von 10 produktiven Arbeitskräfte
- Los 3 Spontanreinigung Mindestanzahl von 12 produktiven Arbeitskräfte
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=228281
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Schwellenwert ist überschritten. Eine Veröffentlichung der Kostenschätzung erfolgt nicht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135Abs. 1 Nr. 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.