Next Generation 4 Bavaria Referenznummer der Bekanntmachung: 2021000418
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Next Generation 4 Bavaria
Das Nachwuchsnetzwerk "Next Generation 4 Bavaria" stellt ein Angebot für die Nachfolgegeneration bayerischer Familienunternehmen dar. Im Fokus steht die Vermittlung themenspezifischen digita- len Know-hows, die Übertragung der Theorie auf praktische Anwendungsfälle im Dia- log untereinander und mit Experten sowie die gegenseitige Vernetzung und der be- darfsgerechte Austausch mit der Wissenschaft sowie der Digital- und / oder Grün- derszene. Beteiligt am Nachwuchsnetzwerk sind das StMD, ausgewählte Kooperati- onspartner für die Bereitstellung von Expertenwissen un d Mittelstandsunternehmen aus verschiedenen Branchen und Regionen Bayerns als Zielgruppe.
Das Nachwuchsnetzwerk "Next Generation 4 Bavaria" stellt ein Angebot für die Nachfolgegeneration bayerischer Familienunternehmen dar. Im Fokus steht die Vermittlung themenspezifischen digitalen Know-hows, die Übertragung der Theorie auf praktische Anwendungsfälle im Dia- log untereinander und mit Experten sowie die gegenseitige Vernetzung und der bedarfsgerechte Austausch mit der Wissenschaft sowie der Digital- und / oder Gründerszene. Beteiligt am Nachwuchsnetzwerk sind das StMD, ausgewählte Kooperationspartner für die Bereitstellung von Expertenwissen und Mittelstandsunternehmen aus verschiedenen Branchen und Regionen Bayerns als Zielgruppe.
Optional kann der Auftrag um einen dritten und einen vierten Jahrgang verlängert werden.
Optional kann der Auftrag um einen dritten und einen vierten Jahrgang verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auskünfte erteilt das Bayerische Staatsministerium für Digitales, Oskar-von-Miller-Ring 35, 80333 München.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe /Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat.
Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Einen bereits erteilten Zuschlag kann die Kammer nicht wieder aufheben (§ 168 Abs. 2 GWB). Allerdings kann ein Zuschlag bzw. Vertrag unwirksam und damit ein Nachprüfungsverfahren zulässig sein, wenn ein förmliches Vergabeverfahren gar nicht durchgeführt wurde oder der Auftraggeber die Bieter oder Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, vor Auftragserteilung hiervon nicht informiert hat. Einzelheiten hierzu, auch zu Fristen und Inhalt der Information finden sich in den §§ 134, 135 GWB. In der Regel darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information bzw. 10 Kalendertage bei Versand auf elektronischem Wege geschlossen werden.