Planungsleistungen „Stationsgebäude Kabinenseilbahn Ochsenkopf“ (Leistungsphase = LP 3 für Gebäudeplanung, LP 1 bis 3 für Tragwerksplanung und TGA, optional LP 6 und 7 für Gebäudeplanung und TGA) Referenznummer der Bekanntmachung: AV 145452-EU
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE246 Bayreuth, Landkreis
Postleitzahl: 95448
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreis-bayreuth.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen „Stationsgebäude Kabinenseilbahn Ochsenkopf“ (Leistungsphase = LP 3 für Gebäudeplanung, LP 1 bis 3 für Tragwerksplanung und TGA, optional LP 6 und 7 für Gebäudeplanung und TGA)
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind Planungsleistungen für alle Stationsgebäude für die Nord- und Südbahn, Seilbahnen am Ochsenkopf im Fichtelgebirge. Es sollen 4 Stationsgebäude geplant werden, 2 davon mit Garagierung (s. VI.3)). Vorplanungen und Raumprogramm liegen vor. Es werden 3 Lose gebildet:
— Los 1: Talstation Nord und Zwischenstation Nord,
— Los 2: Bergstation Nord/Süd,
— Los 3: Talstation Süd.
Regelleistungen: Leistungsphase 3 f. Gebäudeplanung (Objektplanung) sämtlicher Stationen. Aus den Leistungsbildern der Tragwerksplanung und der technischen Gebäudeausrüstung (TGA) sind zudem Leistungen der Phasen 1 bis 3 der HOAI zu erbringen. Optional werden für die Gebäudeplanung und TGA zudem Leistungen der Phasen 6 und 7 vergeben.
Die Sesselliftbahn soll erneuert werden. Geplant ist eine Kabinenseilbahn mit 10-er Kabinen auf den Trassen Nord (Talstation Bischofsgrün) und Süd (Talstation Warmensteinach). Planungsleistungen für die Seilbahn sind gesondert beauftragt.
Planungsleistungen „Stationsgebäude Kabinenseilbahn Ochsenkopf“ (LP 3 f. Gebäudeplanung, LP 1 bis 3 für Tragwerksplanung u. TGA, optional LP 6 und 7 f. Gebäudeplanung u. TGA)
In Los 1 werden die o. g. Planungsleistungen für die Talstation Nord und die Zwischenstation Nord vergeben:
(LP 3 f. Gebäudeplanung, LP 1 bis 3 für Tragwerksplanung u. TGA, optional LP 6 und 7 f. Gebäudeplanung u. TGA).
Für den Fall einer Gewährung von Fördermitteln für das Projekt werden in den Leistungsbildern Gebäudeplanung/technische Objektplanung und TGA auch die Leistungsphasen 6 und 7 (Vorbereitung der Ausschreibungsunterlagen, Begleitung der Ausschreibung) vergeben. Der Zuschlag auf diese optionalen Leistungen ist noch nicht erteilt, beauftragt wurden zunächst die Regelleistungen.
Mit dem Angebot werden nicht nur Eignungsnachweise für den Bieter (Erklärung zu Umsätzen, Referenzen und zu den einzusetzenden Personen sowie Versicherungsbestätigung oder -bereitschaftserklärung), sondern solche auch für etwaige Unterauftragnehmer oder sonstige Dritte (z. B. Eignungsleihe) abgefragt, außerdem Benennung v. Unterauftragnehmern u. Vorlage v. Verpflichtungserklärungen Dritter.
Planungsleistungen „Stationsgebäude Kabinenseilbahn Ochsenkopf“ (LP 3 f. Gebäudeplanung, LP 1 bis 3 für Tragwerksplanung u. TGA, optional LP 6 und 7 f. Gebäudeplanung u. TGA)
In Los 2 werden die o. g. Planungsleistungen für die Bergstation Nord/Süd vergeben:
(LP 3 f. Gebäudeplanung, LP 1 bis 3 für Tragwerksplanung u. TGA, optional LP 6 und 7 f. Gebäudeplanung u. TGA).
Für den Fall einer Gewährung von Fördermitteln für das Projekt werden in den Leistungsbildern Gebäudeplanung/technische Objektplanung und TGA auch die Leistungsphasen 6 und 7 (Vorbereitung der Ausschreibungsunterlagen, Begleitung der Ausschreibung) vergeben. Der Zuschlag auf diese optionalen Leistungen ist noch nicht erteilt, beauftragt wurden zunächst die Regelleistungen.
Mit dem Angebot werden nicht nur Eignungsnachweise für den Bieter (Erklärung zu Umsätzen, Referenzen und zu den einzusetzenden Personen sowie Versicherungsbestätigung oder -bereitschaftserklärung), sondern solche auch für etwaige Unterauftragnehmer oder sonstige Dritte (z. B. Eignungsleihe) abgefragt, außerdem Benennung v. Unterauftragnehmern u. Vorlage v. Verpflichtungserklärungen Dritter.
Planungsleistungen „Stationsgebäude Kabinenseilbahn Ochsenkopf“ (LP 3 f. Gebäudeplanung, LP 1 bis 3 für Tragwerksplanung u. TGA, optional LP 6 und 7 f. Gebäudeplanung u. TGA)
In Los 3 werden die o.g. Planungsleistungen für die Talstation Süd vergeben:
(LP 3 f. Gebäudeplanung, LP 1 bis 3 für Tragwerksplanung u. TGA, optional LP 6 und 7 f. Gebäudeplanung u. TGA).
Für den Fall einer Gewährung von Fördermitteln für das Projekt werden in den Leistungsbildern Gebäudeplanung/technische Objektplanung und TGA auch die Leistungsphasen 6 und 7 (Vorbereitung der Ausschreibungsunterlagen, Begleitung der Ausschreibung) vergeben. Der Zuschlag auf diese optionalen Leistungen ist noch nicht erteilt, beauftragt wurden zunächst die Regelleistungen.
Mit dem Angebot werden nicht nur Eignungsnachweise für den Bieter (Erklärung zu Umsätzen, Referenzen und zu den einzusetzenden Personen sowie Versicherungsbestätigung oder -bereitschaftserklärung), sondern solche auch für etwaige Unterauftragnehmer oder sonstige Dritte (z. B. Eignungsleihe) abgefragt, außerdem Benennung v. Unterauftragnehmern u. Vorlage v. Verpflichtungserklärungen Dritter.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planungsleistungen „Stationsgebäude Kabinenseilbahn Ochsenkopf“ (LP 3 f. Gebäudeplanung, LP 1 bis 3 für Tragwerksplanung u. TGA,
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brixen
NUTS-Code: ITH10 Bolzano-Bozen
Land: Italien
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.dorfmann.eu/
Leistungen der Tragwerksplanungsplanung und der technischen Ausrüstung der Gebäude (TGA)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind die vorgenannten Planungsleistungen für alle Stationsgebäude für die Nord- und Südbahn der Seilbahnen am Ochsenkopf im Fichtelgebirge. Es sollen 4 Stationsgebäude geplant werden. An den jeweiligen Talstationen (Los 1 und Los 4) sind jeweils die Garagierungen für die Nord- und für die Südbahn vorzusehen. Vorplanungen und Raumprogramm liegen bereits vor.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
s. §160 Abs. 3 GWB
Bitte beachten Sie für die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages die Voraussetzungen insbesondere des § 160 GWB. Insofern weisen wir insbesondere darauf hin,
— dass ein Antrag nach § 160 Abs. 3 GWB bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und bei der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wurde; ebenso wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind,
— dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist,
— dass der Bieter wegen der Möglichkeit der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens mit Akteneinsichtsrechten aller Beteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die die Vergabekammer nach § 165 Abs. 2 GWB veranlassen können, die Einsicht in die Akte zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter in einem solchen Fall an die Vergabekammer wenden.