Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr der Stadt Kulmbach für die Schuljahre 2021/2022 bis 2024/2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kulmbach
NUTS-Code: DE24B Kulmbach
Postleitzahl: 95326
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt-kulmbach.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr der Stadt Kulmbach für die Schuljahre 2021/2022 bis 2024/2025
Schultägliche Beförderung von ca. 300 Schüler/innen im freigestellten Schülerverkehr zwischen wohnortnahen Haltestellen und folgenden staatlichen Schulen:
— Obere Schule Kulmbach (Grundschule), Kirchwehr 4, 95326 Kulmbach,
— Johann-Georg-Wilhelm-Meußdoerffer-Grundschule Kulmbach, Blaicher Str. 8, 95326 Kulmbach,
— Max-Hundt-Grund- und Mittelschule, Wickenreuther Allee 5, 95326 Kulmbach,
— Grundschule Kulmbach-Burghaig, Schulstr. 2, 95326 Kulmbach,
— Grundschule Kulmbach-Ziegelhütten, Kirchenweg 17, 95326 Kulmbach,
— Theodor-Heublein-Grundschule Kulmbach-Melkendorf, Melkendorfer Schulstr. 12, 95326 Kulmbach,
— Hans-Edelmann-Mittelschule, Forstweg 4, 95326 Kulmbach.
Der Leistungsumfang beinhaltet je nach Stundenplan Bring- und Rückfahrten zum Schwimm-, Sport- und Verkehrserziehungsunterricht der jeweiligen Schulen (Anschriften s. o.; zusätzlich Pestalozzi-Grundschule Kulmbach, Pestalozzistr. 29, 95326 Kulmbach) zu folgenden Adressen:
— Freibad, Am Schwimmbad 26, 95326 Kulmbach,
— Hallenbad, Hardenbergstr. 41, 95326 Kulmbach,
— Dreifachturnhalle, Alte Forstlahmer Str. 16 a, 95326 Kulmbach,
— Jugendverkehrsschule Mainleus, Schulstr. 1, 95336 Mainleus des Weiteren sind schultägliche Fahrten zwischen dem ZOB Kulmbach sowie der Mittelschule Mainleus, Schulstraße 1, 95336 Mainleus, zu erbringen.
Ebenso sind je nach Stundenplan und Bedarf Bring- und Rückfahrten zum bzw. vom Ethik- und Islamunterricht an der Pestalozzi-Grundschule Kulmbach sowie Bring- und Rückfahrten zum bzw. vom Unterricht im Mittelschulverbund (Anschriften der 3 Standorte s. o.) zu gewährleisten.
Der Leistungszeitraum umfasst 4 Schuljahre 2021/2022 bis 2024/2025 mit der 2-maligen Option, den Vertrag um jeweils 1 Jahr zu verlängern.
Stadtgebiet Kulmbach
Gegenstand ist die fachgerechte und vorschriftsgemäße Beförderung von Schulkindern (Grund- und Mittelschüler an Unterrichtstagen von den Haltestellen an ihren jeweiligen Wohnorten zu den jeweiligen Standorten der Grund- und Mittelschulen sowie zum Unterricht an anderen Schulen im Stadtgebiet sowie zu Sport-, Bad- und Verkehrsunterrichtsfahrten im freigestellten Schülerverkehr der Stadt Kulmbach wie folgt:
— Obere Schule Kulmbach (Grundschule), Kirchwehr 4, 95326 Kulmbach,
— Johann-Georg-Wilhelm-Meußdoerffer-Grundschule Kulmbach, Blaicher Str. 8, 95326 Kulmbach,
— Max-Hundt-Grund- und Mittelschule, Wickenreuther Allee 5, 95326 Kulmbach,
— Grundschule Kulmbach-Burghaig, Schulstr. 2, 95326 Kulmbach,
— Grundschule Kulmbach-Ziegelhütten, Kirchenweg 17, 95326 Kulmbach,
— Theodor-Heublein-Grundschule Kulmbach-Melkendorf, Melkendorfer Schulstr. 12, 95326 Kulmbach,
— Hans-Edelmann-Mittelschule, Forstweg 4, 95326 Kulmbach,
— Pestalozzi-Grundschule Kulmbach, Pestalozzistr. 29, 95326 Kulmbach,
— Mittelschule Mainleus, Schulstraße 1, 95336 Mainleus,
— Freibad, Am Schwimmbad 26, 95326 Kulmbach,
— Hallenbad, Hardenbergstr. 41, 95326 Kulmbach,
— Dreifachturnhalle, Alte Forstlahmer Str. 16a, 95326 Kulmbach,
— Jugendverkehrsschule Mainleus, Schulstr. 1, 95336 Mainleus und nach Beendigung des dort stattgefundenen Unterrichts von dort wieder zurück zu den Schulen oder Haltestellen / Wohnorten der Schüler, je nach Anforderung.
Die Fahrtrouten, die Anzahl der Fahrzeuge und die Einsatzzeiten richten sich nach dem jeweils tatsächlichen Bedarf, der im Verlaufe eines Schuljahres Veränderungen unterliegen kann (insbesondere zur Zusammenstellung der Fahrtrouten und der Schüleranzahl). Die Beförderung erfolgt nach einem vom Auftragnehmer zu erstellenden Tourenplan. Dem Auftragnehmer steht es frei, Fahrtrouten / Tourpositionen zu kombinieren, sofern die angegebenen Vorgaben wie früheste Abfahrt, Ankunftszeit, etc. eingehalten werden.
Die Tourenpläne und bei geänderter Schülerzahl evtl. auch die Kapazitäten sind – soweit erforderlich – vor Beginn eines jeden Schuljahres durch den Auftragnehmer neu festzulegen. Dabei müssen wirtschaftliche und effiziente Kriterien beachtet werden.
Die Anfahrt hat so zu erfolgen, dass die zu befördernden Schüler jeweils rechtzeitig zum Unterrichtsbeginn an den Schulen anwesend sind. Eine rechtzeitige Anwesenheit ist dann gegeben, wenn die Schüler frühestens 35 Minuten vor Unterrichtsbeginn, jedoch spätestens 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn, an der jeweiligen Schule eintreffen. Frühestmögliche Abfahrtszeitpunkte an den Haltepunkten sind angegeben und zwingend einzuhalten.
Die Abfahrt von den Schulen hat so zu erfolgen, dass die zu befördernden Schulkinder unverzüglich nach Beendigung des Schulunterrichtes von den Schulen oder Unterrichtsorten abgeholt werden (ca. 10 - 15 Minuten nach dem jeweiligen Unterrichtsende).
Zielzeiträume für die späteste Ankunft am Halteendpunkt sind jeweils angegeben und zwingend einzuhalten.
Die eingesetzten Omnibusse müssen alle nach den aktuellen Schulbusrichtlinien ausgestattet sein. Das Baujahr darf nicht älter als 2009 sein und die Busse müssen die Voraussetzungen für die Euro 5-Norm der Abgaswerte erfüllen.
Dispositionen zur Leistungsänderung müssen bis eine Stunde vor Fahrtantritt möglich sein, z. B. bei Hitzefrei, Ausfall von Unterrichtsstunden bei Krankheit, usw. die einschlägigen Vorschriften zur Regelung des Personenverkehrs, insbesondere der Schülerverkehre sind dabei einzuhalten.
Der Leistungszeitraum umfasst 4 Schuljahre 2021/2022 bis 2024/2025 mit der zweimaligen Option, den Vertrag um jeweils 1 Jahr zu verlängern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr der Stadt Kulmbach für die Schuljahre 2021/2022 bis 2024/2025
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kulmbach
NUTS-Code: DE24B Kulmbach
Postleitzahl: 95326
Land: Deutschland
Einzelne Beförderungsleistungen und Vertretung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB
unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist
von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist
ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.