Lieferung von Cisco-Komponenten Referenznummer der Bekanntmachung: SV-KTR-200528-004
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80992
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Cisco-Komponenten
Lieferung von Cisco-Komponenten
Lieferung von Produkten, die der Hersteller Cisco anbietet.
Der Auftragnehmer benennt dedizierte Ansprechpartner zur Aufnahme und Abwicklung der Abrufe des Warenkorbes.
Nach Auftragserteilung stellt der Auftragnehmer die Kontaktdaten (Anschrift, Telefon- und Faxnummer, Email-Adresse) der benannten Personen und deren Vertretern dem Auftraggeber zur Verfügung.
Bei Personenwechsel gewährleistet der Auftragnehmer die unverzügliche Weitergabe der Informationen und der neuen Kontaktdaten an den Auftraggeber.
Der Auftragnehmer stellt fachkompetente Produktberatung zur Verfügung.
Die Konfigurationsprüfung einer Bestellung führt der Auftragnehmer in Zusammenarbeit mit einem Cisco Berater durch.
Die Bestellung der Geräte erfolgt jeweils schriftlich als Einzelabruf zum Rahmenvertrag. Abruf, Auftragsannahme bzw. Bestätigung muss auf elektronischen Wege möglich sein.
Die Rechnungsstellung muss als Sammelrechnung zu jedem Abruf erfolgen.
Alle Warenlieferungen sind so zu Kennzeichen, das bereits auf der Umverpackung der Auftragnehmer und die Lieferadresse ersichtlich sind. Dies wir auch gewährleistet indem ein Lieferschein an der Warensendung offen angebracht ist.
Auf allen vom Auftragnehmer erzeugten Belegen (Auftragsbestätigung, Lieferschein, Rechnung) muss Bezug auf die Abruf-Bestellnummer, wie vom Auftraggeber angegeben, genommen werden.
Die Lieferung muss mit dem Originallieferschein von Cisco erfolgen.
Die Lieferung der Produkte erfolgt frei Haus bis in den Posteingang der Stadtwerke München GmbH, Emmy-Noether-Straße 2, 80992 München.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Cisco-Komponenten
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Einreichung der Teilnahmeanträge erfolgt elektronisch über das Lieferantenportal der SWM.
Für das Vergabeverfahren werden die Vergabeunterlagen unter der in Ziffer I.3 genannten URL zum freien Download zur Verfügung gestellt. Der freie Download dient jedoch nur einer ersten Ansicht der Vergabeunterlagen. Voraussetzung für die elektronische Einreichung der Teilnahmeanträge ist eine Freischaltung der Vergabeunterlagen im Lieferantenportal (URL: s.h. Ziffer I.3). Diese ist mit Angabe der Aktenzeichen SV-KTR-200528-004 anzufordern. Erst nach Freischaltung werden teilnehmende Unternehmen während der Teilnahmefrist auch über etwaige Änderungen an den Vergabeunterlagen oder Antworten auf Bewerberfragen aktiv durch den Auftraggeber informiert.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ein elektronischer Teilnahmeantrag über das Lieferantenportal einzureichen. Die Aufteilung der (Teil)-Leistungen bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft ist für den Auftragsfall darzustellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 3 GWB).