Fahrgastlenkungs- und Ordnungsdienst (FOD) Referenznummer der Bekanntmachung: SV-MAL-210414-001
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80287
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swm.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.swm.de/einkauf/bekanntmachungen
Abschnitt II: Gegenstand
Fahrgastlenkungs- und Ordnungsdienst (FOD)
Die Stadtwerke München (SWM) sind das kommunale Versorgungs- und Dienstleistungsunternehmen der Landeshauptstadt München und ihrer Region.
Zu den Leistungen gehören u.a. die Energieerzeugung und Wassergewinnung, Versorgungsleistungen für Strom, Gas und Wasser, der Betrieb der Hallen- und Freibäder, sowie Mobilitätsdienstleistungen.
Gemeinsam mit ihrem Tochterunternehmen, der Münchner Verkehrsgesellschaft mbH sind die SWM u.a. verantwortlich für den Betrieb von U-Bahn, Bus und Tram.
Um die Fahrgastströme in den Betriebsanlagen im Rahmen von Großveranstaltungen, Baumaßnahmen und weiteren besondere Betriebssituationen ordnungsgemäß steuern zu können, sind Dienstleistungen im Fahrgastlenkungs- und Ordnungsdienst erforderlich, wie die Erstellung und Umsetzung von Einsatzplänen zur Fahrgastlenkung, Fahrgastinformation und zum Ordnungsdienst insbesondere für den Betriebszweig U-Bahn.
Die Stadtwerke München (SWM) sind das kommunale Versorgungs- und Dienstleistungsunternehmen der Landeshauptstadt München und ihrer Region.
Zu den Leistungen gehören u.a. die Energieerzeugung und Wassergewinnung, Versorgungsleistungen für Strom, Gas und Wasser, der Betrieb der Hallen- und Freibäder, sowie Mobilitätsdienstleistungen.
Gemeinsam mit ihrem Tochterunternehmen, der Münchner Verkehrsgesellschaft mbH sind die SWM u.a. verantwortlich für den Betrieb von U-Bahn, Bus und Tram.
Um die Fahrgastströme in den Betriebsanlagen im Rahmen von Großveranstaltungen, Baumaßnahmen und weiteren besondere Betriebssituationen ordnungsgemäß steuern zu können, sind Dienstleistungen im Fahrgastlenkungs- und Ordnungsdienst erforderlich, wie die Erstellung und Umsetzung von Einsatzplänen zur Fahrgastlenkung, Fahrgastinformation und zum Ordnungsdienst insbesondere für den Betriebszweig U-Bahn.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fahrgastlenkungs- und Ordnungsdienst (FOD)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Einreichung der Teilnahmeanträge erfolgt elektronisch über das Lieferantenportal der SWM.
Für das Vergabeverfahren werden die Vergabeunterlagen unter der in Ziffer I.3) genannten URL zum freien Download zur Verfügung gestellt. Der freie Download dient jedoch nur einer ersten Ansicht der Vergabeunterlagen. Voraussetzung für die elektronische Einreichung der Teilnahmeanträge ist eine Freischaltung der Vergabeunterlagen im Lieferantenportal (URL: s. h. Ziffer I.3). Diese ist mit Angabe des Aktenzeichens SV-MAL-210414-001 anzufordern. Erst nach Freischaltung werden teilnehmende Unternehmen während der Teilnahmefrist auch über etwaige Änderungen an den Vergabeunterlagen oder Antworten auf Bewerberfragen aktiv durch den Auftraggeber informiert.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ein elektronischer Teilnahmeantrag über das Lieferantenportal einzureichen. Die Aufteilung der (Teil)-Leistungen bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft ist für den Auftragsfall darzustellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 3 GWB).