Managed Application Netzinformationssystem (NIS) Referenznummer der Bekanntmachung: SV-KTR-201214-004
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80992
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Managed Application Netzinformationssystem (NIS)
Managed Application Netzinformationssystem (NIS) der Stadtwerke München GmbH
Die SWM betreiben ein Netzinformationssystem (NIS) auf Basis des Smallworld GIS zur Unterstützung der Prozesse „Planen – Bauen – Vermessen – Dokumentation - Auskunft“. Das NIS ist in den Sparten Strom, Gas, Wasser, Fernwärme, Fernkälte sowie Telekommunikation im Einsatz. Das NIS wird derzeit von ca. 350 Anwendern genutzt, davon ca. 250 in der Planung und Dokumentation. Die Leistungen für den Betrieb der NIS Applikation, die Wartungstätigkeiten und die Weiterentwicklung der SWM eigenen Smallworld-Fachschalen sollen in einem Managed Service Vertrag extern vergeben werden. Der Betrieb enthält hauptsächlich die Prozesse Störungsbearbeitung und -behebung, Problem Management, Bearbeitung von Service-Anfragen, die Überwachung der Serveraktivitäten und batch-Prozesse. Die Wartung umfasst im Wesentlichen die Pflege der Datenbanken, das Übernehmen von Updates der Produkthersteller und die Umsetzung von Konfigurationsänderungen am System. Im Rahmen der Weiterentwicklung werden neue Anforderungen ans System konzipiert, umgesetzt und getestet und dann in Rahmen eines Releases produktiv genommen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Managed Application Netzinformationssystem (NIS)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Einreichung der Teilnahmeanträge erfolgt elektronisch über das Lieferantenportal der SWM.
Für das Vergabeverfahren werden die Vergabeunterlagen unter der in Ziffer I.3 genannten URL zum freien Download zur Verfügung gestellt. Der freie Download dient jedoch nur einer ersten Ansicht der Vergabeunterlagen. Voraussetzung für die elektronische Einreichung der Teilnahmeanträge ist eine Freischaltung der Vergabeunterlagen im Lieferantenportal (URL: s.h. Ziffer I.3). Diese ist mit Angabe der Aktenzeichen SV-KTR-201214-004 anzufordern. Erst nach Freischaltung werden teilnehmende Unternehmen während der Teilnahmefrist auch über etwaige Änderungen an den Vergabeunterlagen oder Antworten auf Bewerberfragen aktiv durch den Auftraggeber informiert.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ein elektronischer Teilnahmeantrag über das Lieferantenportal einzureichen. Die Aufteilung der (Teil)-Leistungen bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft ist für den Auftragsfall darzustellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 3 GWB).