Wäscheversorgung der Kreisseniorenheime und Schülerwohnheime
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dingolfing
NUTS-Code: DE22C Dingolfing-Landau
Postleitzahl: 84130
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-dingolfing-landau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wäscheversorgung der Kreisseniorenheime und Schülerwohnheime
Abholung der kundeneigenen Schmutzwäsche an den einzelnen Einrichtungen, sachgemäße Aufbereitung der Wäsche, Sortierung nach Sortimenten und Anlieferung an die Einrichtungen - Lohnwäsche
Die Menge Wäsche p.a. beträgt ca. 55.000 kg
Dingolfing, Reisbach und Mengkofen
Versorgt werden die Kreisseniorenheime in Mengkofen und Reisbach (zusammen zur Zeit 127 Plätze) und die Schülerwohnheime in Dingolfing und Landau (zusammen zur Zeit 75 Plätze)
Die zu bearbeitenden Sortimente sind Bett-und Frottierwäsche und Bewohnerwäsche.
Einzelheiten entnehmen Sie den Vergabeunterlagen
Die Wäsche der einzelnen Einrichtungen ist getrennt voneinander zu behandeln und abzurechnen, es handelt sich in diesem Sinne jeweils um separate Kunden.
Verlängerungsoption 3-mal jeweils 12 Monate
Bewohnerbezogene Sortierung von Bewohnerwäsche
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärungen
-Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beträgen zur Sozialversicherung
-Angaben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
-Scientology-Schutzerklärung
-Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
-Einhaltung Arbeitsbedingungen und Mindestlohn
-Einhaltung IAO-Übereinkommen Nr. 182 und Nr. 183
Nachweis
-Eintragung im Berufsregister
-Falls zutreffend: Bevorzugter Bieter
Eigenerklärungen
-Angaben zum Umsatz vergleichbarer Leistungen
-Angaben zur Anzahl Mitarbeiter im Wäschereibetrieb
-Haftpflichtversicherung
Mindeststandards
•2 Mio € für Personenschäden
•2 Mio € für Sachschäden
•50.000 € für Obhuts- und Bearbeitungsschäden
Falls zutreffend: Erklärung Unteraufträge / Eignungsleihe
Havariekonzept
Benennung des Standorts / der Standorte, der die Leistungen erbringt inkl. Benennung evtl. Nachunternehmer
Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Leistungsprofil der Betriebsstätte
Aktueller Nachweis Einhaltung der RKI-Richtlinie Krankenhauswäsche (bspw. RAL GZ 992/2)
Havariekonzept: Vorlage von mindestens 1 Kooperationsvereinbarung mit einer Wäscherei für Krankenhauswäsche, die die Versorgung des Auftraggebers im Havariefall des Auftragnehmers übernimmt.
Referenz: Vorlage von mindestens 1 aktuellen Referenz vergleichbarer Leistungen bzgl. Wäscheversorgung für Senioreneinrichtungen.
Aufbereitung von Bett- und Frottierwäsche der Einrichtung, Bekleidung und Wäsche der Bewohner
Mindestens 150 Betten für alle Referenzen zusammen.
Aktuell bedeutet, dass die Versorgung zur Zeit geleistet wird oder nicht länger als 3 Jahre zurück liegen darf, gerechnet vom Tag der Absendung der Bekanntmachung dieses Verfahrens.
Versorgung aus dem Wäscherei-Standort, der für die Versorgung vorgesehen ist.
Die Referenzen sind vom Kunden zu bestätigen.
Der Referenzgeber ist zufrieden oder sehr zufrieden mit der erbrachten Leistung.
Leistungsprofil der Betriebsstätte: Gesamt-Kapazität je 8-Stunden-Schicht: 3.000 kg freie Kapazität im Durchschnitt 1.000 kg pro Tag
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (vgl. § 160 GWB).
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB . § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.