Rahmenvereinbarung für Personaldienstleistungen, Unterstützungskräfte für das Gesundheitsamt der Stadt Nürnberg Referenznummer der Bekanntmachung: 2021004033
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90403
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.beschaffungsmanagement.nuernberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung für Personaldienstleistungen, Unterstützungskräfte für das Gesundheitsamt der Stadt Nürnberg
Das Gesundheitsamt rechnet ab Ende August mit einer 4. Welle der Corona-Pandemie und benötigt in dem Zusammenhang voraussichtlich weiteres Personal, insbesondere für Telefonie. Hierfür soll eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Personaldienstleistern abgeschlossen werden.
Stundenverrechnungssatz für Teamleitungen
Stundenverrechnungssatz für Teamleitungen
Stundenverrechnungssatz für Unterstützungskräfte und Telefonisten in der Corona-/Impfhotline
Stundenverrechnungssatz für Unterstützungskräfte und Telefonisten in der Corona-/Impfhotline
Stundenverrechnungssatz für Arbeitskräfte zur Unterstützung der Bürotätigkeiten
Stundenverrechnungssatz für Arbeitskräfte zur Unterstützung der Bürotätigkeiten
Stundenverrechnungssatz für Arbeitskräfte zur IT-Unterstützung
Stundenverrechnungssatz für Arbeitskräfte zur IT-Unterstützung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- aktuell gültige Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung
- Eigenerklärung, dass die in § 123 GWB genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen (rechtskräftige Verurteilung oder rechtskräftige Festsetzung einer Geldbuße bezüglich der aufgeführten Tatbestände; ggf. Nachweis zur Heilung nach § 125 GWB)
- Eigenerklärung, dass die in § 124 GWB genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen (ggf. Nachweis zur Heilung nach § 125 GWB)
- Eigenerklärung, dass für Ihr Unternehmen keine schwere Verfehlung vorliegt, die dessen Zuverlässigkeit in Frage stellt
- Eigenerklärung, dass Sie in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregisterauszug geführt hat und insbesondere, dass Sie in den letzten zwei Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden sind
- Erklärung, dass Ihr Unternehmen die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt
- Kopie des Nachweises (nicht älter als 12 Monate, bezogen auf die Angebotsabgabefrist) Ihres Eintrags in das Handelsregister bzw. des Eintrags in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerksgewerbe oder eine Kopie des Nachweises über die Eintragung in das Berufs- und/oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates der Europäischen Union, in dem das Unternehmen niedergelassen ist
Abschnitt IV: Verfahren
Beschleunigtes Verfahren gem. § 119 Abs. S.1 GWB i.V.m. § 14 Abs. 2 VgV, § 15 Abs. 3 VgV aufgrund begründeter Dringlichkeit.
Die Dringlichkeit ergibt sich aus dem aktuellen sowie prognostizierten Pandemiegeschehen. Die Impfkampagne droht zu stagnieren. Das Gesundheitsamt der Stadt Nürnberg rechnet mit einem starken Anstieg der Corona-Fallzahlen ab Ende August und demnach mit einer starken 4. Welle der Corona-Pandemie. Eine schnelle und lückenlose Nachverfolgung von Ansteckungsfällen und Kontaktpersonen ist ein zentrales Mittel der Pandemiebekämpfung und muss auch bei sehr hohen Fallzahlen zuverlässig gewährleistet werden. Zu diesem Zweck wird das Gesundheitsamt weiteres Personal benötigen. Eine Rahmenvereinbarung für den kurzfristigen Abruf von Personal muss nach Einschätzung des Gesundheitsamts so bald wie möglich abgeschlossen sein, um einer 4. Welle mit zusätzlichem Personal entsprechend begegnen zu können.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Einlegung von Rechtsbehelfen gemäß §161 GWB („unverzüglich“). Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Frist zur Anstrengung eines Nachprüfungsverfahrens gem. § 160 GWB im Falle der Nichtabhilfe einer Rüge durch den Auftraggeber: 15 Kalendertage nach Eingang der Information des Auftraggebers beim Bieter/Bewerber (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Auftragserteilung: gemäß § 134 Abs. 2 GWB, 15 Kalendertage nach Absendung der Information durch den Auftraggeber oder 10 Kalendertage nach Absendung der Information durch den Auftraggeber per Fax oder auf elektronischem Weg.