MüK Klinikum Bogenhausen Fachplanung Technische Ausrüstung Wasseraufbereitungsanlagen (VE-Wasser)_Verhandlungsverfahren mit TNW Referenznummer der Bekanntmachung: KB.7031.003
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80337
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.muenchen-klinik.de/
Abschnitt II: Gegenstand
MüK Klinikum Bogenhausen Fachplanung Technische Ausrüstung Wasseraufbereitungsanlagen (VE-Wasser)_Verhandlungsverfahren mit TNW
Gegenstand des Verfahrens sind Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI i. V. m. Anlage 15 HOAI), Leistungsphasen 1-8, Anlagengruppe 7 gem. § 53 Abs. 2 Nr. 7 HOAI (medizintechnische Anlagen), Planung der Wasseraufbereitungsanlagen (VE-Wasser) für den Neubau und die Bestandssanierung des Klinikums Bogenhausen, Englschalkinger Str. 77, 81925 München.
Gegenstand des Verfahrens sind Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI i. V. m. Anlage 15 HOAI), Leistungsphasen 1-8, Anlagengruppe 7 gem. § 53 Abs. 2 Nr. 7 HOAI (medizintechnische Anlagen), Planung der Wasseraufbereitungsanlagen (VE-Wasser) für den Neubau und die Bestandssanierung des Klinikums Bogenhausen, Englschalkinger Str. 77, 81925 München.
Ziele der ausgeschriebenen Planungsleistungen sind
- die Erneuerung der Wasseraufbereitungsanlagen zur Versorgung des gesamten Klinikums Bogenhausen (Bestand und Neubau) mit aufbereitetem Wasser sowie
- die Integration des Neubaus in die Versorgung mit aufbereitetem Wasser.
Der AN hat hierfür u.a. Bestandsuntersuchungen an den vorhandenen Anlagen, Planungsleistungen hinsichtlich der neuen Zentrale der Wasseraufbereitungsanlagen (VE-Wasser) im Neubau und auf Abruf (nicht mit Vertragsschluss beauftragt) die Interimsversorgung des Neubaus mit aufbereitetem Wasser als Besondere Leistung zu erbringen.
Der Auftraggeber wird die drei geeigneten Bewerber, welche nicht gemäß der §§ 123, 124 ff. GWB ausgeschlossen wurden und welche die höchste Gesamtpunktzahl nach der unter Ziffer B.II.3.g)bb) der Bewerbungsbedingungen genannten Punkteverteilung für die in Ziffer B.II.3.g)aa) der Bewerbungsbedingungen genannten Referenzprojekte erreicht haben, zur Abgabe eines Erstangebots auffordern (vgl. § 17 Abs. 4 Satz 1, § 52 Abs. 1 VgV). Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Zahl von drei (3) liegt, behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren fortzuführen, indem er den oder die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen (§ 51 Abs. 3 Satz 2 VgV) und die nicht gemäß der §§ 123, 124 ff. GWB ausgeschlossen wurden. Ergeben sich auf Basis der unter Ziffer B.II.3.g)bb) der Bewerbungsbedingungen genannten Punkteverteilung keine drei (3) Bewerber, die mehr Punkte haben als die anderen Bewerber (z. B. weil es auf Platz 3 zwei Bewerber mit gleicher Punktzahl gibt, es also keinen 4. Platz gibt), erfolgt die Auswahl der Bewerber aus dieser mit gleicher Punktzahl bepunkteten Gruppe durch Losentscheid.
Anforderungen an die Referenzen als Auswahlkriterien/ Punktverteilung:
Die Referenzprojekte des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft nach Ziffer B.II.3.g)aa) der Bewerbungsbedingungen werden im Rahmen der Teilnehmerauswahl nach § 51 VgV nur gewertet, wenn Eigenerklärungen zu den nachfolgenden weiteren Anforderungen gemacht werden und diese Anforderungen erfüllt sind. In diesem Fall erhalten die Referenzen jeweils die nachfolgend beschriebene Punktzahl je erfüllter weiterer Anforderung:
1. Baukosten des Referenzprojekts bezogen auf die Planung der Wasseraufbereitungsanlage in einer Klinik: > [Betrag gelöscht] EUR netto <= [Betrag gelöscht] EUR netto: 1 Punkt, > [Betrag gelöscht] EUR netto <= [Betrag gelöscht] EUR netto: 2 Punkte, > [Betrag gelöscht] EUR netto: 3 Punkte.
2. Es handelt sich um ein Bauen im Bestand: 2 Punkte.
3. Es handelt sich um ein gefördertes Klinik-Bauvorhaben: 2 Punkte.
4. Es handelt sich um ein Klinikum der Maximalversorgung: 2 Punkte.
Insgesamt können also für die bis zu 3 Referenzprojekte gemäß Ziffer B.II.3.g)aa) der Bewerbungsbedingungen bis zu 27 Punkte (3x9) erzielt werden.
Mit Vertragsschluss erfolgt zunächst eine Beauftragung der Leistungsphasen 1 und 2.
Der Auftraggeber hat hierbei das einseitige Recht (Option), den Auftragnehmer entweder einmalig oder sukzessive (d. h. jeweils nach Fertigstellung der jeweils zuletzt übertragenen Leistungen) mit jeweils einer oder mehreren weiteren Leistungsphasen oder (Teil-) Leistungen daraus (z. B. einzelnen Grundleistungen oder Teilen von Grundleistungen) bezogen auf das vertragliche Leistungsbild oder Teilen daraus und/oder Abschnitte der Baumaßnahme zu beauftragen (stufenweise Beauftragung). Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 Abs. 1-3 GWB
2. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 Abs. 4 GWB
3. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB
1. Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers
a. mit einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und
b. mit einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden),
c. wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der jeweiligen Deckungssummen pro Kalenderjahr betragen muss,
bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Im Falle von geringeren Deckungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter Ziffer a bis c genannt, ist eine Bestätigung des in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen unter Ziffer a bis c angepasst werden wird.
Bei Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
2. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz für Leistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Fachplanung Technische Ausrüstung) des Bewerbers, jeweils der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018-2020), jeweils in EUR netto.
Mindestanforderung ist ein durchschnittlicher Jahresumsatz des Bewerbers für Leistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Fachplanung Technische Ausrüstung) in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018-2020) von jeweils mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto.
Bei Bewerbergemeinschaften sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze für Leistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Fachplanung Technische Ausrüstung) des Bewerbers. Letztere Summe ist bei Bewerbergemeinschaften maßgeblich für die Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderung.
1. Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers
a. mit einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und
b. mit einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden),
c. wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der jeweiligen Deckungssummen pro Kalenderjahr betragen muss,
bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Im Falle von geringeren Deckungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter Ziffer a bis c genannt, ist eine Bestätigung des in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen unter Ziffer a bis c angepasst werden wird.
Bei Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
2. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz für Leistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Fachplanung Technische Ausrüstung) des Bewerbers, jeweils der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018-2020), jeweils in EUR netto.
Mindestanforderung ist ein durchschnittlicher Jahresumsatz des Bewerbers für Leistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Fachplanung Technische Ausrüstung) in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018-2020) von jeweils mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto.
Bei Bewerbergemeinschaften sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze für Leistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Fachplanung Technische Ausrüstung) des Bewerbers. Letztere Summe ist bei Bewerbergemeinschaften maßgeblich für die Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderung.
1. Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten (angestellte Mitarbeiter) und der Führungskräfte (Inhaber, geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände) des Bewerbers jeweils in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018-2020) ersichtlich ist.
Bei einer Bewerbergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zu addieren; entsprechendes gilt für die durchschnittliche Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft je Jahr.
2. Eigenerklärung des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über ausgeführte geeignete Referenzen nach folgender Maßgabe, jeweils mit Angabe
- bei Bewerbergemeinschaften: des Namens des Unternehmens, das das Referenzprojekt durchgeführt hat,
- der Rolle des Bewerbers/ es Mitglieds der Bewerbergemeinschaft in dem Referenzprojekt,
- der Projektbezeichnung und Projektbeschreibung,
- der beauftragten und erbrachten Leistungen des Bewerbers/des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft,
- des Auftragswerts dieser beauftragten und erbrachten Leistungen,
- des Zeitraums der Leistungserbringung dieser beauftragten und erbrachten Leistungen,
- des Namens und der Anschrift des Auftraggebers des Referenzprojektes (nicht eines externen Dritten) und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Bei Bewerbergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bewerbergemeinschaft zugerechnet. Auch von einer Bewerbergemeinschaft dürfen insgesamt nur die nachgenannten Maximalzahlen von Referenzprojekten benannt werden.
Es werden nur die vom Bewerber im Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung (Anlage TW_2 der Vergabeunterlagen) an vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Je Referenz ist ein zusätzliches Projektblatt (max. 1 DIN-A4-Seite) mit Darstellung des Referenzprojektes gestattet, das ebenfalls berücksichtigt wird. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt. Hinsichtlich der weiteren an die Referenzen gestellten Anforderungen und der geforderten Form der Referenzangaben wird auf die Angaben im Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung (Anlage TW_2 der Vergabeunterlagen) verwiesen.
Als Eignungskriterium gefordert sind mindestens eine (1), höchstens drei (3) Referenzen des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, die jeweils alle folgenden Anforderungen erfüllen:
a. Es handelt sich um ein Referenzprojekt über Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI i. V. m. Anlage 15 HOAI), in dem dem die Referenz benennenden Unternehmen die Planung der Wasseraufbereitungsanlage in einer Klinik beauftragt und von ihm erbracht worden ist, mindestens Leistungsphasen 2 bis 8.
b. Baukosten des Referenzprojekts bezogen auf die Planung der Wasseraufbereitungsanlage in einer Klinik: Mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto. Baukosten in diesem Sinne sind nur solche Baukosten, die vom Auftragsumfang des Bewerbers/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erfasst sind (z. B. wenn sich der Referenzauftrag nur auf einen Teil einer Gesamtmaßnahme bezog).
c. Projektstand des Referenzprojekts bei Ablauf der Frist für Teilnahmeanträge in diesem Verfahren: Der Bewerber hat die Leistungsphase 8 im Zeitraum 01.01.2017 bis zum Fristablauf zur Abgabe der Teilnahmeanträge fertiggestellt (das Referenzprojekt kann insgesamt vor 2017 begonnen worden sein).
Eigenerklärung des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über ausgeführte geeignete Referenzen nach folgender Maßgabe, jeweils mit Angabe
- bei Bewerbergemeinschaften: des Namens des Unternehmens, das das Referenzprojekt durchgeführt hat,
- der Rolle des Bewerbers/ es Mitglieds der Bewerbergemeinschaft in dem Referenzprojekt,
- der Projektbezeichnung und Projektbeschreibung,
- der beauftragten und erbrachten Leistungen des Bewerbers/des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft,
- des Auftragswerts dieser beauftragten und erbrachten Leistungen,
- des Zeitraums der Leistungserbringung dieser beauftragten und erbrachten Leistungen,
- des Namens und der Anschrift des Auftraggebers des Referenzprojektes (nicht eines externen Dritten) und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Bei Bewerbergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bewerbergemeinschaft zugerechnet. Auch von einer Bewerbergemeinschaft dürfen insgesamt nur die nachgenannten Maximalzahlen von Referenzprojekten benannt werden.
Es werden nur die vom Bewerber im Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung (Anlage TW_2 der Vergabeunterlagen) an vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Je Referenz ist ein zusätzliches Projektblatt (max. 1 DIN-A4-Seite) mit Darstellung des Referenzprojektes gestattet, das ebenfalls berücksichtigt wird. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt. Hinsichtlich der weiteren an die Referenzen gestellten Anforderungen und der geforderten Form der Referenzangaben wird auf die Angaben im Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung (Anlage TW_2 der Vergabeunterlagen) verwiesen.
Als Eignungskriterium gefordert sind mindestens eine (1), höchstens drei (3) Referenzen des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, die jeweils alle folgenden Anforderungen erfüllen:
a. Es handelt sich um ein Referenzprojekt über Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI i. V. m. Anlage 15 HOAI), in dem dem die Referenz benennenden Unternehmen die Planung der Wasseraufbereitungsanlage in einer Klinik beauftragt und von ihm erbracht worden ist, mindestens Leistungsphasen 2 bis 8.
b. Baukosten des Referenzprojekts bezogen auf die Planung der Wasseraufbereitungsanlage in einer Klinik: Mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto. Baukosten in diesem Sinne sind nur solche Baukosten, die vom Auftragsumfang des Bewerbers/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erfasst sind (z. B. wenn sich der Referenzauftrag nur auf einen Teil einer Gesamtmaßnahme bezog).
c. Projektstand des Referenzprojekts bei Ablauf der Frist für Teilnahmeanträge in diesem Verfahren: Der Bewerber hat die Leistungsphase 8 im Zeitraum 01.01.2017 bis zum Fristablauf zur Abgabe der Teilnahmeanträge fertiggestellt (das Referenzprojekt kann insgesamt vor 2017 begonnen worden sein).
Der benannte Projektleiter und der benannte stellvertretende Projektleiter müssen jeweils über die berufliche Qualifikation eines abgeschlossenen Fachhochschul- oder Hochschulstudiums (Dipl.-Ing., Master oder Bachelor im Bereich Bauingenieurwesen, Versorgungstechnik o.Ä.) oder einer abgeschlossenen Berufsausbildung als staatlich geprüfter Techniker, staatlich anerkannter Techniker, Meister in einem HLS-Gewerk o.Ä. verfügen.
Mindestanforderung ist die für die Vertragsdurchführung verbindliche namentliche Benennung des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters. Der benannte Projektleiter und der benannte stellvertretende Projektleiter müssen im Auftragsfall in der Auftragsdurchführung zwingend zum Einsatz kommen und die Aufgaben der Projektleitung übernehmen.
Ein Wechsel des benannten Projektleiters und des benannten stellvertretenden Projektleiters ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
Der benannte Projektleiter und der benannte stellvertretende Projektleiter müssen zudem
- jeweils über die berufliche Qualifikation eines abgeschlossenen Fachhochschul- oder Hochschulstudiums (Dipl.-Ing., Master oder Bachelor im Bereich Bauingenieurwesen, Versorgungstechnik o.Ä.) oder einer abgeschlossenen Berufsausbildung als staatlich geprüfter Techniker, staatlich anerkannter Techniker, Meister in einem HLS-Gewerk o.Ä. und
- jeweils über mindestens zehn (10) Jahre Berufserfahrung in der hier gegenständlichen Funktion verfügen. Als Berufserfahrung gilt die tatsächliche Tätigkeit als Projektleiter bzw. stellvertretender Projektleiter bei Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung.
Die berufliche Qualifikation und die Berufserfahrung in der hier gegenständlichen Funktion von zehn (10) Jahren sind Mindestanforderungen an den Projektleiter und den stellvertretenden Projektleiter, bei deren Nichterfüllung der Ausschluss des Angebots erfolgt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall erklärt ist,
- dass jedes Mitglied im Auftragsfall der Arbeitsgemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellen wird,
- dass alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften.
Die rechtlichen Anforderungen an die Bildung von Bewerber-/Bietergemeinschaften sind einzuhalten.
Die Bewerber-/Bietergemeinschaften haben für diese Erklärung das als Anlage TW_3 den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt "Bewerbergemeinschaftserklärung" zu verwenden und dieses Formblatt mit ihrem Teilnahmeantrag ausgefüllt einzureichen.
2. Alle Bieter/Bietergemeinschaften, die vom Auftraggeber zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert wurden, müssen an einer Objektbesichtigung der entsprechenden Räumlichkeiten im Klinikum Bogenhausen teilnehmen. Nimmt ein Bieter/eine Bietergemeinschaft an einer Ortsbesichtigung nicht teil, führt dies zum Ausschluss des betreffenden Bieters aus dem weiteren Verfahren.
Der Auftraggeber wird den zur Abgabe eines Erstangebots aufgeforderten Bietern/Bietergemeinschaften mit der Aufforderung zur Abgabe des Erstangebots die Einzelheiten zur Terminabstimmung für die Ortsbesichtigung der ausschreibungsgegenständlichen Räumlichkeiten mitteilen.
Bei der/n Anmeldung(en) zur Objektbesichtigung ist/sind der Name/die Namen des/der an der jeweiligen Ortsbesichtigung teilnehmenden Person(en) anzugeben. Bei den Ortsbesichtigungen müssen die zu diesem Zeitpunkt vom Auftraggeber vorgegebenen Hygiene- und Abstandregelungen eingehalten werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PRBJF
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.