HLS-Planung Bayernkaserne MU 1 (13) Referenznummer der Bekanntmachung: 799/2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81739
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gewofag.de
Abschnitt II: Gegenstand
HLS-Planung Bayernkaserne MU 1 (13)
HLS-Planung für das Bauvorhaben Bayernkaserne MU 1 (13), einem Neubau eines 7- bis 8-geschossiges Wohngebäudes mit einer integrierten Kindertagesstätte, ein bis zwei ambulant betreuten Wohngemeinschaften, einer straßenseitigen Nicht-Wohnnutzung im Erdgeschoss und einer Tiefgarage auf Grundlage des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 1989 auf dem Baufeld MU 1(13) im Bereich der ehemaligen Bayernkaserne.
Leistungsbild Fachplanung der Technischen Ausrüstung für die Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8 gem. § 55 HOAI
Bayernkaserne MU 1 (13) 81739 München
Die GEWOFAG Wohnen GmbH plant im Bereich der ehemaligen Bayernkaserne die Errichtung einer 7- bis 8 geschossigen Wohnbebauung mit insgesamt ca. 173 Wohneinheiten und einer integrierten Kindertagesstätte. Außerdem sollen ein bis zwei ambulant betreute Wohngemeinschaften und eine Nichtwohnnutzung im Erdgeschoss zur Straße entstehen. Das Grundstück hat eine Größe von ca. 9.400 m², liegt am südlichen Rand des Planungsgebietes der ehemaligen Bayernkaserne und ist im Bebauungsplan als Urbanes Gebiet (MU) ausgewiesen. Die Maßnahme umfasst eine maximale GF von ca. 18.800 m², die sich aus ca. 16.640 m² GF für die Wohnnutzung, ca. 700 m² GF für die gewerbliche und ca. 1.460 m² GF für die soziale Nutzung zusammensetzt.
Die Wohnbebauung soll unter Berücksichtigung der Fördermodelle Einkommensorientierte Förderung (47,5% EOF) und München Modell Miete (27,5% MMM) realisiert werden. Der verbleibende Teil von ca. 25% der Wohnungen wird unter den Vorgaben des Konzeptionellen Mietwohnungsbaus (KMB) errichtet.
Das Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz GEG) ist anzuwenden. Unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit soll eine nachhaltige Energieversorgung ermöglicht werden. Das Gebäude soll dem Förderprogramm Energieeinsparung (FES) der Landeshauptstadt München entsprechen und ist mindestens im Energiestandard KfW Effizienzhaus 70 nach EnEV 2009 zu errichten. Dies entspricht den Mindestanforderungen des anzuwendenden Gebäudeenergiegesetzes GEG. Das Planungsgebiet wird mit Fernwärme versorgt.
Die ehemalige Bayernkaserne liegt in der Münchner Schotterebene im Norden von München im Stadtteil Schwabing- Freimann. Gemäß Gutachten, liegt das Grundwasser auf dem Baufeld MU 1 (13) auf einer Höhe von ca. 2,0 m unter OK Gelände. Zur Bewältigung des anstehenden Grundwassers sind bauliche Maßnahmen (z.B. Ringdrainagesystem) erforderlich. Für die übergeordnete Koordinierung der einzelnen Baumaßnahmen wird von der Landeshauptstadt München ein Grundwassermanagement beauftragt. Die Einzelmaßnahmen auf den Baufeldern (z.B. Ringdrainagesystem) sind mit diesem Grundwassermanagement abzustimmen.
Gemäß B-Plan wird ein Mobilitätskonzept umgesetzt, um die nachzuweisende Stellplatz-Anzahl zu reduzieren und so nur ein Untergeschoss realisieren zu können.
Durch die Lage des Grundstücks direkt an der neu geplanten Verkehrsstraße im Norden und durch die im Süden integrierte Kita entstehen erhöhte Lärm- , Immissionsbelastungen, die baulich wie auch technisch berücksichtigt werden müssen.
Die Beauftragung der ausgeschriebenen Planungsleistung erfolgt stufenweise.
Mindestens vergeben werden die Planungsleistungen gem. § 55 HOAI (Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung)
Stufe I: Leistungsphase 2 bis 5
Die Beauftragung weiterer Leistungsphasen erfolgt im Falle ihrer Beauftragung ganz oder teilweise nach folgenden Stufen und abschnittsweise:
Stufe II: Leistungsphasen 6 und 7
Stufe III: Leistungsphase 8
Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, soweit notwendig, Besondere Leistungen zu beauftragen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Beauftragung weiterer Leistungen und der Optionen/Stufen (ganz oder teilweise) besteht nicht.
Der Realisierung des Projektes liegt ein begrenztes Budget und Finanzierung zugrunde. Die Wirtschaftlichkeit des gesamten Projektes muss gegeben sein. Dies kann den Umfang der Leistungen einschränken. Nur wenn die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gesichert sind und der Auftraggeber nach seinem billigen Ermessen die Wirtschaftlichkeit der Projektrealisierung für gegeben ansieht, wird der Auftraggeber weitere Leistungen vergeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6FRBK1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).