Personenbeförderung für unser Fahrpersonal Referenznummer der Bekanntmachung: SV-TTR-210218-002
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80287
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Personenbeförderung für unser Fahrpersonal
Beförderung des Fahrpersonals zwischen Wohnort und Arbeitsstätte (Betriebshof)
geplante Früh- und Spätfahrten
Beförderung des Fahrpersonals zwischen Wohnort und Arbeitsstätte (Betriebshof), täglich im Zeitraum von 0:45 - 06:00 Uhr
Durchschnittliche Anzahl der geplanten Touren (Vorlaufzeit mind. 1 Tag) pro Monat:
Montag - Freitag ca. 95 Touren
Samstag - Sonntag ca. 70 Touren
davon ca. 5,7 % mit Großraumfahrzeugen (max. 8 Personen)
Bedienungsgebiet ist das Stadtgebiet München und die Gemeinden Haar, Taufkirchen und Unterhaching.
kurzfristige Fahrten
Beförderung des Fahrpersonals zwischen Wohnort und Arbeitsstätte (Betriebshof), täglich im Zeitraum von 0:45 - 06:00 Uhr
Ergänzend zu den geplanten Fahrten (Los 1) zusätzliche nicht vorhersehbare Einzelfahrten, die kurzfristig abgerufen werden. Der Mitarbeiter muss binnen 10 - 15 Minuten abgeholt werden.
Bedienungsgebiet ist das Stadtgebiet München und die Gemeinden Haar, Taufkirchen und Unterhaching.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Personenbeförderung Fahrpersonal
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 3 GWB).