Gewerk Erdbauarbeiten - Mehrfamilienhaus Loisachauenstraße Oberau KommWFP Referenznummer der Bekanntmachung: 7-0452-3-1-mga-21-056
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oberau
NUTS-Code: DE21D Garmisch-Partenkirchen
Postleitzahl: 82496
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gewerk Erdbauarbeiten - Mehrfamilienhaus Loisachauenstraße Oberau KommWFP
Baustelleneinrichtung
Aushub jeweils seitlich lagern und nach Schadstoffprüfung abfahren
Oberboden 700 m3, Aushub BK 3/4/5 2.300 m3
Zulage Z1.1 600 m3 Z1.2 900m3
Bodenaustausch Lieferkies 2800 m3
Grobplanie 3900 m2, Planum 1300 m2
Lokale, offene Wasserhaltung
Beginn: Nach Möglichkeit ist die Leistung im November 2021 zu beginnen. Dies ist allerdings nicht zwingend vorgegeben.
Die Leistung ist zu vollenden in der KW 25/2022. Folgende als Vertragsfrist vereinbarte Einzelfrist: Fertigstellung Bodenaustausch in KW 17 /2022.
82496 Oberau
Baustelleneinrichtung
Aushub jeweils seitlich lagern und nach Schadstoffprüfung abfahren
Oberboden 700 m3, Aushub BK 3/4/5 2.300 m3
Zulage Z1.1 600 m3 Z1.2 900m3
Bodenaustausch Lieferkies 2800 m3
Grobplanie 3900 m2, Planum 1300 m2
Lokale, offene Wasserhaltung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1.1.1) Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach § 123 GWB oder § 124 GWB nicht vorliegen, ebenso für NachunternehmerIII.
1.1.2) Eigenerklärung, dass Sie in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden sind.
III.1.1.3) Eigenerklärung, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, sowie sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß nachgekommen ist.
III.1.1.4) Eigenerklärung zur Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft
III.1.1.5) Eigenerklärung darüber, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde und ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde.
III.1.1.6) Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufsregister (Handelsregister, Handwerkskammer)
III.1.2.1) Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe
III.1.2.2) Mindestumsatz pro Jahr
zu III.1.2.1) Vorliegende Versicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 3.000.000 €, für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 300.000 €
zu III.1.2.2) Mindestumsatz pro Jahr € 500.000,00
III.1.3.1) Drei Referenzen mit Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind. Die Angabe dieser Referenzen müssen aus den letzten drei Geschäftsjahren stammen und jeweils die Bezeichnung der Leistung und Angabe des Auftraggebers aufführen.
III.1.3.2) Die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurch-schnittlich beschäftigten Arbeitskräften gegliedert nach Berufs- bzw. Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
zu III.1.3.1) Referenzobjekte mit einer Summe (Rechnungswert, netto) von weniger als
€ 100.000,00 sind im Umfang nicht mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar.)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de
Rechtsbehelf bei EU-Ausschreibung:
Es gilt die am 18.4.2016 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht: Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Tage.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend machen kann. Dabei ist dazulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Tölz
Postleitzahl: 83646
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.kdz-oberland.de