Beschaffung mobiler Luftreinigungsgeräte für kreiseigene Schulen im Landkreis München Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-225697
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Lieferauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 164-430397)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81541
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-muenchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung mobiler Luftreinigungsgeräte für kreiseigene Schulen im Landkreis München
Der Landkreis München beabsichtigt die Ausstattung von Lehr- und Unterrichtsräumen sowie von Lehrerzimmern in kreiseigenen Schulen im
Landkreis München mit mobilen Raumluftreinigungsgeräten. Die Ausstattung der Räume kann nach Wahl der Bewerber mit Geräten mit
Filtertechnologie, mit UV-C-Technologie, Ionisations- oder Plasmatechnologie oder Kombinationen aus diesen Technologien angeboten
werden. Es kann dabei sinnvoll sein, Räume mit mehreren mobilen Geräten auszustatten. Die Leistungspositionen beziehen sich deshalb
jeweils auf Räume bestimmter Größenkategorien und nicht auf einzelne Geräte.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Beschleunigtes Verfahren
Begründung: Diese Voraussetzung kann mit
Blick auf die sich rasant ausbreitende
Delta-Variante und dem in der
Ministerratsvorlage festgehaltenen Ziel, nach
den Sommerferien weiterhin
uneingeschränkten Präsenzunterricht zu
ermöglichen, als
erfüllt angesehen werden. Im Übrigen hat das
Innenministerium mit Schreiben vom 24.
November 2020 darauf hingewiesen, dass
angesichts der drohenden konjunkturellen
Lage befristet bis zum 31. Dezember 2021 in
(Fortsetzung VII.2 dieses Formblattes)
04.10.2021
13.09.2021
Fortsetzung VII.1.2) dieses Formblattes:
der Regel eine hinreichende Dringlichkeit aller investiven Maßnahmen angenommen werden kann. Somit kann die in der VgV festgelegte Mindestfrist für die Einreichung von Angeboten von 30 Tagen auf 15 Tage halbiert werden.