Betrieb der BMW BKK IT Infrastruktur Dienstleistungen 2021 Referenznummer der Bekanntmachung: 2021 OV 002
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dingolfing
NUTS-Code: DE22C Dingolfing-Landau
Postleitzahl: 84130
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bmwbkk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betrieb der BMW BKK IT Infrastruktur Dienstleistungen 2021
IT Infrastrukturleitungen für die BMW BKK
BMW BKK Mengkofener Straße 6 84130 Dingolfing
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer über eine Laufzeit von 24 Monaten mit einer zweimaligen einseitig durch den Auftraggeber abrufbaren Verlängerungsoption um jeweils 12 Monate (gesamt 48 Monate) bezüglich:
- Stufenweise Übernahme der Leistungen vom heutigen Dienstleister ab 01.11.2021 und Übergabe an den nachfolgenden Dienstleister zum Ende der Laufzeit der Rahmenvereinbarung
- Betriebsleistungen für die BMW BKK eigenen IT-Komponenten, bestehend aus:
- der physischen Server- und Storage-Infrastruktur
- der ersten und zweiten Virtualisierungsebene (Microsoft Hyper-V, Citrix XenServer und XenApp)
- den Datenbank- und Anwendungsservern
- den Infrastrukturdiensten
- dem Dokumentenmanagementsystem enaio mit allen Komponenten
- dem Belegmanagement, hier insbesondere die Komponenten smartFIX und PurOS mit den entsprechenden Schnittstellen
- den Büro- und Fachanwendungen
- Unterstützung auf Anwendungsebene für die vorgenannten BMW BKK eigenen IT-Komponenten sowie für die Anbindungen externer Systeme, insbeson-dere BITMARCK und Komponenten des Output-Managements sowie an Microsoft Exchange in enger Abstimmung mit den jeweiligen externen Partnern (z.B. BMW AG)
- Umsetzung notwendiger Changes sowie Neuprogrammierung und Weiterentwicklung bestehender kleiner Tools (z.B. Monitoring), Skripte, Anwendungen, Schnittstellenanpassungen, etc. für den Betrieb der IT-Systeme und IT-Anwendungen
- Training, Coaching und Know-how-Transfer an die IT-Mitarbeiter der BMW BKK
- Erstellung und Pflege verschiedener IT-Dokumentationen und IT-Konzepte
- Allgemeine Beratungsleistungen im Kontext der BMW BKK IT.
Ausführliche Angaben zum Auftragsgegenstand sind in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) enthalten.
Ursprüngliche Laufzeit 24 Monate mit einer zweimaligen einseitig durch den Auftraggeber abrufbaren Verlängerungsoption um jeweils 12 Monate.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss der Bieter oder das jeweilige Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie Dritte (im Falle der Eignungsleihe) die Anlage 11 - Formblatt "Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung" jeweils ausfüllen und mit dem Angebot einreichen.
Folgende Angaben und Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers abzugeben bzw. Unterlagen als Nachweis vorzulegen:
- Handelsregisterauszug
Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bieter nie-dergelassen ist, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als drei Monate sein darf.
- Alternativer Nachweis
Sofern der Bieter, das Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Dritte (im Falle der Eignungsleihe) nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise. Auf § 44 Abs. 1 VgV wird hingewiesen.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit fordert der Auftraggeber eine ausreichende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung sowie Angaben zum Umsatz der letzten drei Jahre.
Hierzu hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die Anlage 12 - Formblatt "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" auszufüllen und diese mit dem Angebot einzureichen. Folgende Eigenerklärung wird verlangt:
- Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung
Der Bieter / die Bietergemeinschaft verpflichtet sich, im Falle der Auftragserteilung - sofern und soweit nicht bereits vorhanden - spätestens 14 Kalendertage nach Zuschlagserteilung (dann als Auftragnehmer) eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union mit einer Deckungssumme von mindestens 3.000.000,- EUR pro Versicherungsfall für Personenschäden, von 1.500.000,- EUR pro Versicherungsfall für Sachschäden, 1.000.000,- EUR pro Versicherungsfall für Vermögensschäden jeweils pro Kalenderjahr zweifach maximiert abzuschließen und dem Auftraggeber unaufgefordert nachweisen. Der Auftragnehmer wird diesen Versicherungsschutz bis zum Ende der Laufzeit des Vertrags aufrechterhalten, mindestens jedoch bis zur Verjährung von Gewährleistungsansprüchen.
- Umsatz
Der Bieter / die Bietergemeinschaft gibt Auskunft über die Nettoumsätze gemäß Jahresabschluss der letzten drei Jahre.
Hinsichtlich dem Umfang der Betriebshaftpflichtversicherung stellt der Auftraggeber folgende Mindestanforderungen auf:
Die Deckungssumme der Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung muss je Versicherungsfall jeweils pro Kalenderjahr zweifach maximiert für
- Personenschäden: 3.000.000,- EUR
- Sachschäden: 1.500.000,- EUR
- Vermögensschäden: 1.000.000,- EUR
betragen.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit fordert der Auftraggeber geeignete Referenzen. Hierzu hat der Bieter / die Bietergemeinschaft sowie Dritte (im Falle der Eignungsleihe) die Anlage 13 - Formblatt "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" auszufüllen und der Bieter / die Bietergemeinschaft hat diese Formblätter mit dem Angebot einzureichen.
Der Bieter, ein Mitglied der Bietergemeinschaft oder Dritte (im Falle der Eignungsleihe), müssen die Referenzleistungen selbst durchgeführt haben. Hat der Bieter / ein Mitglied der Bietergemeinschaft die Referenzleistungen gemeinsam mit anderen Unternehmen durchgeführt und beruft sich der Bieter / ein Mitglied der Bieter-gemeinschaft im Wege der wirksamen Eignungsleihe auf die Kapazitäten dieser anderen Unternehmen, so werden die Parameter für die Erfüllung der Anforderungen kumulativ betrachtet. In diesem Fall muss aus der Darstellung der Projektreferenz hervorgehen, welches Unternehmen welche Leistungsanteile (inhaltlich, zeitlich und nach Volumen) erbracht hat.
Hinsichtlich Art, Verwendungszweck, Menge und Umfang stellt der Auftraggeber folgende Mindestanforderungen an die Referenzen auf:
Es ist für jeden der folgenden sechs Teilleistungsbereiche mindestens eine Referenz beizubringen, ansonsten ist das Angebot auszuschließen:
- Input Management
- Dokumentenmanagementsystem und Workflow
- GKV Kassensystem Schnittstelle
- Output Management
- Mikrosoft / Citrix Server
- Schnittstellen-Programmierung mit C# [C-Sharp]
Es können einzelne Referenzen auch zum Nachweis für mehrere Teilleistungsbereiche verwendet werden, soweit solche Referenzen die Mindestanforderungen für mehrere Teilleistungsbereiche vollständig abdecken.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2025
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMTR65D
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag-geber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Absatz 3 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.