21 E 082 - Planungsleistungen der technischen Ausrüstung Referenznummer der Bekanntmachung: 21 E 082
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93047
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
21 E 082 - Planungsleistungen der technischen Ausrüstung
Planungsleistungen der technischen Ausrüstung für die Anlagengruppe 4, 5 und 6 nach §§ 53 ff. HOAI 2013 mit letzter Änderung vom 02.12.2020 ( HOAI 2021) für die Leistungsphase 8 und 9, mit optionalen Leistungen aus der Leistungsphase 5.
Stadt Regensburg
Planungsleistungen der technischen Ausrüstung für die Anlagengruppe 4, 5 und 6 nach §§ 53 ff. HOAI 2013 mit letzter Änderung vom 02.12.2020 ( HOAI 2021) für die Leistungsphase 8 und 9, mit optionalen Leistungen aus der Leistungsphase 5.
Anlagengruppe 4, 5 und 6 Leistungsphase 5
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss gegeben sein, § 44 VgV.
Für die Erfüllung der Eignungskriterien ist grundsätzlich mit dem Angebot das Formblatt L124 bzw. III.106 Eigenerklärungen zur Eignung (Vergabehandbuch Bayern) oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE, § 50 VgV) einzureichen.
Auf Verlangen sind die Nachweise zu den Eigenerklärungen gemäß § 56 Abs. 2 und 4 VgV innerhalb einer angemessenen Frist vorzulegen.
Weitere Eignungsanforderungen siehe unter Punkte III.1.2), III.1.3), III.2.1) und III.2.3).
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Für Bietergemeinschaften gelten die §§ 43 und 47 Abs. 4 VgV.
Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder und ein bevollmächtigter Vertreter (= Ansprechpartner während des gesamten Verfahrens) zu benennen sind und die von allen Mitgliedern rechtsverbindlich zu unterschreiben ist (Formblatt L234 bzw. III.109).
Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft muss eine eigene Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt L124 bzw. III.106) abgeben.
Es ist unzulässig, als Mitglied einer Bietergemeinschaft und gleichzeitig als einzelner Bieter bzw. als Mitglied mehrerer Bietergemeinschaften ein Angebot abzugeben.
Bietergemeinschaften von Unternehmen, die in potentiellem Wettbewerb miteinander stehen, müssen auf Verlangen eine kartellrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung abgeben.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet Änderungen z. B. bei der Zusammensetzung einer BG sofort anzuzeigen.
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Bei Nachunternehmerleistungen (§ 36 VgV) ist mit dem Angebot anzugeben, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen (Formblatt L235 bzw. III.107).
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Sofern für die von einem Unterauftragnehmer zu erbringende Teilleistung der Bieter selbst nicht geeignet ist, liegt ein Fall der Eignungsleihe hinsichtlich der technischen oder beruflichen Leistungsfähigkeit vor, § 47 VgV.
In diesem Fall sind die Namen der Unternehmen und die Leistungen/Kapazitäten, die von diesen Unternehmen in Anspruch genommen werden sollen, zu benennen (Formblatt L235 bzw. III.107).
Außerdem sind mit dem Angebot die unterschriebene Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt L236 bzw. III.108) und deren eigene Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt L124 bzw. III.106) abzugeben.
Auf Verlangen sind auch hier die entsprechenden Nachweise speziell für die in Anspruch genommene Eignung vorzulegen.
Der Bewerber hat seine Eignung durch Referenzen und personelle Anforderungen nachzuweisen. Um für das offene Verfahren zugelassen zu werden, müssen Bewerber folgende Eignungskriterien nachweisen:
Referenzen:
Wenn Sie mir einem Referenzobjekt alle drei geforderten Referenzen erfüllen, genügt die Einreichung eines Referenzobjektes mit der entsprechenden Aufzeigung der einzelnen Referenzanteile. Sollten Sie kein Referenzobjekt haben mit dem alle geforderten Referenzen abgedeckt werden, können Sie für jede Referenz jeweils ein Referenzobjekt einreichen.
R 1:
Für die Anlagengruppe 4 ist ein Referenzobjekt für eine Schule oder eines vergleichbaren Gebäudes über die elektronischen Anlagen (Mittelspannungsanlagen und Beleuchtungsanlagen) über die Leistungsphase 8 zu erbringen. Ebenfalls sind Anrechenbare Kosten in Höhe von 500.000 € netto und die Honorarzone II nachzuweisen.
R 2:
Für die Anlagengruppe 5 ist ein Referenzobjekt für eine Schule oder eines vergleichbaren Gebäudes über die elektronischen Anlagen (Brandmeldeanlagen und Durchsageanlagen) über die Leistungsphase 8 zu erbringen. Ebenfalls sind Anrechenbare Kosten in Höhe von 80.000 € netto und die Honorarzone II nachzuweisen.
R 3:
Für die Anlagengruppe 6, ist ein Referenzobjekt mit Anrechenbare Kosten in der Höhe von 45.000 € netto und die Honorarzone I nachzuweisen.
Personelle Anforderungen:
Ein Projektbevollmächtigter und ein Bearbeitungsteam aus mindestens zwei Personen muss verbindlich benannt werden. Es muss mindestens eine Person zum Führen des Titels Ingenieur, staatlich geprüfter Techniker oder Meister der Elektrotechnik oder Nachrichtentechnik berechtigt sein. Der Inhaber, Gesellschafter oder Prokurist kann auch Teil des Bearbeitungsteams sein, wenn nachgewiesen wird, dass dieser für die Sachbearbeitung zur Verfügung steht, das heißt, in diesem Fall sind insgesamt (zwingend) 2 Personen nachzuweisen. Die aufgabenbezogene Berufserfahrung der geforderten Sachbearbeiter muss jeweils mindestens 3 Jahre betragen.
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Ingenieure (§ 75 Abs. 2 VgV): Zuzulassen ist, wer nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrechte berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder befugt ist in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Teilnehmen können Beratende Ingenieure die mit den Bereichen Elektrotechnik oder Nachrichtentechnik gelistet sind, staatlich geprüfte Techniker und Meister der Elektrotechnik oder Nachrichtentechnik. Das Team muss den Nachweis der unter Punkt III 1.3) genannten Referenzen und Nachweiße über ein Bearbeitungsteam einreichen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der gesamte Ablauf des Vergabeverfahrens inklusive der notwendigen Kommunikation und der Angebotsabgabe erfolgt AUSSCHLIESSLICH elektronisch über die Vergabeplattform https://my.vergabe.bayern.de.
Diese Vorgabe gilt somit auch für die nachfolgenden Punkte.
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Die Bewerber sind verpflichtet, mögliche Unklarheiten bzw. Widersprüche in den Vergabeunterlagen sofort nach Bekanntwerden anzuzeigen. Geschieht dies nicht, ist ein Einwand unklarer oder missverständlicher Vergabeunterlagen in einem Nachprüfungsverfahren ausgeschlossen.
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Falls Bewerberfragen notwendig werden, erbitten wir diese - wenn möglich - bis 7 Kalendertage vor Ende der Angebotsfrist zu stellen.
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Wir empfehlen den Bewerbern sich frühzeitig auf der Startseite der Vergabeplattform mit ihrem Passwort anzumelden, da wir nur registrierte Bewerber aktiv über die Einstellung von Änderungen oder Ergänzungen informieren können.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4. mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB),
5. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
Postleitzahl: 93047
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]