EU-weite Ausschreibung der Verwertung von Bioabfall für den Abfallwirtschaftsverband Nordschwaben (AWV)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Donauwörth
NUTS-Code: DE27D Donau-Ries
Postleitzahl: 86609
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.awv-nordschwaben.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung der Verwertung von Bioabfall für den Abfallwirtschaftsverband Nordschwaben (AWV)
Die ausgeschriebene Gesamtleistung wird in zwei Losen vergeben:
– Übernahme und Verwertung von 5.000 bis 6.000 Mg Bioabfall pro Jahr für den AWV;
– Übernahme und Verwertung von 8.000 bis 9.000 Mg Bioabfall pro Jahr für den AWV.
Übernahme und Verwertung von 5.000 bis 6.000 Mg Bioabfall pro Jahr für den AWV
Landkreis Donau-Ries/ Landkreis Dillingen
– Übernahme von 5.000 Mg bis 6.000 Mg Bioabfall pro Jahr aus der behältergestützten Sammlung an einer vom Bieter bereitzustellenden Übernahmestelle (Umschlaganlage oder Behandlungsanlage). Für Teile eines Kalenderjahres gilt eine entsprechend anteilige Bioabfallmenge.
– Die Übernahmestelle muss sich im Gebiet des AWV (im Umkreis von max. 25 km Luftlinie um 86753 Möttingen, Enkinger Weg 2) befinden.
– Ggf. Transport (inkl. Umschlag) des Bioabfalls zu der/den Behandlungsanlage/-n;
– Verwertung des übernommenen Bioabfalls;
– Vermarktung der Produkte (z. B. Kompost, Gärreste);
– Entsorgung der bei der Verwertung anfallenden Reststoffe (Störstoffe/Siebreste).
Vgl. Ziffer II.2.11).
Zu Ziffer II.2.7): Sollte der Vertrag nicht bis spätestens zum 31.12.2027 vom Auftraggeber gekündigt werden, so verlängert er sich einmalig um zwei Jahre bis zum 31.10.2031 (Verlängerungsoption).
Übernahme und Verwertung von 8.000 bis 9.000 Mg Bioabfall pro Jahr für den AWV
Landkreis Donau-Ries/ Landkreis Dillingen
– Übernahme von 8.000 Mg bis 9.000 Mg Bioabfall pro Jahr aus der behältergestützten Sammlung an einer vom Bieter bereitzustellenden Übernahmestelle (Umschlaganlage oder Behandlungsanlage). Für Teile eines Kalenderjahres gilt eine entsprechend anteilige Bioabfallmenge.
– Die Übernahmestelle muss sich im Gebiet des AWV (im Umkreis von max. 25 km Luftlinie um 86753 Möttingen, Enkinger Weg 2) befinden.
– Ggf. Transport (inkl. Umschlag) des Bioabfalls zu der/den Behandlungsanlage/-n;
– Verwertung des übernommenen Bioabfalls;
– Vermarktung der Produkte (z. B. Kompost, Gärreste);
– Entsorgung der bei der Verwertung anfallenden Reststoffe (Störstoffe/Siebreste).
Vgl. Ziffer II. 2.11).
Zu Ziffer II.2.7): Sollte der Vertrag nicht bis spätestens zum 31.12.2027 vom Auftraggeber gekündigt werden, so verlängert er sich einmalig um zwei Jahre bis zum 31.10.2031 (Verlängerungsoption).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Lose 1 und 2:
– Eigenerklärung über den Gesamtumsatz;
– (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung;
– Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Lose 1 und 2:
– Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2018 bis 2020 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre.
– (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters oder der Hausbank), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
– Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden (Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern.).
Lose 1 und 2:
– Nutzungsnachweis/-e für die angebotene/-n Behandlungs-/Verwertungsanlage/-n.
– Nutzungsnachweis für die gegebenenfalls angebotene Umschlaganlage für Bioabfall.
Lose 1 und 2:
– Nutzungsnachweis/-e für die angebotene/-n Behandlungs-/Verwertungsanlage/-n. Soweit der Bieter selbst Betreiber der jeweils angebotenen Anlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden. Der jeweilige Nachweis muss die Mindestangaben des in der Anlage der Leistungsbeschreibung beigefügten Mustertextes beinhalten.
Die jeweils angebotene Anlage/-n muss/müssen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe für die gegenständliche Leistung genehmigt sein. Die Anlage/-n muss/müssen sich zum Leistungsbeginn zudem im Regelbetrieb befinden.
– Nutzungsnachweis für die gegebenenfalls angebotene Umschlaganlage für Bioabfall. Soweit der Bieter selbst Betreiber der angebotenen Anlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden. Der Nachweis muss die Mindestangaben des in der Anlage der Leistungsbeschreibung beigefügten Mustertextes beinhalten. Die Übernahmestelle muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe für die Übernahme genehmigt und betriebsbereit sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“:
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter https://www.subreport.de/service/support-elvis abrufbar.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“:
Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzu-gang auf der vorgenannten elektronischen Vergabeplattform erforderlich.
Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über Vergabeplattform erteilt. Mündliche sowie fernmündliche Auskünfte oder Auskünfte per Post, Fax bzw. E-Mail werden nicht erteilt. Die Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform subreport ELViS registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“:
Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch (in Textform) über die Angebotsfunktion der genutzten Vergabeplattform einzureichen.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.