Beckensanierung Freibad Burgsinn mit barrierefreien Außenanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 2020/S 219-537956
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Burgsinn
NUTS-Code: DE26A Main-Spessart
Postleitzahl: 97775
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sinngrundallianz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beckensanierung Freibad Burgsinn mit barrierefreien Außenanlagen
Die Gemeinde Burgsinn plant die Sanierung des Freibades, das 1972 in Betrieb genommen wurde. Das Betriebsgebäude mit Technikraum und Umkleiden wurde bereits saniert. Gegenstand der Sanierung ist nun das Schwimmerbecken mit 6 Bahnen und Sprungturm sowie ein Erlebnisbecken, die barrierefreie Gestaltung der Außenanlagen und des Beckenumgangs. Die Sanierung wird teilweise durch das Bundesprogramm SJK gefördert. Eine weitere Förderung ist beim Land Bayern im Programm „Schwimmbadförderung“ beantragt. Die Wiedereröffnung soll im Frühjahr 2022 sein. Die Sanierung der Technik mit Optimierung des Energieverbrauchs wird parallel ausgeschrieben.
Vorbehaltlich maßgeblicher Förderbescheide/Finanzierung erfolgt die Beauftragung nach HOAI Ingenieurbauwerke §§ 43,44 Abs.5 Anlage 12 und Freianlagen 39,40 HOAI 2013 stufenweise. Als besondere Leistung wird die koordinierende Projektoberleitung vergeben. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet der Auftraggeber im weiteren Planungsverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen oder weiterer Leistungen abgeleitet werden.
Freibad Burgsinn, 97775 Burgsinn
Durchgeführt wird ein zweistufiges Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsphase für Planungsleistungen Ingenieurbauwerke HOAI 2013 §§ 43, 44 Abs. 5 Anlage 12.2, LPH 1-9 mit Freianlagen §§ 39, 40 LPH 1-9.
Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen vor. Zunächst sollen LPH 1-3 beauftragt werden. LPH 4 bis 9 können optional beauftragt werden.
Bewerbergemeinschaften in Form einer projektbezogenen ARGE sind zulässig. Eine Erklärung über die Rechtsform, den bevollmächtigten Vertreter und der gesamtschuldnerischen Haftung aller Mitglieder sowie der Funktionen, Abläufe und Zuständigkeiten der ARGE ist zum Zeitpunkt der Bewerbung vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beckensanierung Freibad Burgsinn mit barrierefreien Außenanlagen Planungsleistungen Ingenieurbauwerke HOAI 2013 §§ 43, 44 Abs. 5 Anlage 12.2, LPH 1-9 mit Freianlagen §§ 39, 40 LPH 1-9.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kulmbach
NUTS-Code: DE24B Kulmbach
Postleitzahl: 95326
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die geforderten Nachweise und Unterlagen sind in Form eines Teilnahmeantrages zusammenzufassen. Die erforderlichen Bewerbungsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (sh. I.3)).
Bewerber haben die Bewerbungsunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen und der Antrag auf Teilnahme am Verhandlungsverfahren (Bewerbungsformular) nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Bewerber unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes über die Vergabeplattform schriftlich darauf hinzuweisen. Fragen sind spätestens 5 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist zu stellen. Die Beantwortung eventueller Rückfragen wird auf der Vergabeplattform veröffentlicht, diese ist von den Bewerbern eigenverantwortlich zu überprüfen und abzurufen.
Alle geforderten Erklärungen und Angaben (siehe III.2) sind in deutscher Sprache abzugeben. Fremdsprachigen Nachweisen ist eine deutsche Übersetzung beizufügen. Alle Unterlagen sind – sofern nicht anders angegeben – zusammen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, im Einzelfall weitere Unterlagen zur Beurteilung der Eignung anzufordern; er ist hierzu jedoch nicht verpflichtet.
Die Einreichung des vollständigen Teilnahmeantrags hat elektronisch im PDF-Format zu erfolgen (sh. I.3)). Der Teilnahmeantrag ist handschriftlich zu unterzeichnen und dann als Scan im PDF-Format auf die Vergabeplattform hochzuladen.
Bzgl. der Informationspflichten nach Art. 13 EU-Datenschutzgrundverordnung und für weitere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten unserer Geschäftspartner verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung https://www.wsp.com/de-DE/legal/datenschutzerklaerung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Für die Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf die §§ 155 ff. GWB verwiesen. Hinsichtlich der zu beachten Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten. Dieser lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“