Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Schienenfahrzeugen an Unternehmen der NETINERA-Gruppe
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Viechtach
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 94234
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.netinera.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Schienenfahrzeugen an Unternehmen der NETINERA-Gruppe
Die NETINERA Deutschland GmbH beabsichtigt als zentrale Beschaffungsstelle für ihre konzernangehörigen Unternehmen Rahmenvereinbarungen mit mehreren Unternehmen über die Lieferung von mit Dieselkraftstoff (Los 1) oder elektrisch und/oder batterieelektrisch (Los 2) betriebenen Schienenfahrzeugen („DMU“ bzw. „EMU“/“BEMU“) abzuschließen. Das Los 2 bzw. der in dieser Bekanntmachung verwendete Begriff EMU/BEMU kann dabei auch mit Hybridantrieb (elektrisch-Diesel) betriebene Schienenfahrzeuge umfassen.
Die Fahrzeuge sind für den Einsatz im Schienenpersonennahverkehr („SPNV“) in Deutschland vorgesehen.
Durch die Rahmenvereinbarung werden die zur NETINERA-Gruppe gehörenden Unternehmen berechtigt, aber nicht verpflichtet, in konkreten SPNV-Einzelprojekten ihren Bedarf an Schienenfahrzeugen durch Abschluss von Einzelverträgen zu decken. Die Zuschlagserteilung im jeweiligen Einzelprojekt wird davon abhängig sein, dass das konzernangehörige Eisenbahnverkehrsunternehmen in einer entsprechenden SPNV-Ausschreibung den Zuschlag erhält. Die Herstellerunternehmen, mit denen ein Rahmenvertrag abgeschlossen wird, sind im jeweiligen Einzelprojekt ebenfalls nur berechtigt, aber nicht verpflichtet, ein entsprechendes Angebot abzugeben (beidseitig unverbindliche Rahmenvereinbarung).
Die Rahmenvereinbarungen sind insgesamt auf einen Auftragswert in Höhe von EUR 350 Mio. im Los 1 (DMU) und von EUR 2.500 Mio. im Los 2 (EMU/BEMU) begrenzt (Höchstwert). Die Vergabestelle geht von einem jährlichen Volumen von rund EUR 50 Mio. im Los 1 (DMU) und von rund EUR 300 im Los 2 (EMU/BEMU) aus (Schätzwert).
Lieferung von Schienenfahrzeugen
Viechtach oder Sitz des Eisenbahnverkehrsunternehmens
Los 1: Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen über die Lieferung von mit Dieselkraftstoff betriebenen Schienenfahrzeugen für den Einsatz im SPNV in Deutschland.
Verlängerung um bis zu weitere 24 Monate möglich.
Lieferung von Schienenfahrzeugen
Viechtach oder Sitz des Eisenbahnverkehrsunternehmens
Los 2: Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen über die Lieferung von elektrisch und/oder batterieelektrisch betriebenen Schienenfahrzeugen für den Einsatz im SPNV in Deutschland.
Verlängerung um bis zu weitere 24 Monate möglich.
Besondere Wartungs- und Gewährleistungsleistungen in Bezug auf die Batterien sowie besondere Ausstattungsmerkmale; weitere Angaben sind in den Vergabeunterlagen enthalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen vorzulegen:
(a) Aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist. Zulässig sind auch Ausdrucke aus dem elektronischen Handelsregister zulässig, wobei es sich um einen „Aktuellen Ausdruck“ (AD) oder „Chronologischen Ausdruck“ (CD) handeln muss. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht älter als 6 Monate sein.
(b) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen §§ 123, 124 GWB, § 21, 23 AEntG, § 98c Abs. 1 AufenthG, §§ 19, 21 MiLoG, § 21 SchwarzArbG. Hierbei ist das Formblatt A zu verwenden, welches auf der Vergabeplattform subreport (siehe Ziffer I.3) zur Verfügung gestellt wird.
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen vorzulegen:
(a) Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit mit Dieselkraftstoff (nur für Los 1) oder elektrisch und/oder batterieelektrisch (nur für Los 2) betriebenen Schienenfahrzeugen (DMU bzw. EMU/BEMU) für den Schienenpersonennahverkehr (weltweit).
(b) Jahresabschlüsse des Bewerbers (Testatsversion) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Soweit der Jahresabschluss des letzten Geschäftsjahres noch nicht festgestellt ist, sind die Jahresabschlüsse der drei Geschäftsjahre vor dem letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr vorzulegen. Abweichend von Ziffer IV.2.4 ist es zulässig, dass die Jahresabschlüsse der Bewerber nach diesem lit. b) in Englisch vorgelegt werden.
Beruft sich ein Bewerber zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, so hat der Bewerber die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage (i) der vorstehend dargestellten Dokumente mit dem Angebot nachzuweisen. Darüber hinaus ist dem Teilnahmeantrag (ii) eine Verpflichtungserklärung des Dritten beizufügen, aus der hervorgeht, dass dem Bewerber tatsächlich die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden. Die Verpflichtungserklärung darf für die Dauer des ausgeschriebenen Vertrages von dem Dritten nicht einseitig widerrufen werden können. Der Umfang der bereitgestellten Mittel ist in der Erklärung anzugeben.
(a) Für Los 1 gilt: Der Umsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit DMU für den Schienenpersonennahverkehr in der EU, im EWR und in der Schweiz muss insgesamt mindestens EUR 150 Mio. betragen. Es genügt insoweit eine Erklärung des Bieters, dass die vorgenannte Mindestumsatzschwelle überschritten wurde.
Für Los 2 gilt: Der Umsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit EMU und/oder BEMU für den Schienenpersonennahverkehr in der EU, im EWR und in der Schweiz muss insgesamt mindestens EUR 300 Mio. betragen. Es genügt insoweit eine Erklärung des Bieters, dass die vorgenannte Mindestumsatzschwelle überschritten wurde.
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen vorzulegen:
(a) Eigenerklärung des Bewerbers über eine oder mehrere Referenz(en) über die Herstellung, Zulassung (Inbetriebnahmegenehmigung bzw. Genehmigung für das Inverkehrbringen) und Lieferung von mit Dieselkraftstoff (nur Los 1) oder elektrisch und/oder batterieelektrisch (nur Los 2) betriebenen Schienenfahrzeugen (DMU bzw. EMU/BEMU) für den Schienenpersonennahverkehr in der EU, im EWR oder in der Schweiz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Darzustellen sind Auftraggeber, Bestell- und Lieferzeitpunkt, Einhaltung des Lieferplans, Anzahl der Fahrzeuge sowie Antriebsart. Für die Zuordnung zu den letzten drei Geschäftsjahren ist der tatsächliche Lieferzeitpunkt maßgeblich.
(b) Eigenerklärung des Bewerbers über die erfolgreiche Genehmigung für das Inverkehrbringen eines DMU (nur Los 1) bzw. EMU/BEMU (nur Los 2) für den Schienenpersonennahverkehr in der EU seit dem Inkrafttreten des 4. Eisenbahnpaketes. Sollte der Bewerber seit dem Inkrafttreten des 4. Eisenbahnpaketes noch keine derartige Genehmigung erlangt haben, ist hilfsweise eine Darstellung des Genehmigungsverfahrens und der Umsetzung durch den Bewerber vorzulegen.
Beruft sich ein Bieter zum Beleg seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, so hat der Bieter die technische und berufliche Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage (a) der vorstehend dargestellten Dokumente mit dem Angebot nachzuweisen. Darüber hinaus ist dem Teilnahmeantrag (b) eine Verpflichtungserklärung des Dritten beizufügen, aus der hervorgeht, dass der Bewerber tatsächlich über die Erfahrungen des Dritten verfügen kann. Die Verpflichtungserklärung darf für die Dauer des ausgeschriebenen Vertrages von dem Dritten nicht einseitig widerrufen werden können. Ferner hat der Bewerber (c) die nach Ziffer III.1.1 dieser Bekanntmachung geforderten Dokumente in Bezug auf den Dritten vorzulegen.
(a) Für Los 1 gilt: Referenz(en) über die Herstellung, Zulassung und Lieferung von insgesamt mindestens 50 DMU für den Schienenpersonennahverkehr in der EU, im EWR und in der Schweiz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Die Mindestanzahl von 50 Fahrzeugen kann durch mehrere Referenzen erreicht werden. Für die Zuordnung zu den letzten drei Geschäftsjahren ist der Lieferzeitpunkt maßgeblich.
Für Los 2 gilt: Referenz(en) über die Herstellung, Zulassung und Lieferung von insgesamt mindestens 50 EMU und/oder BEMU für den Schienenpersonennahverkehr in der EU, im EWR und in der Schweiz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Die Mindestanzahl von 50 Fahrzeugen kann durch mehrere Referenzen erreicht werden. Für die Zuordnung zu den letzten drei Geschäftsjahren ist der Lieferzeitpunkt maßgeblich.
Nach Maßgabe der Vergabeunterlagen
Nach Maßgabe der Vergabeunterlagen
Im Falle einer Bietergemeinschaft hat diese (a) die unter Ziffer III.1.1) aufgeführten Unterlagen für jedes ihrer Mitglieder vorzulegen. In Bezug auf die unter Ziffer III.1.2) aufgeführten Unterlagen ist es ausreichend, wenn (b) die Mitglieder der Bietergemeinschaft diese in der Summe erfüllen. In Bezug auf die unter Ziffer III.1.3) aufgeführten Anforderungen (c) sind diese von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erfüllen, die nach der internen Arbeitsverteilung für die Leistungserbringung vorgesehen sind; dies ist im Teilnahmeantrag darzustellen. Darüber hinaus haben Bewerbergemeinschaften (d) eine einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und (e) ihre gesamtschuldnerische Haftung zu erklären.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Teilnahmeanträge sind auf der elektronischen Vergabeplattform subreport (siehe Ziffer I.3) in Textform einzureichen. Eine handschriftliche Unterzeichnung der Unterlagen ist nicht erforderlich. Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass es für eine Abgabe in Textform ausreichend ist, wenn im Falle einer juristischen Person der Firmenname des Bieters in lesbarer Form angegeben wird; eine Unterschrift oder Signatur ist nicht erforderlich. Ergänzend ist die Angabe der für den Bieter handelnden Person (Geschäftsführer etc.) erwünscht, aber nicht zwingend gefordert.
2. Die Rahmenvereinbarung wird mit sämtlichen Bietern abgeschlossen, die zur Angebotsphase zugelassen sind und die im Rahmen der Angebotsphase ihr Interesse am Abschluss einer Rahmenvereinbarung bestätigen. Demgemäß ist die Angaben in Ziffer IV.1.3) zur maximalen Anzahl von 99 Unternehmen, mit denen eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen wird, allein durch die technischen Vorgaben der Bekanntmachungsformulare bedingt; eine solche Begrenzung erfolgt nicht. Über den Inhalt der Rahmenvereinbarung soll in der Angebotsphase verhandelt werden. Ein auf ein konkretes Einzelprojekt bezogenes technisches und wirtschaftliches Angebot ist nicht vorgesehen. Die Einzelverträge werden sodann anhand der objektiven und nicht-diskriminierenden Regeln und Kriterien vergeben, die gemäß § 19 Abs. 2 SektVO in der Rahmenvereinbarung angegeben sind. Die Vergabestelle behält sich vor, Wettbewerbe für die Vergabe von Einzelverträgen bereits parallel zur Angebotsphase, die noch auf den Abschluss von Rahmenvereinbarungen gerichtet ist, zu beginnen.
3. Gemäß § 15 Abs. 4 SektVO behält sich der Auftraggeber vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
4. Die Kommunikation sowie die Durchführung des gesamten Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische Vergabeplattform subreport. Die Unterlagen für die Erstellung des Teilnahmeantrages sowie die Vergabeunterlagen erhalten die Bewerber ausschließlich nach Registrierung im Portal. Mit der Auftragsbekanntmachung werden zunächst die Unterlagen veröffentlicht, die erforderlich sind, um interessierten Unternehmen eine Entscheidung über die Teilnahme am Vergabeverfahren zu ermöglichen. Die vollständigen Vergabeunterlagen werden nur den im Teilnahmewettbewerb zur Angebotsabgabe ausgewählten Bewerbern zur Verfügung gestellt. Ungeachtet dessen werden den Bewerbern bereits im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs einzelne Dokumente der Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Voraussetzung hierfür ist die Unterzeichnung einer Geheimhaltungsvereinbarung durch den Bewerber; diese Geheimhaltungsvereinbarung wird auf der elektronischen Vergabeplattform subreport zur Verfügung gestellt und ist von dem Bewerber handschriftlich zu unterzeichnen oder in Textform abzugeben (siehe oben Abs. 1) und dem Auftraggeber über die elektronische Vergabeplattform subreport oder per E-Mail an die Kontaktstelle nach Ziffer I.1 zu übermitteln. Während des Teilnahmewettbewerbs werden die Vergabeunterlagen den Bewerbern aus Gründen der Vertraulichkeit ausschließlich per E-Mail zur Verfügung gestellt.
5. Für Rückfragen zu diesem Vergabeverfahren ist ausschließlich die Vergabeplattform subreport (siehe Ziffer I.3) zu verwenden.
6. Die Vergabestelle behält sich vor, Bewerber/Bieter gemäß § 51 Abs. 2 SektVO aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Daten, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch der Bewerber/Bieter hierauf besteht nicht.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Gemäß § 160 Absatz 3 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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