Vergabeverfahren Trinkwassertransportleitung
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schweinfurt
NUTS-Code: DE262 Schweinfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97421
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtwerke-sw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabeverfahren Trinkwassertransportleitung
Los 10: BA II: Leitungsbau
Weyer (Landkreis Schweinfurt) - Horhausen - Wohnau (Landkreis Hassberge)
Bauabschnitt II: Leitungsbau Abgang Weyer bis Wasserwerk Horhausen: Verlegung Trinkwassertransportleitung im Spül-, Pflug- und Fräsverfahren sowie in offener Bauweise,Gesamtlänge ca. 7.100 m DN 300; Verlegung Mikrokabelrohrverbund ca. 200 m. Weitere CPV-Codes: 45231000; 45231100; 45231110; 45232000. Erfüllungsort: NUTS-Codes: DE267; DE26B. Hauptort der Ausführung: Weyer (Landkreis Schweinfurt) -Horhausen (Landkreis Hassberge).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Los 10: BA II: Leitungsbau
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen;
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen;
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen;
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Weyer (Landkreis Schweinfurt) - Horhausen - Wohnau (Landkreis Hassberge)
Bauabschnitt II: Leitungsbau Abgang Weyer bis Wasserwerk Horhausen: Verlegung Trinkwassertransportleitung im Spül-, Pflug- und Fräsverfahren sowie in offener Bauweise,Gesamtlänge ca. 7.100 m DN 300; Verlegung Mikrokabelrohrverbund ca. 200 m. Weitere CPV-Codes: 45231000; 45231100; 45231110; 45232000. Erfüllungsort: NUTS-Codes: DE267; DE26B. Hauptort der Ausführung: Weyer (Landkreis Schweinfurt) -Horhausen (Landkreis Hassberge).
Nachtrag 27 zu Los 10: Leistungen, die bei Abbruch Spülbohrung teilweise erbracht waren sowie Stillstandskosten für periphere Geräte, nachdem Spülbohrvorgang der urspr. vereinbarten Spülbohrung Nr. 10 unter dem Asphaltweg wegen der Bodenbeschaffenheit (scharfkantige Kalksteine, dadurch Ablenkung des Bohrkopfs, Einhaltung der Höhen- und Seitentoleranzen und Sicherung der Leistung im Toleranzbereich nicht möglich) vorzeitig abgebrochen werden musste..
Änderung wegen Abweichung Bodenverhältnisse gegenüber vorab erstelltem Bodengutachten, Gefahr v Höhen- und Seitenabweichungen beim Spülbohren. Wirtschaftlichste Variante ohne diese Gefahren und im Einklang mit Rahmenbedingungen ist hier offene Bauweise. Abgebrochene Leistungen und Stillstandskosten sind unvermeidbare Folge des Abbruchs. Abweichende Bodenverhältnisse nicht vorhersehbar, das Bodengutachten war vorher in üblicher und den örtlichen Verhältnissen angemessener Sorgfalt und Genauigkeit erstellt worden. Vor Beginn der Spülbohrungen durchgeführte Rammkernsondierungen ergaben keine Abweichungen gegenüber den gemäß Gutachten angenommenen Bodenverhältnissen. Vorliegender Nachtrag betrifft den unter VII.2.1) genannten Anteil.