Vergabeverfahren Trinkwassertransportleitung
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schweinfurt
NUTS-Code: DE262 Schweinfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97421
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtwerke-sw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabeverfahren Trinkwassertransportleitung
Los 9: BA I: Leitungsbau
Schweinfurt - Weyer (Landkreis Schweinfurt)
Los 9: Bauabschnitt I: Leitungsbau Wasserwerk Schweinfurt bis Abgang Weyer / Abgang Weyer bis Wasserwerk Weyer: Verlegung Trinkwassertransportleitung im Spül-, Pflug-, Press- und Fräsverfahren sowie in offener Bauweise, als Stahlleitung mit Außenschutz aus PE-Umhüllung sowie einem Innenschutz aus Zementmörtelauskleidung, Gesamtlänge ca. 10.200 m, davon ca. 9.100 m DN 400, ca. 1.100 m DN 300;Parallelverlegung Kabelschutzrohr 3 x DA 180, Gesamtlänge ca. 4.700 m; Verlegung Mikrokabelrohrverbund ca. 1.000 m.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Los 9: BA I: Leitungsbau
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen;
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen;
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen;
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Schweinfurt - Weyer (Landkreis Schweinfurt)
Los 9: Bauabschnitt I: Leitungsbau Wasserwerk Schweinfurt bis Abgang Weyer / Abgang Weyer bis Wasserwerk Weyer: Verlegung Trinkwassertransportleitung im Spül-, Pflug-, Press- und Fräsverfahren sowie in offener Bauweise, als Stahlleitung mit Außenschutz aus PE-Umhüllung sowie einem Innenschutz aus Zementmörtelauskleidung, Gesamtlänge ca. 10.200 m, davon ca. 9.100 m DN 400, ca. 1.100 m DN 300;Parallelverlegung Kabelschutzrohr 3 x DA 180, Gesamtlänge ca. 4.700 m; Verlegung Mikrokabelrohrverbund ca. 1.000 m.
Nachtrag 6 zu Los 9: Einrichtung, Vorhaltung und Abbau sowie An- und Abfahren Baustelleneinrichtung
Wirtschaftliche und technische Gründe: Nur Auftragnehmer der Bauleistung kann über Dimensionierung und weitere Anforderungen an Baustelleneinrichtung entscheiden, ohne einheitliche Verantwortlichkeit Haftungszuordnung unzumutbare erschwert. Auftragnehmerwechsel wäre mit erhebl. Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten für den Auftraggeber verbunden, da Schnittstelle zu weiterem Auftraggeber nicht eindeutig beherrschbar: Verzögerungen und Behinderungen u. a. bei Nichteinhaltung von Terminabsprachen und Vorgaben und Manövrieren Baufahrzeuge außerhalb Baustelleneinrichtungsfläche und Verlegetrasse kann zu erhebl. Schäden an Umwelt, u. a. Schutzflächen, sowie Verzögerungen und Schäden an Leib und Leben führen.