Vergabeverfahren Trinkwassertransportleitung
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schweinfurt
NUTS-Code: DE262 Schweinfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97421
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtwerke-sw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabeverfahren Trinkwassertransportleitung
Los 11: BA III: Leitungsbau
Horhausen - Wohnau (Landkreis Hassberge)
Bauabschnitt III: Leitungsbau Wasserwerk Horhausen bis Anschluss Wohnau mit Abgabeschacht Dampfach: Verlegung Trinkwassertransportleitung im Spül-, Press- und Fräsverfahren sowie in offener Bauweise,Gesamtlänge ca. 6.900 m DN 250; Verlegung Mikrokabelrohrverbund ca. 6.900 m; Errichtung Abgabeschacht aus Stahlbetonfertigteil.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Los 11: BA III: Leitungsbau
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen;
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen;
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen;
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Weyer (Landkreis Schweinfurt) - Horhausen - Wohnau (Landkreis Hassberge)
Bauabschnitt III: Leitungsbau Wasserwerk Horhausen bis Anschluss Wohnau mit Abgabeschacht Dampfach: Verlegung Trinkwassertransportleitung im Spül-, Press- und Fräsverfahren sowie in offener Bauweise, Gesamtlänge ca. 6.900 m DN 250; Verlegung Mikrokabelrohrverbund ca. 6.900 m; Errichtung Abgabeschacht aus Stahlbetonfertigteil.
Nachtrag 1 zu Los 11: zusätzliche Verkehrsumleitungen gemäß verkehrsrechtlicher Anordnung Nr. 8/2021, Erweiterung gegenüber ursprünglich vereinbarten Leistungen im Zusammenhang mit verkehrsrechtlichen Anordnungen: Auf- und Abbau Beschilderung für Umleitungsstrecken bei Vollsperrung Verbindungsstraße Horhausen-Dampfach und zusätzliche Beschilderungen
Wirtsch. u. techn. Gründe: einheitliche verkehrsrechtl. Anordnung, die nur einheitlich mit bisherigen Leistungen zur Verkehrsumleitung erbracht werden kann, andernfalls müsste Auftraggeber Kontrolle erbringen, für die er nicht eingerichtet ist, einheitliche Haftungszuordnung und Verkehrssicherungspflichten sind erforderlich. Erhebl. Schwierigkeiten u. beträchtl. Zusatzkosten bei AN-Wechsel, da bei Bauverzögerungen, weil Termine nicht eingehalten werden, und ggf. uneinheitlicher Beschilderung mit Risiko Verkehrsstörungen, mit mögl. wesentlichen Schäden u. a. an Leib u. Leben, Verantwortungszuordnung nicht hinreichend sicher, allenfalls mit zeit- u kostenaufwänden Beweissicherungsmaßnahmen mögl:; doppelte Arbeitstrupps unwirtschaftlich