Lieferung von Erdgas an die Abnahmestellen der Stadt Kempten (Allgäu).
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kempten (Allgäu)
NUTS-Code: DE273 Kempten (Allgäu), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87435
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kempten.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Erdgas an die Abnahmestellen der Stadt Kempten (Allgäu).
Lieferung von Erdgas an die Abnahmestellen der Stadt Kempten (Allgäu) ab dem 01.01.2022.
Kempten (Allgäu)
Lieferung von Erdgas an die Abnahmestellen der Stadt Kempten (Allgäu) mit einem Gesamtenergiebedarf von ca. 7,5 Mio. kWh/a pro Lieferjahr für ca. 88 Abnahmestellen.
optionale Verlängerung um 1 x 1 Jahr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifikationsnachweis
oder
Anzeige gem. § 5 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).
oder
Berufs- oder Handelsregisterauszug sowie eine aktuelle Bilanz oder einen aktuellen Geschäftsbericht oder vergleichbare Unterlagen
oder
Genehmigung nach § 3 der alten Fassung des EnWG oder eine vergleichbare Genehmigung.
Nachweise die nach gesonderter Aufforderung durch die Vergabestelle vorzulegen sind
Bankauskunft, nicht älter als 6 Monate.
Angaben zum Jahresumsatz des Unternehmens und zum Jahresumsatz im Erdgasvertrieb in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Der Auftrag wird nur an Bieter erteilt, die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils einen Mindestjahresumsatz im Erdgasvertrieb von 1 Mio. €/a erzielt haben.
Mindestens 3 Referenzen von vergleichbaren Kunden sind einzureichen. Unter vergleichbare Kunden sind Einzelkunden oder der Zusammenschluss von mehreren gemeinsam beschaffenden Kunden des Bieters zu verstehen, die innerhalb der letzten 3 Jahre mit dem Bieter einen Liefervertrag für Erdgas oder Strom abgeschlossen haben. Dabei muss mindestens eine Referenz mit 20 oder mehr zu beliefernden Abnahmestellen einem Lieferbeginn spätestens zum 01.01.2021 benannt werden.
Präqualifikationsnachweis
oder
Anzeige gem. § 5 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).
oder
Berufs- oder Handelsregisterauszug sowie eine aktuelle Bilanz oder einen aktuellen Geschäftsbericht oder vergleichbare Unterlagen
oder
Genehmigung nach § 3 der alten Fassung des EnWG oder eine vergleichbare Genehmigung.
Nachweise die nach gesonderter Aufforderung durch die Vergabestelle vorzulegen sind
Bankauskunft, nicht älter als 6 Monate.
Angaben zum Jahresumsatz des Unternehmens und zum Jahresumsatz im Erdgasvertrieb in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Der Auftrag wird nur an Bieter erteilt, die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils einen Mindestjahresumsatz im Erdgasvertrieb von 1 Mio. €/a erzielt haben.
Mindestens 3 Referenzen von vergleichbaren Kunden sind einzureichen. Unter vergleichbare Kunden sind Einzelkunden oder der Zusammenschluss von mehreren gemeinsam beschaffenden Kunden des Bieters zu verstehen, die innerhalb der letzten 3 Jahre mit dem Bieter einen Liefervertrag für Erdgas oder Strom abgeschlossen haben. Dabei muss mindestens eine Referenz mit 20 oder mehr zu beliefernden Abnahmestellen einem Lieferbeginn spätestens zum 01.01.2021 benannt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt, Vergabestelle, Kronenstraße 8, 87435 Kempten
nicht öffentlich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Ort: München
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe.
Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: München
Land: Deutschland