Landkreis Ansbach: Beschaffung von Luftreinigungsgeräten für die Schulen des Landkreises Ansbach Referenznummer der Bekanntmachung: MaBu-2021-0037
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
NUTS-Code: DE251 Ansbach, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-ansbach.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Landkreis Ansbach: Beschaffung von Luftreinigungsgeräten für die Schulen des Landkreises Ansbach
Der Landkreis Ansbach als Sachaufwandsträger beabsichtigt die Beschaffung von Luftreinigungsanlagen (eine Anlage kann aus bis zu zwei Geräten bestehen) samt Instandhaltungs-/Wartungsleistungen für "seine" Schulen:
• 200 Stk. Anlagen initial, Beauftragung mit Zuschlagsschreiben
• Optional bis zu weitere 200 Stk., ggf. Beauftragung mit Zuschlagsschreiben
• Optional bis zu weitere 90 Stk., ggf. Beauftragung bis längstens 20.12.2021
Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich in den Dokumenten "Leistungsverzeichnis_Luftreiniger" und "Bewertungsmatrix-Leistung_Luftreiniger" sowie in der Vertragsurkunde samt Ergänzenden Vertragsbedingungen (EVB).
Siehe Vergabeunterlagen.
Der Landkreis Ansbach als Sachaufwandsträger beabsichtigt die Beschaffung von Luftreinigungsanlagen (eine Anlage kann aus bis zu zwei Geräten bestehen) samt Instandhaltungs-/Wartungsleistungen für "seine" Schulen:
• 200 Stk. Anlagen initial, Beauftragung mit Zuschlagsschreiben
• Optional bis zu weitere 200 Stk., ggf. Beauftragung mit Zuschlagsschreiben
• Optional bis zu weitere 90 Stk., ggf. Beauftragung bis längstens 20.12.2021
Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich in den Dokumenten "Leistungsverzeichnis_Luftreiniger" und "Bewertungsmatrix-Leistung_Luftreiniger" sowie in der Vertragsurkunde samt Ergänzenden Vertragsbedingungen (EVB).
[HINWEIS: Initial werden 200 Stk. Luftreiniger beschafft.]
Optional bis zu weitere 200 Stk., ggf. Beauftragung mit Zuschlagsschreiben
Optional bis zu weitere 90 Stk., ggf. Beauftragung bis längstens 20.12.2021
Die Angabe in II.2.7) ist nicht richtig, sondern dem Umstand geschuldet, dass es sich um ein technisches Pflichtfeld handelt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abgabe und Beanstandungsfreiheit der Eingenerklärungen 4.2.1 - 4.2.10 der Vergabeunterlagen.
Siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Ermöglichung von Investitionen in die Wirtschaft aufgrund der sog. Corona-Pandemie (vgl. Schreiben des BayStMI "Kommunale Auftragsvergaben;
Auftragsvergaben während der COVID19-Pandemie" vom 24.11.2020, Az. B3-1512-30-106) sowie schnellstmögliche Lieferung für die Aufrechterhaltung bzw. Verbesserung des Schulbetriebs (Unterricht in den Klassenzimmern).
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.