Lieferung und Inbetriebnahme eines 8x8 Variationsflechters für die Hochschule Hof
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Hof / Saale
NUTS-Code: DE244 Hof, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95028
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hof-university.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Inbetriebnahme eines 8x8 Variationsflechters für die Hochschule Hof
Im Forschungsfeld „Flechterei“ entwickelt das ifm mittels Variationsflechttechnologie komplexe Geflechtstrukturen für unterschiedlichste Anwendungsbereiche, wie beispielsweise Medizin- und Sicherungstechnik. Zum Ausbau der Forschungsarbeit in diesem Bereich muss die Hochschule Hof eine Flechtanlage mit folgenden Kernanforderungen beschaffen:
- Variationsflechter mit Flechtbett 8 x 8, mit zusätzlichen Wenderädern ausgestattet
- Auslegung auf synthetische, anorganische und kohlenstoffbasierte Fasern in einem weiten Feinheitsspektrum sowie Drahtmaterialien
- Möglichkeit zur Herstellung von Rund-, Flach- und Quadratgeflechten und Kombinationen untereinander
- Anlage zur Entwicklung von geflochtenen Verzweigungsarchitekturen
- Integration von Steh- und Kernfäden
- Kontinuierlicher Warenabzug
Darüber hinaus müssen vom Auftragnehmer noch weitere Dienstleistungen erbracht werden.
Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hof
Kulmbacher Str. 76
95213 Münchberg
Im Forschungsfeld „Flechterei“ entwickelt das ifm mittels Variationsflechttechnologie komplexe Geflechtstrukturen für unterschiedlichste Anwendungsbereiche, wie beispiels-weise Medizin- und Sicherungstechnik. Zum Ausbau der Forschungsarbeit in diesem Bereich muss die Hochschule Hof eine Flechtanlage mit folgenden Kernanforderungen beschaffen:
- Variationsflechter mit Flechtbett 8 x 8, mit zusätzlichen Wenderädern ausgestattet
- Auslegung auf synthetische, anorganische und kohlenstoffbasierte Fasern in einem weiten Feinheitsspektrum sowie Drahtmaterialien
- Möglichkeit zur Herstellung von Rund-, Flach- und Quadratgeflechten und Kombinationen untereinander
- Anlage zur Entwicklung von geflochtenen Verzweigungsarchitekturen
- Integration von Steh- und Kernfäden
- Kontinuierlicher Warenabzug
Darüber hinaus müssen vom Auftragnehmer die folgenden Leistungen erbracht werden:
- Herstellung, Lieferung und Inbetriebnahme des ausgeschriebenen Variationsflechters
- Abnahme des Variationsflechters in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber
- Erbringung von Schulungsleistungen für das Personal des Auftraggebers
- Ggf. Erbringung von weiteren Service- und Supportleistungen
Die konkreten Anforderungen können den Verfahrens- und Vertragsunterlagen im Detail entnommen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung und Inbetriebnahme eines 8x8 Variationsflechters für die Hochschule Hof
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE94D Oldenburg, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor, der genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
• den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.