Rahmenvertrag zum Leasing handelsüblicher IT-Geräte mit zugehörigen Dienstleistungen und Standardsoftware
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE26 Unterfranken
Postleitzahl: 97070
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wuerzburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag zum Leasing handelsüblicher IT-Geräte mit zugehörigen Dienstleistungen und Standardsoftware
Mit dieser Ausschreibung soll ein neuer Leasingrahmenvertrag zur Finanzierung der künftig bei der Stadt Würzburg anfallenden IT-Bedarfe inklusive Standardsoftware sowie zugehöriger Dienstleistungen abgeschlossen werden. Der neue Leasingrahmenvertrag soll für eine Grundlaufzeit von 2 Jahren inkl. der Option zu 2 – maliger Verlängerung um jeweils weitere 12 Monate mit einem Unternehmen abgeschlossen werden, welches nachweislich die notwendigen leasingtypische Prozesse abbilden und Dienstleistungen im Umfeld des Leasings wie z. B. Bestandsverwaltung, Rollback, Logistik und Datenlöschung bei Rückgabe professionell anbieten kann.
Die Rahmenvereinbarung muss zum 01. Januar 2022 beginnen.
Würzburg
Die über dieses Vergabeverfahren ausgeschriebenen Hauptleistungen sind:
- Abschluss einer Rahmenvereinbarung zum Leasing von IT-Komponenten über einen Zeitraum von 24 Monaten mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils weitere 12 Monate
- Leistungen wie kaufmännische Vertrags- und Bestandsverwaltung
- Leistungen wie Rücknahmelogistik
Optionale Zusatzleistungen sind:
- Verlängerung der Rahmenvereinbarung 2-mal um jeweils weiter 12 Monate
- Leistungen wie Datenlöschung
Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Inanspruchnahme der zusätzlichen Leistungen besteht nicht.
Wichtig für den Auftraggeber sind für dieses Vorhaben folgende Punkte in der dargestellten Reihenfolge:
- Schlanke Prozesse zur Abwicklung der Einzelleasingverhältnisse
- Kontinuität und Qualität in der Abwicklung der Leasingstandardprozesse
Verlängerung der Rahmenvereinbarung 2-mal um jeweils weitere 12 Monate.
Leistungen wie Datenlöschung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
- Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindungmit§§123,124GWB ist die Eigenerklärung (Anlage in den Veragabeunterlagen) auszufüllen und beizulegen.
- Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriftendes Landesder Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug )nicht älter als ein Jahr.
- Nachweis, dass der Bieter ein von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zugelassenerFinanzdienstleister nach KWG §1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 ist.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
- A3.1 Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit folgenden De-ckungssummen:
- Für Sach- und Vermögensschäden min. 3.000.000 € je Schadensereignis
- Für Personenschäden min. 500.000 € je Schadensereignis
oder
- Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall ggf. bestehende Unter-deckungen an die oben aufgeführten Deckungssummen angepasst werden und der Nachweis dieser Anpassung dem Auftraggeber noch vor Abschluss des ersten Einzelvertrages vorgelegt wird
- A3.2 Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten drei Geschäftsjah-re, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist.
- Mindestanforderung: Durchschnittliche Eigenkapitalquote der letzten 3 Jahre von mindestens 5 %
- A3.3 Vorlage Bonitätsnachweis über Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, Bürgel, o.ä.) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprü-fungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 1 Jahr).
- Mindestanforderung: Bonitätsindex mindestens „mittlere Bonität“
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
A3.1Für Sach- und Vermögensschäden min. 3.000.000 € je Schadensereignis und für Personenschäden min. 500.000 € je Schadensereignis
A3.2 Mindestanforderung: Durchschnittliche Eigenkapitalquote der letzten 3 Jahre von mindestens 5 %
A3.3 Mindestanforderung: Bonitätsindex mindestens „mittlere Bonität“
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
-A4.1 Nachweis von 3 Referenzen von Projekten zu Rahmenvereinbarungen zum Leasing von handelsüblichen IT - Standardkomponenten in vergleichbarer Art und Größenordnung in den vergangenen 2 Jahren. Bitte beschreiben Sie jeweils das Referenzprojekt. Maximal eine DINA4 Seite pro Referenz. Folgende
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Mindestanfor-derungen müssen durch die eingereichten Referenzen erfüllt werden (dies muss deutlich aus den Beschreibungen zur Referenz erkennbar sein):
- Mindestanforderungen:
- Referenzen: 3 Leasingrahmenverträge
- Leasingvolumen: min. 1,5 Millionen € netto über die gesamte Vertragslaufzeit
- Vertragslaufzeit: min. 24 Monate
- Vertragsbestandteil 1: Es muss zwingend die Rückhollogistik Teil des Vertrags gewesen sein.
- Vertragsbestandteil 2: Es muss zwingend die Datenlöschung Teil des Vertrags gewesen sein.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
A4.1
- Referenzen: 3 Leasingrahmenverträge
- Leasingvolumen: min. 1,5 Millionen € netto über die gesamte Vertragslaufzeit
- Vertragslaufzeit: min. 24 Monate
- Vertragsbestandteil 1: Es muss zwingend die Rückhollogistik Teil des Vertrags gewesen sein.
- Vertragsbestandteil 2: Es muss zwingend die Datenlöschung Teil des Vertrags gewesen sein.
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=226102
Abschnitt IV: Verfahren
Würzburg
Dritte sind nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2025
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
EEs wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
• den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt hat.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
Postleitzahl: 97070
Land: Deutschland