UFG_RAT_PS Referenznummer der Bekanntmachung: UFG_RAT_PS
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Unterföhring
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85774
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.unterfoehring.de
Abschnitt II: Gegenstand
UFG_RAT_PS
Gegenstand des Verfahrens sind die Projektsteuerungsleistungen der Projektstufen 1 - 5 in Anlehnung an das Leistungsbild Projektsteuerung gemäß § 2 der Leistungs- und Honorarordnung Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft, herausgegeben vom Ausschuss der Verbände und Kammer der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e. V. (AHO-Schriftenreihe Nr. 9, 5. Auflage, Stand: Mai 2020), im Wege der stufenweisen Beauftragung für die Handlungsbereiche
A: Organisation, Information, Koordination und Dokumentation,
B: Qualitäten und Quantitäten,
C: Kosten und Finanzierung,
D: Termine und Kapazitäten und Logistik,
E: Verträge und Versicherungen,
für den Neubau des Rathauses in Unterföhring nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen
Unterföhring
Der Gemeinderat beschloss in der Sitzung vom 10.12.2015, dass ein neues Rathaus in der neuen Unterföhringer Ortsmitte (B-Plan Nr. 84/16) (nachfolgend auch "Projekt" genannt) gebaut werden soll.
In der 33. Sitzung des Gemeinderats vom 13.10.2016 entschied sich der Gemeinderat hinsichtlich der Planung für die Durchführung eines Vergabeverfahrens nach den Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und insbesondere der Vergabeverordnung (VgV). Aktuell läuft ein VgV-Verfahren über die Objektplanungsleistungen Gebäude inkl. Plangutachten (Mehrfachbeauftragung).
Die Realisierung des Projekts unterliegt den Bestimmungen der Vergabeverordnung bzw. der VOB/A für Bauleistungen. Die Planung und spätere Ausführung haben nach allen gültigen Vorschriften für öffentliche Bauten zu erfolgen.
Die Baumaßnahme ist in einem Bauabschnitt durchzuführen.
Das Raumprogramm sieht eine Unterbringung von zukünftig ca. 90 Mitarbeitern auf einer Fläche von ca. 4.910 m² (NUF, ohne Tiefgarage) bzw. ca. 11.611 m² (BGF gesamt, mit Tiefgarage) vor.
Das Maß der baulichen Nutzung kann bis zu 6.800 m² GF gemäß B-Plan ausgenutzt werden.
Die Funktionszusammenhänge sind entsprechend dem Organigramm vom 01.04.2021 und den textlichen Erläuterungen zu entnehmen und zu beachten.
Die Gemeinde möchte mit dem Neubau nicht nur ein bürgernahes und mitarbeiterfreundliches Rathaus schaffen, sondern auch ein in die Zukunft gerichtetes Leitbild für ein "Digitales Rathaus und Verwaltung" umsetzen.
Es soll dabei ein architektonisch zukunftsweisender Bau entstehen, der den Grundgedanken der Nachhaltigkeit und des zirkulären Bauens sichtbar macht und ein beispielhaftes Projekt mit Modellcharakter für nachhaltiges, energie- und ressourceneffizientes Bauen unter Berücksichtigung von Ökologie und Biodiversität darstellt.
Die vorläufige Kostenschätzung für den Neubau beläuft sich auf einen Betrag in Höhe von ca. 41 Mio. EUR brutto (Stand Index 1.Q 2021) ("Grobkostenschätzung"). Die Grobkostenschätzung umfasst die Kostengruppen KGR 200-600 gemäß DIN 276 (2018-12) (ohne Nebenkosten) und beruht auf Ermittlungen anhand der Aufgabenstellung vergleichbarer Referenzprojekte, wobei ein gemittelter Standard aus mittlerem und hohem Standard angesetzt wurde. Dieser Kostenrahmen für die Kostengruppen KGR 200-600 soll von den Bietern beachtet werden.
Der Rahmenterminplan, AV14, soll von den Bietern beachtet werden.
Die Gemeinde Unterföhring möchte mit dem Neubau des Rathauses nachfolgende Zielsetzungen verfolgen und umsetzen:
- Innovative Ansätze in Planung, Bau, Betrieb und Rückbau hinsichtlich Klimaneutralität, Nachhaltigkeit, zirkulärem und gesundem Bauen
- Bürgerfreundliches öffentliches Gebäude
- Modernes und mitarbeiterfreundliches Arbeitsplatzumfeld
- Leuchtturmprojekt für die Gemeinde Unterföhring in der Außenwirkung
- "Digitales Rathaus der Zukunft für Bürger und Mitarbeiter"
- Funktionalität und Reversibilität des Bürokonzeptes für zukünftige Arbeitsplatzwelten und der internen Erschließung der Flächen
Anhand der nachfolgenden genannten Auswahlkriterien wird der Auftraggeber drei (3) Bewerber auswählen, die er für das Verhandlungsverfahren auf Basis der Vergabeunterlagen zur Abgabe von Erstangeboten auffordert (vgl. § 51 VgV).
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Der Auftraggeber wird die drei geeigneten Bewerber, welche nicht gemäß der §§ 123, 124 ff. GWB ausgeschlossen wurden und welche die höchste Gesamtpunktzahl nach der unter Ziffer B.II.3.h)bb) der Bewerbungsbedingungen genannten Punkteverteilung für die in III.1.3 genannten Referenzprojekte erreicht haben, zur Abgabe eines Erstangebots auffordern (vgl. § 17 Abs. 4 Satz 1, § 52 Abs. 1 VgV). Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Zahl von drei liegt, behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren fortzuführen, indem er den oder die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen (§ 51 Abs. 3 Satz 2 VgV) und die nicht gemäß der §§ 123, 124 ff. GWB ausgeschlossen wurden. Ergeben sich auf Basis der unter Ziffer B.II.3.h)bb) der Bewerbungsbedingungen genannten Punkteverteilung keine drei Bewerber, die mehr Punkte haben als die anderen Bewerber (z. B. weil es auf Platz 3 zwei Bewerber mit gleicher Punktzahl gibt, es also keinen 4. Platz gibt), erfolgt die Auswahl der Bewerber aus dieser mit gleicher Punktzahl bepunkteten Gruppe durch Losentscheid.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und/oder sonstige Nachweise) zum
Beleg des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen und der Erfüllung der Eignungskriterien sind mit dem
Teilnahmeantrag zwingend einzureichen:
(1) Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages
Bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall erklärt ist,
- dass jedes Mitglied im Auftragsfall der Arbeitsgemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellen wird, und
- dass alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften.
Die rechtlichen Anforderungen an die Bildung von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften sind einzuhalten.
(2) Eigenerklärung (gem. § 123 Abs. 1-3 GWB) gem. Ziffer B.II.3.a) der Bewerbungsbedingungen;
(3) Eigenerklärung, dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der
Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB) gem. Ziffer B.II.3.b) der Bewerbungsbedingungen;
(4) Eigenerklärung zum Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe (gemäß § 124 GWB) gem. Ziffer B.II.3.c) der Bewerbungsbedingungen.
(5) Benennung (Eigenerklärung) des für die Durchführung der auftragsgegenständlichen Leistungen verantwortlichen Berufsangehörigen und Nachweis der Berufsqualifikation durch Vorlage entsprechender Zeugnisse.
Als Berufsqualifikation wird für die Leistungen der Beruf des Ingenieurs (Dipl.-Ing., Master, Bachelor) gefordert (Mindestanforderung).
Folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und/oder sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der Eignungskriterien sind mit dem Teilnahmeantrag zwingend einzureichen:
(6) Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers
1. mit einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und
2. mit einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden,
3. wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der jeweiligen Deckungssummen pro Kalenderjahr betragen muss,
bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Im Falle von geringeren Deckungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter Ziffer 1 bis 3 genannt, ist eine Bestätigung des in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen unter Ziffer 1 bis 3 angepasst werden wird.
Bei Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
(7) Umsatz
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz für Leistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Projektsteuerung im Bauwesen) des Bewerbers, jeweils der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018-2020), jeweils in EUR netto.
Mindestanforderung ist ein durchschnittlicher Jahresumsatz des Bewerbers für Leistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Projektsteuerung im Bauwesen) in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018-2020) von jeweils mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto.
Bei Bewerbergemeinschaften sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze für Leistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Projektsteuerung im Bauwesen) des Bewerbers. Letztere Summe ist bei Bewerbergemeinschaften maßgeblich für die Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderung.
s. vorstehend (6) und (7)
(8) Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte
Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten (angestellte Mitarbeiter) und der Führungskräfte (Inhaber, geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände) des Bewerbers jeweils in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018-2020) ersichtlich ist.
Bei einer Bewerbergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zu addieren; entsprechendes gilt für die durchschnittliche Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft je Jahr.
Für alle Bewerber gilt, dass nur solche Beschäftigte und Führungskräfte anzugeben sind, die über ein Diplom, Master oder sonstigen Befähigungsnachweis als Architekt oder Ingenieur (Bauingenieur, Wirtschaftsingenieur etc.) verfügen.
Mindestanforderung ist eine durchschnittliche Zahl von mindestens 10 Beschäftigten/Führungskräften (zusammengerechnet) in jedem der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018-2020), die jeweils über ein Diplom, Master oder sonstigen Befähigungsnachweis als Architekt oder Ingenieur (Bauingenieur, Wirtschaftsingenieur etc.) verfügen.
(9) Referenzen des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft
aa) Mindestanforderungen an die Referenzen als Eignungskriterium
Als Eignungskriterium gefordert sind mindestens eine (1), höchstens drei (3) Referenzen des Bewerbers/ der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, die jeweils alle folgenden Anforderungen erfüllen:
1. Es handelt sich um ein Referenzprojekt über Leistungen der Projektsteuerung im Bauwesen für den Neubau von Gebäuden.
2. Mindestens dem Bewerber im Referenzprojekt beauftragte und von ihm erbrachte Projektstufen und Handlungsbereiche gem. § 2 der Leistungs- und Honorarordnung Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft, herausgegeben vom Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V. (AHO-Schriftenreihe Nr. 9, 5. Auflage, Stand: März 2020), bzw. gem. der jeweiligen Bestimmung der vorherigen Fassungen des Leistungsbildes Projektsteuerung gem. AHO-Schriftenreihe Nr. 9: Projektstufen 1 (Projektvorbereitung) bis einschließlich 5 (Projektabschluss) für die Handlungsbereiche A-D.
3. Baukosten des Referenzprojekts der Kostengruppen 200-600 nach DIN 276:2018-12: mindestens 20.000.000,- EUR brutto. Baukosten in diesem Sinne sind nur solche Baukosten, die vom Auftragsumfang des Bewerbers/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erfasst sind.
4. Brutto-Grundfläche gemäß DIN 277-1:2016-01 des Referenzprojekts: Mindestens 5.000 m2 BGF. Brutto-Grundfläche in diesem Sinne sind nur solche Brutto-Grundflächen, die vom Auftragsumfang des Bewerbers erfasst sind.
5. Projektstand des Referenzprojekts bei Ablauf der Frist für Teilnahmeanträge in diesem Verfahren: Der Bewerber hat die Projektstufe 5 im Zeitraum 01.01.2016 bis zum Fristablauf zur Abgabe der Teilnahmeanträge fertiggestellt (das Referenzprojekt kann insgesamt vor 2016 begonnen worden sein).
Eigenerklärung des Bewerbers/ der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über ausgeführte geeignete Referenzen nach folgender Maßgabe, jeweils mit Angabe
- bei Bewerbergemeinschaften: des Namens des Unternehmens, das das Referenzprojekt durchgeführt hat,
- der Rolle des Bewerbers/ des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft in dem Referenzprojekt,
- der Projektbezeichnung und Projektbeschreibung,
- der beauftragten und erbrachten Leistungen des Bewerbers/ des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft,
- des Auftragswerts dieser beauftragten und erbrachten Leistungen,
- des Zeitraums der Leistungserbringung dieser beauftragten und erbrachten Leistungen,
- des Namens und der Anschrift des Auftraggebers des Referenzprojektes (nicht eines externen Dritten) und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Bei Bewerbergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bewerbergemeinschaft zugerechnet. Auch von einer Bewerbergemeinschaft dürfen insgesamt nur die vorgenannten Maximalzahlen von Referenzprojekten benannt werden.
Es werden nur die vom Bewerber im Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung (Anlage TW_2) an vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Je Referenz ist ein zusätzliches Projektblatt (max. 1 DIN-A4-Seite) mit Darstellung des Referenzprojektes gestattet, das ebenfalls berücksichtigt wird. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt. Hinsichtlich der weiteren an die Referenzen gestellten Anforderungen und der geforderten Form der Referenzangaben wird auf die Angaben im Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung (Anlage TW_2) verwiesen.
bb) Mindestanforderungen an die Referenzen als Auswahlkriterien/Punktverteilung:
Die Referenzprojekte des Bewerbers/ der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft nach vorstehend Ziffer aa) werden im Rahmen der Teilnehmerauswahl nach § 51 VgV nur gewertet, wenn Eigenerklärungen zu den nachfolgenden weiteren Anforderungen gemacht werden und diese Anforderungen erfüllt sind. In diesem Fall erhalten die Referenzen jeweils die nachfolgend beschriebene Punktzahl je erfüllter weiterer Anforderung:
1. Baukosten des Referenzprojekts der Kostengruppen 200 bis 600 nach DIN 276:2018-12: > 20 Mio. EUR brutto bis 30 Mio. EUR brutto: 1 Punkt, > 30 Mio. EUR brutto bis 40 Mio. EUR brutto: 2 Punkte, > 40 Mio. EUR brutto: 3 Punkte.
2. Brutto-Grundfläche (BGF) gemäß DIN 277-1:2016-01 des Referenzprojekts: > 5.000 m² bis 7.500 m²: 1 Punkt, > 7.500 m² bis 10.000 m²: 2 Punkte, > 10.000 m²: 3 Punkte.
3. Das Referenzprojekt entspricht folgenden Standards:
- KfW-Energieeffizienzhaus 40 oder DGNB/BNB/LEED/BREAM, jeweils Gold: 2 Punkte
- KfW-Energieeffizienzhaus 55 oder Passivhaus oder DGNB/BNB/LEED/ BREAM, jeweils Silber: 1 Punkt
- keins von beidem: 0 Punkte;
4. Das Referenzprojekt wurde unter besonderes Beachtung des Lebenszyklusansatzes (für das gesamte Gebäude, nicht nur Bauteile) geplant und beinhaltete insbesondere die Durchführung einer Lebenszyklusanalyse (Ökobilanzierung) gem. BNB oder DGNB: ja = 2 Punkte, nein = 0 Punkte
5. Der Auftraggeber des Referenzprojekts war ein das Vergaberecht gebundener Auftraggeber im Sinne von § 98 GWB: 2 Punkte.
Insgesamt können also für die bis zu 3 Referenzprojekte gemäß Ziffer aa) bis zu 36 Punkte (3x12) erzielt werden.
s. vorstehend 8) und 9)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PRBCG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens bei der zuständigen Stelle ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, oder
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung be-nannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, oder
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, oder
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.