Rahmenvereinbarung Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation Referenznummer der Bekanntmachung: ZS.5-M3252.2.0/67/1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation
Für das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus ("StMUK") besteht die Notwendigkeit, eine breite Öffentlichkeit über aktuelle Vorgänge und Maßnahmen des StMUK im schulischen Kontext sowie über schulische Themen in Form von Kampagnen zeit- und bürgernah zu informieren. Die bisherige Informationsweitergabe soll durch zeitgemäße Kommunikationsformen ergänzt werden. Vor diesem Hintergrund erfolgt dieses Vergabeverfahren mit dem Ziel, einen Rahmenvertrag mit einem Auftragnehmer abzuschließen, der das StMUK im Bereich Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation unterstützt. Nicht Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind dagegen die Pflege und Weiterentwicklung digitaler Medien, die vom StMUK betrieben werden.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Für die detaillierte Beschreibung des Vergabegegenstands siehe die Leistungsbeschreibung in Anlage 1 zu den Vergabeunterlagen.
Unter denjenigen Bewerbern, die alle geforderten Mindestanforderungen an die Eignung („Ausschlusskriterien“) erfüllen, wählt der Auftraggeber anhand der unten genannten „Bewertungskriterien“ mindestens 3 geeignete Bewerber aus, die zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert werden. Sofern mehr als 3 geeignete Bewerber vorhanden sind, werden mindestens die 3 Bewerber ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert, die bei den unten genannten Bewertungskriterien insgesamt mit der höchsten Punktzahl bewertet wurden. Hierzu wird anhand der erreichten Gesamtpunktzahlen eine Rangfolge der Bewerber gebildet. Ausgewählt werden grundsätzlich die 3 Bewerber mit den höchsten erreichten Punktzahlen. Erreichen jedoch mehrere Bewerber dieselbe Punktanzahl wie der drittbeste Bewerber, so werden diese mit dem Drittbesten gleichauf liegenden Bewerber ebenfalls (d.h. neben den besten 3 Bewerbern) zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Auswahl erfolgt anhand der nachfolgenden Kriterien:
1) Spezifischer Umsatz pro Jahr, Gewichtung 20 %: Bewertet wird der durchschnittliche spezifische Jahresumsatz im Bereich „Planungen, Gestaltungen, Durchführungen und projektbezogene Dienstleistungen bei bzw. von öffentlichkeitswirksamen Informations- und Kommunikationsmaß- nahmen“ bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018 – 2020). Der Bewertung des spezifischen Jahresumsatzes liegt folgender Bewertungsmaßstab zugrunde (jeweils netto):
- 5 Punkte: ab [Betrag gelöscht] EUR und mehr
- 4 Punkte: [Betrag gelöscht] EUR bis [Betrag gelöscht] EUR
- 3 Punkte: [Betrag gelöscht] EUR bis [Betrag gelöscht] EUR
- 2 Punkte: [Betrag gelöscht] EUR bis [Betrag gelöscht] EUR
- 1 Punkt: [Betrag gelöscht] EUR bis [Betrag gelöscht] EUR
2) Technische Fachkräfte, Gewichtung 30 %: Bewertet wird die Anzahl der technischen Fachkräfte (VZÄ, Mitarbeiter/freie Mitarbeiter, die für die Planungen, Gestaltungen, Durchführungen und projektbezogene Dienstleistungen bei bzw. von öffentlichkeitswirksamen Informations- und Kommunikationsmaßnahmen qualifiziert sind), die dem Bewerber zur Verfügung stehen. Der Bewertung der Anzahl der Technischen Fachkräfte liegt folgender Bewertungsmaßstab zugrunde:
- 5 Punkte: 17 und mehr Technische Fachkräfte
- 4 Punkte: 13 bis 16 Technische Fachkräfte
- 3 Punkte: 9 bis 12 Technische Fachkräfte
- 2 Punkte: 5 bis 8 Technische Fachkräfte
- 1 Punkt: 2 bis 4 Technische Fachkräfte
3) Unternehmensreferenzen, Gewichtung 50 %: Die geforderten Unternehmensreferenzen werden bei Erfüllung der Mindestanforderungen in Hinblick auf die unten stehenden Kriterien bewertet. Es erfolgt eine vergleichende Bewertung der von den Bewerbern dargestellten Referenzen in ihrer Gesamtheit mit 0 bis 5 Punkten.
- Vergleichbarkeit von Auftragsvolumen und Auftragsdauer zu dem hier ausgeschriebenen Auftrag,
- Erfahrungsspektrum und -tiefe, die der Bewerber mit der Referenz gewinnen konnte, d. h. Umfang der Begleitung einer Werbekampagne,
- Referenzgeber ist öffentliche Einrichtung bzw. Behörde,
- Branche des Referenzgebers gehört zum Bildung- und Erziehungsbereich,
- Vielfalt Medienarten der Werbeträger.
Der Bewertung der durch die Referenzen nachgewiesenen Erfahrungen liegt folgender Bewertungsmaßstab zugrunde:
- 5 Punkte: Die Darstellung erfüllt die Anforderungen außerordentlich und ist ausnahmslos überzeugend.
- 4 Punkte: Die Darstellung erfüllt die Anforderungen hervorragend und ist überzeugend.
- 3 Punkte: Die Darstellung deckt sich mit den Anforderungen und ist im Allgemeinen überzeugend.
- 2 Punkte: Die Darstellung erfüllt die Anforderungen ausreichend und ist meist überzeugend.
- 1 Punkt: Die Darstellung erfüllt die Anforderungen nur unzureichend und ist nur bedingt überzeugend.
1) Teilnahmeanträge und Angebote können ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal abgegeben werden. Die Einreichung von Angeboten auf dem Postwege, direkt, per E-Mail oder per Telefax ist nicht zulässig.
2) Aus der Rahmenvereinbarung kann insgesamt höchstens ein Auftragsvolumen von [Betrag gelöscht] EUR über die maximal mögliche Vertragslaufzeit abgerufen werden (Höchstwert).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (EK-01-A): Nachzuweisen ist das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123 oder 124 GWB. Hierzu hat der Bewerber unter Verwendung der Anlage 5 der Vergabeunterlagen Abschnitt „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ zu erklären, dass keiner der dort genannten Ausschlussgründe i. S. d. §§ 123, 124 GWB vorliegt. Die Erklärung ist zwingend von jedem Unternehmen einzureichen (vgl. bei bloßem Unterauftragnehmer allerdings Kapitel 2.2.2 der Vergabeunterlagen).
2) Angaben zum Unternehmen (EK-02-A): Der Bewerber hat unter Verwendung von Anlage 5 der Vergabeunterlagen Abschnitt „Angaben zum Unternehmen“ die dort geforderten Angaben zum Unternehmen vorzunehmen (Name, Anschrift, Rechtsform, Handelsregisternummer und Registergericht (bei juristischen Personen) bzw. Angaben zu den Gesellschaftern (bei natürlichen Personen/GbRs) sowie Angabe zum Vorliegen eines KMUs). Die Erklärung ist von jedem Unternehmen (außer einem bloßen Unterauftragnehmer) einzureichen.
1) Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung (EK-03-A): Gefordert wird das Vorliegen bzw. der mögliche Abschluss einer Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Versicherungssummen: für Personen- und Sachschäden mindestens 3 Mio. EUR (zweifach maximiert) sowie für Vermögensschäden mindestens 1 Mio. EUR (zweifach maximiert).
Der Bewerber muss unter Verwendung der Anlage 5 der Vergabeunterlagen Abschnitt „Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung“ erklären, dass
- er über eine entsprechende Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung mit den vorgenannten Mindestversicherungssummen verfügt; zum Nachweis hat der Bewerber in diesem Fall eine entsprechende Bescheinigung der Versicherung oder Kopie der Versicherungspolice einzureichen; oder
- eine entsprechende Versicherbarkeit des Unternehmens besteht und der Bewerber im Falle der Zuschlagserteilung auf sein Angebot eine entsprechende Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung mit den vorgenannten Mindestversicherungssummen abschließen kann; zum Nachweis hat der Bewerber in diesem Fall eine entsprechende Bestätigung der Versicherung oder Bescheinigung eines Versicherungsmaklers einzureichen.
Im Falle einer BG bzw. einer Eignungsleihe hat jedes Mitglied der BG bzw. alle Beteiligten an der Eignungsleihe das Vorliegen der genannten Mindestdeckung zu erklären und nachzuweisen. Es wird insoweit nicht auf die gemeinschaftlich addierten Werte abgestellt.
2) Umsatzdarstellung (EK-04-A – EK-05-A/B): Zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Erklärung über den Gesamtjahresumsatz des Unternehmens (EK-04-A) sowie den spezifischen Jahresumsatz des Unternehmens im Bereich „Planungen, Gestaltungen, Durchführungen und projektbezogene Dienstleistungen bei bzw. von öffentlichkeitswirksamen Informations- und Kommunikationsmaßnahmen“ (EK-05-A/B) in Euro netto jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018 – 2020) abzugeben, sofern die entsprechenden Angaben verfügbar sind. Sofern für das letzte Jahr noch keine abschließenden Zahlen vorliegen, sind ausnahmsweise vorläufige sorgfältige Schätzungen anzugeben und entsprechend zu kennzeichnen. Die Angaben sind unter Verwendung der Anlage 5 der Vergabeunterlagen Abschnitt „Umsatzdarstellung“ zu tätigen.
1) Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung (EK-03-A): Gefordert wird das Vorliegen bzw. der mögliche Abschluss einer Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Versicherungssummen: für Personen- und Sachschäden mindestens 3 Mio. EUR (zweifach maximiert) sowie für Vermögensschäden mindestens 1 Mio. EUR (zweifach maximiert).
Der Bewerber muss unter Verwendung der Anlage 5 der Vergabeunterlagen Abschnitt „Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung“ erklären, dass
- er über eine entsprechende Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung mit den vorgenannten Mindestversicherungssummen verfügt; zum Nachweis hat der Bewerber in diesem Fall eine entsprechende Bescheinigung der Versicherung oder Kopie der Versicherungspolice einzureichen; oder
- eine entsprechende Versicherbarkeit des Unternehmens besteht und der Bewerber im Falle der Zuschlagserteilung auf sein Angebot eine entsprechende Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung mit den vorgenannten Mindestversicherungssummen abschließen kann; zum Nachweis hat der Bewerber in diesem Fall eine entsprechende Bestätigung der Versicherung oder Bescheinigung eines Versicherungsmaklers einzureichen.
Im Falle einer BG bzw. einer Eignungsleihe hat jedes Mitglied der BG bzw. alle Beteiligten an der Eignungsleihe das Vorliegen der genannten Mindestdeckung zu erklären und nachzuweisen. Es wird insoweit nicht auf die gemeinschaftlich addierten Werte abgestellt.
2) spezifischer Jahresumsatz im Bereich „Planungen, Gestaltungen, Durchführungen und projektbezogene Dienstleistungen bei bzw. von öffentlichkeitswirksamen Informations- und Kommunikationsmaßnahmen“ (EK-05- A/B): mind. [Betrag gelöscht] EUR netto/Jahr.
1) Technische Fachkräfte (EK-06-A/B): Um sicherzustellen, dass der Bewerber über die erforderlichen personellen Mittel verfügt, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können, muss er folgende Angaben einreichen: Anzahl der technische Fachkräfte (VZÄ, Mitarbeiter/freie Mitarbeiter, die für die Planungen, Gestaltungen, Durchführungen und projektbezogene Dienstleistungen bei bzw. von öffentlichkeitswirksamen Informations- und Kommunikationsmaßnahmen qualifiziert sind), die dem Bewerber zur Verfügung stehen. Die entsprechenden Angaben sind unter Verwendung von Anlage 5 der Vergabeunterlagen Abschnitt „Technische Fachkräfte“ vorzunehmen.
2) Unternehmensreferenzen (EK-7-A/B): Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird vorausgesetzt, dass der Bewerber über Erfahrungen im Zusammenhang mit den hier ausgeschriebenen Leistungen verfügt. Diese sind durch die Darstellung von geeigneten Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Leistungen von den Bewerbern nachzuweisen. Die dargestellten Referenzen müssen die umfassenden Erfahrungen des Bewerbers in Bezug auf die Ausführung von Leistungen der hier ausgeschriebenen Art belegen, d.h. hinsichtlich Aufgaben, Umfang und Anforderung dem hier beschriebenen Vergabegegenstand möglichst nahekommen, insbesondere im Hinblick auf die in Anlage 1 der Vergabeunterlagen ausgeführten Charakteristika der zu vergebenen Leistungen. Der Bewerber hat hierzu mindestens 3 entsprechende Referenzen (= Mindestanforderung, bei deren Nichterfüllung Bewerber als ungeeignet ausgeschlossen werden) aus den letzten 3 Jahren anzugeben. Diese müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
- Kurztitel des Referenzprojekts,
- Referenzgeber inkl. Angabe der Organisationseinheit,
- Referenzansprechpartnern und Kontaktdaten,
- Branche der Geschäftstätigkeit des Referenzgebers,
- Angaben zum Auftragszeitraum,
- Auftragsvolumen (Auftragswert oder -umfang) der selbst erbrachten Leistungen inkl. Anzahl der Projekttage,
- aussagekräftige Kurzbeschreibung von Zielen und Inhalten des Referenzprojekts,
- aussagekräftige Angaben, welche konkreten abgeschlossenen Leistungen der Bewerber selbst erbracht hat,
- Vorlage aussagekräftiger Werbeträger bzw. Medien (Print, Audio, Video oder Social Media),
- Nachweis über den Erfolg der Leistungen (in Form einer Auswertung bzw. eines Reportings).
Die Referenzen müssen in den 3 Jahren vor der Bekanntmachung abgeschlossen worden sein; der Projektstart darf jedoch länger zurückliegen (= Mindestanforderung, bei deren Nichterfüllung der Bewerber als ungeeignet ausgeschlossen wird). Der Bewerber hat jede Referenz auf jeweils ca. 2 DIN A4-Seiten unter Verwendung von Anlage 5 der Vergabeunterlagen Abschnitt „Unternehmensreferenzen“ darzustellen.
1) Technische Fachkräfte (EK-06-A/B): mindestens 2 technische Fachkräfte (VZÄ, Mitarbeiter/freie Mitarbeiter, die für die Planungen, Gestaltungen, Durchführungen und projektbezogene Dienstleistungen bei bzw. von öffentlichkeitswirksamen Informations- und Kommunikationsmaßnahmen qualifiziert sind).
2) Unternehmensreferenzen (EK-7-A/B): Der Bewerber hat mindestens 3 entsprechende Referenzen aus den letzten 3 Jahren anzugeben. Die Referenzen müssen in den 3 Jahren vor der Bekanntmachung abgeschlossen worden sein; der Projektstart darf jedoch länger zurückliegen.
Im Sinne des § 128 Abs. 2 GWB fordert der Auftraggeber die Einhaltung der folgenden Ausführungsbedingung, die ein Ausschlusskriterium darstellt: Für die Vergabe der Leistung kommen nur Bieter als Auftragnehmer in Betracht, durch die keine Infiltration und Ausforschung der öffentlichen Stellen durch Scientology droht. Der Bieter und jeder Unterauftragnehmer, der im Wege der Eignungsleihe herangezogen wird, muss daher die Erklärung gemäß Nr. 2 in Anlage 6 der Vergabeunterlagen „Scientology-Schutzerklärung“ einreichen. Beabsichtigt der Bieter, dessen Angebot nach der Auswertung den Zuschlag erhalten soll, den Einsatz eines bloßen Unterauftragnehmers, so hat vor Zuschlagserteilung zudem auch der bloße Unterauftragnehmer die Erklärung einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Bewerber-/Bietergemeinschaften („BG“) sind zugelassen. Die erforderlichen Angaben zur BG sind in Anlage 2 der Vergabeunterlagen „Bewerber-/Bietergemeinschaft“ vorzunehmen, die dem Teilnahmeantrag beizufügen ist. Ist keine BG vorgesehen, ist auch dies in Anlage 2 zu erklären.
2) Einsatz anderer Unternehmen: In der Anlage 3 der Vergabeunterlagen „Teilleistungen anderer Unternehmen“ ist anzugeben, ob der Bewerber die Vergabe von Teilleistungen an mindestens ein anderes Unternehmen beabsichtigt oder nicht (Anlage 3 Erklärung zu lit. a oder lit. b bzw. lit. c). Unterauftragnehmer ist jedes Unternehmen, das einen Teil der Leistung ausführt. Sofern der Bewerber die Vergabe von Teilleistungen an mindestens ein anderes Unternehmen beabsichtigt, ist zwischen der Eignungsleihe (Erklärung zu lit. b) und dem „bloßen“ Unterauftragnehmereinsatz (Erklärung zu lit. c) zu unterscheiden.
- Eignungsleihe: Ein Bewerber, eine BG oder ein Mitglied einer BG kann im Wege der sog. Eignungsleihe (§ 47 VgV) die Fähigkeiten anderer Unternehmen (Drittunternehmen, Nachunternehmer einschließlich ggf. deren Subunternehmen, konzernverbundene Unternehmen, freie Mitarbeiter etc.) in Anspruch nehmen. Die Eignungsleihe bietet den Bewerbern/Bietern die Möglichkeit, sich im Hinblick auf die geforderten Nachweise der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Fähigkeiten eines anderen Unternehmens zu berufen, um so ihre Eignung nachzuweisen. In Anlage 3 ist anzugeben, ob der Bewerber von einer Eignungsleihe Gebrauch machen will. Für den Fall der Eignungsleihe hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag folgende Erklärungen und Nachweise einzureichen: in Anlage 3 hat er die Erklärung zu lit. b und die hierfür erforderlichen Angaben vorzunehmen; für die anderen Unternehmen (Dritte), auf deren Kapazitäten er sich zum Nachweis der Eignung beruft, hat er neben den erforderlichen Nachweisen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auch die jeweiligen Eignungsnachweise zu erbringen, für die der Bewerber die Kapazitäten des Dritten in Anspruch nehmen will, und er hat eine entsprechende Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens (unter Verwendung von Anlage 4 der Vergabeunterlagen „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“) einzureichen, um nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des anderen Unternehmens, auf dessen Fähigkeiten er sich beruft, für die Durchführung der jeweiligen Teilleistung(en) tatsächlich zur Verfügung stehen. Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer grundsätzlich verpflichtet ist, diejenigen anderen Unternehmen, auf deren Fähigkeiten er sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit nach § 47 Abs. 1 VgV beruft, auch bei der Auftragsausführung einzusetzen.
- Bloßer Unterauftragnehmereinsatz: Der Bewerber hat auch – unter Verwendung der Anlage 3 unter lit. c – zu erklären, ob er eine Unterauftragsvergabe an Dritte beabsichtigt, ohne sich für den Nachweis der Eignung auf die Fähigkeiten/Kapazitäten des Dritten zu berufen (sog. „bloßer Unterauftragnehmereinsatz“). Ein bloßer Unterauftragnehmereinsatz setzt voraus, dass der Bewerber die geforderten Eignungskriterien selbst erfüllen kann.
3) Der Aufraggeber kann den Vertrag innerhalb des ersten Vertragsjahrs ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats kündigen. Ab dem zweiten Vertragsjahr kann der Auftraggeber den Vertrag ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Kalendermonats kündigen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die bei Einreichung eines Nachprüfungsantrags bei der zuständigen Vergabekammer einzuhaltenden Fristen und Zulässigkeitsvoraussetzungen wird ausdrücklich hingewiesen.
Der Bewerber/Bieter hat etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung unter IV.2.2 genannten Frist gegenüber der Auftraggeberin (bei der oben unter I.1 benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Etwaige sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften haben Bewerber/Bieter innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme gegenüber der Auftraggeberin (bei der oben unter I.1 benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB).
Hilft die Auftraggeberin dem gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht ab, kann der Bewerber/Bieter innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einen Antrag auf Einleitung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bei Nichteinhaltung der vorgenannten Fristen ist der Bewerber/Bieter mit seiner Rüge präkludiert und ein etwaiger darauf gestützter Nachprüfungsantrag unzulässig.