Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 21D0101
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schweinfurt
NUTS-Code: DE262 Schweinfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97422
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen
B 286, Umbau Kreuzung B 286/KG 13/Schönbornstraße und B 286, Erneuerung Westring Bad Kissingen mit
Geh- und Radweg
Vergabenummer 21I1502.S.00
Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen
LPh 8, 9 und Örtliche Bauüberwachung
Bad Kissingen
B 286, Umbau Kreuzung B 286/KG 13/Schönbornstraße und B 286, Erneuerung Westring Bad Kissingen mit
Geh- und Radweg
Im Stadtgebiet von Bad Kissingen soll ein bestehender Knotenpunkt zu einem Kreisverkehrsplatz umgebaut
werden. Weiterhin soll am Ortseingang von Bad Kissingen (B 286 Westring) die Fahrbahn im Hocheinbau
erneuert werden. Parallel zur Bundesstraße wird ein neuer Geh- und Radweg erstellt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schweinfurt
NUTS-Code: DE262 Schweinfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97424
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es handelt sich bei der Leistung um beschreibbare und nicht beschreibbare freiberufliche Dienstleistungen.
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein
nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren:
— gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
— gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
— gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer
Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist. Die
Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage
stellen bzw. Fragen/Antworten zu verwenden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91544
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag
ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schweinfurt
Postleitzahl: 97422
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]