MaKo 2022 - Weiterentwicklung Netzzugangsbedingung Strom Referenznummer der Bekanntmachung: SV-KTR-210823-003
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80992
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swm.de
Abschnitt II: Gegenstand
MaKo 2022 - Weiterentwicklung Netzzugangsbedingung Strom
MaKo 2022 - Weiterentwicklung Netzzugangsbedingung Strom (Technische Konzeption, Entwicklung, Dokumentation und Betrieb)
Preisblätter 1-3 und Abrechnung NB (inkl. Rechnungseingang LF)
Die Stadtwerke München GmbH (im Folgenden kurz „SWM“ genannt) agiert in der deutschen Versorgungsindustrie unter anderem als Netzbetreiber (NB), Messstellenbetreiber (MSB), Smart-Meter Gateway Administrator (GWA) und Lieferant (LF). Hierzu betreibt SWM eine größere Anzahl an IT-Systeme für die verschiedenen Energiemarktrollen.
Im Rahmen des SWM-Projekts „MaKo 2022“ werden die Datenformat- und Prozessanpassungen auf Basis des Beschlusses BK6-20-160 mit Gültigkeit zum 01.04.2022 umgesetzt. Dies betrifft die Implementierung in den Marktrollen MSB, NB und LF.
Darüber hinaus wird der Betrieb bereits im produktiven Einsatz befindlicher Prozesse sowie insbesondere die in dieser Ausschreibung neu umzusetzenden Prozesse bzw. Prozessanpassungen mit vergeben.
Die Auswahl der Bewerber für die Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgt über eine Prüfung und Bewertung der mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Eignungsnachweise im Bezug zu den in Ziffer III.1) vorgegebenen Eignungskriterien (= Eignungsprüfung). Voraussetzung für die Berücksichtigung eines Teilnahmeantrages ist dessen fristgerechte Einreichung, die Vollständigkeit der Eignungsnachweise sowie die Einhaltung von etwaigen Mindestanforderungen. Es werden nur die Bewerber zur Angebotsabgabe ausgewählt, welche nach dem Ergebnis der Eignungsprüfung über eine ausreichende Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung)
verfügen und daher die notwendige Sicherheit für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen bieten.
Sperrung/WiB
Die Stadtwerke München GmbH (im Folgenden kurz „SWM“ genannt) agiert in der deutschen Versorgungsindustrie unter anderem als Netzbetreiber (NB), Messstellenbetreiber (MSB), Smart-Meter Gateway Administrator (GWA) und Lieferant (LF). Hierzu betreibt SWM eine größere Anzahl an IT-Systeme für die verschiedenen Energiemarktrollen.
Im Rahmen des SWM-Projekts „MaKo 2022“ werden die Datenformat- und Prozessanpassungen auf Basis des Beschlusses BK6-20-160 mit Gültigkeit zum 01.04.2022 umgesetzt. Dies betrifft die Implementierung in den Marktrollen MSB, NB und LF.
Darüber hinaus wird der Betrieb bereits im produktiven Einsatz befindlicher Prozesse sowie insbesondere die in dieser Ausschreibung neu umzusetzenden Prozesse bzw. Prozessanpassungen mit vergeben.
Die Auswahl der Bewerber für die Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgt über eine Prüfung und Bewertung der mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Eignungsnachweise im Bezug zu den in Ziffer III.1) vorgegebenen Eignungskriterien (= Eignungsprüfung). Voraussetzung für die Berücksichtigung eines Teilnahmeantrages ist dessen fristgerechte Einreichung, die Vollständigkeit der Eignungsnachweise sowie die Einhaltung von etwaigen Mindestanforderungen. Es werden nur die Bewerber zur Angebotsabgabe ausgewählt, welche nach dem Ergebnis der Eignungsprüfung über eine ausreichende Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung)
verfügen und daher die notwendige Sicherheit für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen bieten.
Zählzeitdefinition und Parametrierung
Die Stadtwerke München GmbH (im Folgenden kurz „SWM“ genannt) agiert in der deutschen Versorgungsindustrie unter anderem als Netzbetreiber (NB), Messstellenbetreiber (MSB), Smart-Meter Gateway Administrator (GWA) und Lieferant (LF). Hierzu betreibt SWM eine größere Anzahl an IT-Systeme für die verschiedenen Energiemarktrollen.
Im Rahmen des SWM-Projekts „MaKo 2022“ werden die Datenformat- und Prozessanpassungen auf Basis des Beschlusses BK6-20-160 mit Gültigkeit zum 01.04.2022 umgesetzt. Dies betrifft die Implementierung in den Marktrollen MSB, NB und LF.
Darüber hinaus wird der Betrieb bereits im produktiven Einsatz befindlicher Prozesse sowie insbesondere die in dieser Ausschreibung neu umzusetzenden Prozesse bzw. Prozessanpassungen mit vergeben.
Die Auswahl der Bewerber für die Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgt über eine Prüfung und Bewertung der mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Eignungsnachweise im Bezug zu den in Ziffer III.1) vorgegebenen Eignungskriterien (= Eignungsprüfung). Voraussetzung für die Berücksichtigung eines Teilnahmeantrages ist dessen fristgerechte Einreichung, die Vollständigkeit der Eignungsnachweise sowie die Einhaltung von etwaigen Mindestanforderungen. Es werden nur die Bewerber zur Angebotsabgabe ausgewählt, welche nach dem Ergebnis der Eignungsprüfung über eine ausreichende Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung)
verfügen und daher die notwendige Sicherheit für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen bieten.
Messdatenmanagement
Die Stadtwerke München GmbH (im Folgenden kurz „SWM“ genannt) agiert in der deutschen Versorgungsindustrie unter anderem als Netzbetreiber (NB), Messstellenbetreiber (MSB), Smart-Meter Gateway Administrator (GWA) und Lieferant (LF). Hierzu betreibt SWM eine größere Anzahl an IT-Systeme für die verschiedenen Energiemarktrollen.
Im Rahmen des SWM-Projekts „MaKo 2022“ werden die Datenformat- und Prozessanpassungen auf Basis des Beschlusses BK6-20-160 mit Gültigkeit zum 01.04.2022 umgesetzt. Dies betrifft die Implementierung in den Marktrollen MSB, NB und LF.
Darüber hinaus wird der Betrieb bereits im produktiven Einsatz befindlicher Prozesse sowie insbesondere die in dieser Ausschreibung neu umzusetzenden Prozesse bzw. Prozessanpassungen mit vergeben.
Die Auswahl der Bewerber für die Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgt über eine Prüfung und Bewertung der mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Eignungsnachweise im Bezug zu den in Ziffer III.1) vorgegebenen Eignungskriterien (= Eignungsprüfung). Voraussetzung für die Berücksichtigung eines Teilnahmeantrages ist dessen fristgerechte Einreichung, die Vollständigkeit der Eignungsnachweise sowie die Einhaltung von etwaigen Mindestanforderungen. Es werden nur die Bewerber zur Angebotsabgabe ausgewählt, welche nach dem Ergebnis der Eignungsprüfung über eine ausreichende Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung)
verfügen und daher die notwendige Sicherheit für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen bieten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Erklärung des Unternehmens, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung erfüllt sind,
2. Angabe über eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens,
3. Erklärung des Unternehmens, dass die gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist,
4. Erklärung des Unternehmens, ob das Unternehmen Mitglied bei der Berufsgenossenschaft ist und die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge an die Berufsgenossenschaft/gesetzliche Unfallversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist,
5. Erklärung des Unternehmens, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, welche die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorlegen.
6. Erklärung des Unternehmens, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen,
7. Erklärung des Unternehmens, dass über dessen Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbar gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
8. Erklärung des Unternehmens, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
9. Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen,
10. Umsatzanteile des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorlegen.
11. Referenzen über die abgeschlossene (= fertiggestellte) Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und deren Fertigstellungszeitpunkt (= Abnahme) im aktuellen Jahr, vor dem Zeitpunkt der Bekanntmachung, oder in den letzten 5 vorhergehenden Kalenderjahren liegt. Zu den Referenzen sind folgende Angaben erforderlich: Auftraggeber, Ansprechpartner des AG mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse, Ort der Ausführung, Vertragsverhältnis, Beschreibung mit Art und Umfang der erbrachten Leistung, Ausführungszeitraum und Auftragswert (netto) pro Jahr.
Spezielle Anforderung an die Referenzen:
Der Anbieter muss in der Lage sein, die im Rahmen der Leistungsbeschreibung ausgeführten Aufgaben im Projekt sowie im Betrieb durchzuführen. Der Nachweis über die Fachkunde soll in Form von Referenzen über die Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, erfolgen. Dabei sind zwei Projektreferenzen für die Umsetzung von Themen als Gewerk und zwei Referenzen mit dem Schwerpunkt „Betrieb“ vorzuweisen. Es sind maximal vier Referenzen (zwei Projekt / zwei Betrieb) einzureichen. Die Vorlage der Referenzen wird als Nachweis für die Leistungsfähigkeit und fachliche Qualifikation gewertet. Die Ausführungen pro Referenz sollen den Umfang von zwei DIN-A4-Seiten inklusive Grafiken nicht überschreiten. Das Leistungsende (=Abnahme) soll im aktuellen Jahr, vor dem Zeitpunkt der Bekanntmachung, oder in den letzten 5 vorhergehenden Kalenderjahren liegen und die Referenz soll u. a. Aufschluss über den fachlichen Kontext, die erbrachten Leistungen inkl. der jeweiligen Ergebnistypen sowie die Vorgehensweise und Methodik bei der Leistungserbringung geben.
12. Personelle Ausstattung: Zahl der im Unternehmen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Qualifikationen (Ausbildung, Fachrichtung) mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
13. Technischen Ausrüstung, die für die Ausführung der Leistung zur Verfügung steht: keine
14. Auftragsspezifische Erklärungen und Nachweise: keine
15. Nennung und Nachweis für den Fall der Eignungsleihe durch die Kapazitäten anderer Unternehmen.
Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorlegen.
Gemäß Ausschreibungsunterlagen.
Gemäß Ausschreibungsunterlagen.
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft: Bewerbergemeinschaftserklärung mit Benennung sämtlicher Mitglieder, welche im Fall der Angebotsaufforderung eine Bieter-/Arbeitsgemeinschaft bilden werden sowie des bevollmächtigten Vertreters, welcher die Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich vertritt und einer Bestätigung, dass alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages gesamtschuldnerisch haften.
Die Projekt- und Dokumentationssprache ist Deutsch.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Einreichung der Teilnahmeanträge erfolgt elektronisch über das Lieferantenportal der SWM. Für das Vergabeverfahren werden die Vergabeunterlagen unter der in Ziffer I.3) genannten URL zum freien Download zur Verfügung gestellt. Der freie Download dient jedoch nur einer ersten Ansicht der Vergabeunterlagen. Voraussetzung für die elektronische Einreichung der Teilnahmeanträge ist eine Freischaltung der Vergabeunterlagen im Lieferantenportal (URL: s.h. Ziffer I.3)). Diese ist mit Angabe der Aktenzeichen SV-KTR-
210823-003 anzufordern. Erst nach Freischaltung werden teilnehmende Unternehmen während der Teilnahmefrist auch über etwaige Änderungen an den Vergabeunterlagen oder Antworten auf Bewerberfragen aktiv durch den Auftraggeber informiert. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ein elektronischer Teilnahmeantrag über das Lieferantenportal einzureichen. Die Aufteilung der (Teil)-Leistungen bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft ist für den Auftragsfall darzustellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1-3 GWB).