ZRF Straubing Konzessionsvergabe Betrieb TNA-Standort Ost Referenznummer der Bekanntmachung: AV15312E
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – Konzessionen
Vorinformation
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Straubing
NUTS-Code: DE22B Straubing-Bogen
Postleitzahl: 94315
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.zrf-straubing.de
Abschnitt II: Gegenstand
ZRF Straubing Konzessionsvergabe Betrieb TNA-Standort Ost
Die vertragsgegenständliche Leistung ist der Betrieb des TNA-Standorts Ost.
Rettungsdienstbereich des ZRF Straubing
Im Wesentlichen sind vom Vertragspartner die folgenden Leistungen zu erbringen:
• Aufbau der Betreiberorganisation und Bereitstellung des medizinischen und nichtmedizinischen Personals am Standort
• Auswahl und Beschaffung eines bestimmungsgemäßen Standortes inklusive notwendiger Räumlichkeiten im Gebiet des RDB Straubing
• Ertüchtigung des Standortes und der Räumlichkeiten als Vorbereitung zur Integration der TNA-Systemkomponenten
• Inbetriebnahme des Standortes
• Durchführung eines Probebetriebes des TNA-Standortes
• Durchführung des Regelbetriebes des TNA-Standortes (365/24/7)
Die zu vergebenden Dienstleistungen sind Gegenstand einer Dienstleistungskonzession im Sinne von § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich zweimal um ein weiteres Jahr, sofern der Vertrag nicht mit einer Frist von 12 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit von Seiten des ZRF gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignungskriterien/Eignungsnachweise sind in Ziffer 11 lit. b) der Bewerbungsbedingungen im Einzelnen aufgeführt (s. dazu näher unten Ziffer VI.3). Danach gelten verkürzt folgende
Mindestanforderungen an die Eignung:
1) Eine vergleichbare Referenz aus dem Zeitraum von 2017 bis 2021
2) Nachweis, dass die Führungskräfte des Bieters über Kenntnisse und Erfahrungen im Aufbau oder in der Führung einer Organisation mit Tätigkeitsbezug zur Notfallversorgung / -rettung verfügen
3) Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von jeweils 5.000.000 € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
4) Nachweis, dass dem Bieter geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung stehen
In Ziffern 11 und 12 der Bewerbungsbedingungen sind im Einzelnen die Teilnahmebedingungen/Mindestanforderungen i.S.d. § 13 Abs. 1 Nr. 1 KonzVgV benannt.
Zu den Zuschlagskriterien (50 % Leistungskosten, 50 % Konzepte) siehe Ziffer 11 lit. c) der Bewerbungsbedingungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Das vorliegende Bekanntmachungsformular bietet nicht ausreichend Platz für die exakte Benennung aller Teilnahmebedingungen und -kriterien. Daher sind diese oben unter Ziffer III.1.4) nur zusammengefasst und
teilweise verkürzt wiedergegeben. Im Einzelnen wird deshalb auf die betreffenden Ausführungen in Teil A der Vergabeunterlagen, dort unter Ziffern 11 der Bewerbungsbedingungen verwiesen. Diese Ausführungen
in den Bewerbungsbedingungen gelten vorrangig.
Die Mindestanforderungen an die Eignung lauten:
1) Benennung einer Referenz aus den Jahren 2017 bis 2021, die vergleichbare Leistungen zum Gegenstand hat. Die Vergleichbarkeit der Referenz muss insbesondere, um als vergleichbar zu gelten, den Aufbau oder die Führung einer Organisation mit Bezug zur Notfallversorgung und/oder der Notfallrettung zum Gegenstand haben, wobei die Personalstärke der Organisation eine Anzahl von 20 Stellen (Vollzeitäquivalent) im Jahresdurchschnitt eines Jahres nicht unterschreiten darf.
2) Nachweis, dass die Führungskräfte des Bieters über Kenntnisse und Erfahrungen im Aufbau oder in der Führung einer Organisation mit Tätigkeitsbezug zur Notfallversorgung oder der Notfallrettung verfügen. Mindestens gefordert sind Erfahrungen von fünf Jahren. Weiter ist nachzuweisen, dass die Führungskräfte des Bieters über Kenntnisse und Erfahrungen in der Führung medizinischen Personals verfügen. Mindestens gefordert sind Erfahrungen von fünf Jahren.
3) Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von jeweils 5.000.000 € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Alternativ genügt eine Bestätigung des Versicherers (nicht Versicherungsmaklers) über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall.
4) Nachweis, dass dem Bieter geeignete Räumlichkeiten für Errichtung des Standortes zur Verfügung stehen, wobei der Standort im Rettungsdienstbereich des ZRF Straubing liegen und und ab dem 01.02.2022 für die gesamte Laufzeit des Vertrages zur Verfügung stehen muss.
Zur Beurteilung der Eignung sind die nachfolgend genannten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot vorzulegen (siehe hierzu jeweils näher Ziffer 11 lit. b) der Bewerbungsbedingungen):
- Eigenerklärung zur Eignung
- Eigenerklärung zu Referenzen
- Nachweis über die Kenntnisse und Erfahrungen der Führungskräfte
- Handelsregisterauszug
- Auszug Gewerbezentralregister
- Versicherungsnachweis
- Nachweis über die Verfügbarkeit der Räumlichkeiten
Neben den Ausschlussgründen nach §§ 123 ff. GWB und den o.g. Mindestanforderungen prüft der Konzessionsgeber anhand der vorgelegten Unterlagen zudem, ob die Bieter bzw. Bietergemeinschaften allgemein über die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderliche Eignung verfügen (materielle Eignungsprüfung).
2. Die Vergabeunterlagen sind über das Vergabeportal aumass.de unter dem oben bei Ziffer I.3) benannten Direktlink in elektronischer Form uneingeschränkt, vollständig, direkt und frei verfügbar. Eine kostenfreie Registrierung wird den Bietern dringend empfohlen!
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag an die Vergabekammer unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der
Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung
des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist weiter in der Regel unzulässig, sofern der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird. Die Zuschlagserteilung ist
möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung in elektronischer Form oder per Fax (§ 134 Abs. 2 GWB).
Bieter, deren Angebot nicht berücksichtigt werden soll, werden vor Erteilung des Zuschlags über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots sowie über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses informiert (§ 134 GWB).