Berufliches Schulzentrum Kulmbach: Ersatzneubau C3-Gebäude -Technische Wärmedämmung-
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kulmbach
NUTS-Code: DE24B Kulmbach
Postleitzahl: 95326
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-kulmbach.de
Abschnitt II: Gegenstand
Berufliches Schulzentrum Kulmbach: Ersatzneubau C3-Gebäude -Technische Wärmedämmung-
Der Landkreis Kulmbach beabsichtigt am Beruflichen Schulzentrum Kulmbach einen Ersatzneubau für das Teilgebäude C3-Gebäude zu
errichten. Im Zuge der derzeit in Bearbeitung befindlichen Machbarkeitsstudie „Gesamtsanierung des Beruflichen Schulzentrums“ stellt der
geplante Ersatzneubau „Cluster Bau“ einen vorgezogenen, abgeschlossenen ersten Bauabschnitt dar.
Geplant ist ein 2-geschossiger, kompakter, rechteckiger Baukörper. Im Erdgeschoss sollen sich die Bauhallen mit großzügigen
Anlieferungszonen und Freibereichen und optimierten Funktionsbezügen zu Maschinenräumen und Baustofflabor befinden. Im Obergeschoss
sind die Klassen- und Fachräume der Berufsschule und Fachschule Bautechnik vorgesehen.
95326 Kulmbach
-Dämmung Rohrleitungen Sanitär ca. 1.000m
-Dämmung Rohrleitungen Heizung ca. 3.500m
-Dämmung Lüftungskanäle ca. 700 m²
-Dämmung Lüftungsrohrleitungen ca. 400 m
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Berufliches Schulzentrum Kulmbach: Ersatzneubau C3-Gebäude -Technische Wärmedämmung-
Ort: Bad Langensalza
NUTS-Code: DEG09 Unstrut-Hainich-Kreis
Postleitzahl: 99947
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.